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   BGH, 05.06.2013 - XII ZB 709/12   

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https://dejure.org/2013,15011
BGH, 05.06.2013 - XII ZB 709/12 (https://dejure.org/2013,15011)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - XII ZB 709/12 (https://dejure.org/2013,15011)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - XII ZB 709/12 (https://dejure.org/2013,15011)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 VersAusglG, § 51 Abs 2 VersAusglG, § 51 Abs 3 VersAusglG, § 26 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG
    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG

  • rewis.io

    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsausgleich abgeändert: Muss OLG Tatsachen ermitteln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs- und die Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs und die Tatsachenermittlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abänderung des Versorgungsausgleichs- und die Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    OLG darf Tatsachengrundlagen offensichtlich falscher Entscheidung über Abänderung des Versorgungsausgleichs nicht übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1223
  • MDR 2013, 911
  • FamRZ 2013, 1289
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 391/17

    Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren;

    Der Wertunterschied nach Satz 1 ist wesentlich, wenn er mindestens zwei Prozent der zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 709/12 - FamRZ 2013, 1289 Rn. 10).
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