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   BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13   

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https://dejure.org/2016,7869
BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 (https://dejure.org/2016,7869)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management"

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Betreuervergütung; Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen für die Betreuung; Bewertung der konkreten Ausbildung des Betreuers im Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen DDR-Diplomjuristen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung eines Diplomjuristen der DDR

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    DDR-Jurist will mehr Geld - Bundesgerichtshof beharrt auf dem Regelstundensatz für die Betreuertätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1072
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Einer solchen Überprüfung hält die tatrichterliche Würdigung des Beschwerdegerichts stand, wonach - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats, der eine frühere Beschwerdeentscheidung in dieser Sache aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen hat (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 12 ff.) - die Ausbildung des Betreuers zum Diplomjurist der DDR zwar ein Hochschulstudium darstellt, der Betreuer hierdurch jedoch keine für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse erworben hat, und das Umschulungsstudium sowie die Fortbildungsmaßnahmen des Betreuers einem Hochschulstudium nicht vergleichbar sind.

    Das Umschulungsstudium stellt eine Zusatzausbildung zum abgeschlossenen Hochschulstudium dar, die gesondert zu betrachten ist; eine Gesamtschau aller Ausbildungen ist gerade nicht vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19 mwN).

    Ebenfalls ohne Rechtsfehler stellt das Beschwerdegericht - wie vom Senat schon bei der Überprüfung der ersten Beschwerdeentscheidung gebilligt (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19) - fest, dass weder das Umschulungsstudium noch die übrigen Fortbildungen des Betreuers für sich genommen nach Art und Umfang einem Hochschulstudium entsprechen.

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Bei der Würdigung darf nicht auf die Bezeichnung des Berufs oder der Ausbildung abgestellt werden, sondern es ist jeweils im Einzelfall die konkrete Ausbildung des Betreuers zu bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf die im Studium erworbenen Fähigkeiten wie methodisches Denken und schnelle Einarbeitung in andere Fachgebiete abstellt, handelt es sich um Grundfertigkeiten, die nicht den Kernbereich des Studiums betreffen, sondern gleichsam am Rande der Ausbildung erworben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 mwN).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Bei der Würdigung darf nicht auf die Bezeichnung des Berufs oder der Ausbildung abgestellt werden, sondern es ist jeweils im Einzelfall die konkrete Ausbildung des Betreuers zu bewerten (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 5 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 und vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - juris Rn. 3 mwN).

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf die im Studium erworbenen Fähigkeiten wie methodisches Denken und schnelle Einarbeitung in andere Fachgebiete oder in das deutsche Recht abstellt, handelt es sich um Grundfertigkeiten, die nicht den Kernbereich des Studiums betreffen, sondern gleichsam am Rande der Ausbildung erworben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 685/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 7 mwN).

  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    "Nutzbare" Kenntnisse für eine Betreuung, die gemäß § 1901 BGB eine rechtliche Betreuung ist, sind regelmäßig u.a Rechtskenntnisse ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ); wobei aber z.B. ein Studium zum Diplomjuristen der DDR an der juristischen Hochschule Potsdam (Abschluss 1989) keine für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Zudem ist eine Gesamtschau, ob verschiedene Ausbildungen des Berufsbetreuers in ihrer Gesamtheit für eine Betreuung nutzbar sind, nicht vorzunehmen ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

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