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BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung - Bezugnahme auf Vorinstanz - Antrag auf Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmittelfrist - Rechnenmüssen mit Verweigerung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit - Rechtzeitiges Ausfüllen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233; ZPO § 117 Abs. 4
Keine Wiedereinsetzung bei formfehlerhaftem Prozeßkostenhilfeantrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1078
- FamRZ 1997, 546
- VersR 1997, 383
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der …
Auszug aus BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96
Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist nach Ablehnung ihres Prozeßkostenhilfegesuchs wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe dargetan zu haben (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR ZPO § 233 PKH-Gesuch 2 = NJW-RR 1990, 1212). - BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
Auszug aus BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96
Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmißverständlich mitteilt, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (…BGH a.a.O.;Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4 m.N.).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die Partei sowohl sich für arm halten als auch davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe ordnungsgemäß dargetan zu haben (BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078 m.w.Nachw.).Als Ausnahme von diesen strengen gesetzlichen Anforderungen hat die Rechtsprechung es zugelassen, daß die Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks dann durch die Bezugnahme auf einen in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck ersetzt werden darf, wenn der Antragsteller zugleich unmißverständlich mitteilt, daß seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind (BGH, Beschluß vom 27. November 1996 aaO m.w.Nachw.).
Daher ist nicht nur der erkennende Senat in seinem oben erwähnten Beschluß vom 3. April 2001 in der vorliegenden Sache, sondern auch der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall, in dem es, wie hier, um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ging und die Frage der Zurechenbarkeit eines nicht ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfe-Antrags zu beurteilen war, von der Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO ausgegangen, ohne sich mit der Streitfrage zur Geltung der Vorschrift im Prozeßkostenhilfe-Verfahren auseinanderzusetzen (Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078).
- BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02
Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und …
Von einer ordnungsgemäßen Darlegung dieser Voraussetzungen darf eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausgehen, die weder den nach § 117 Abs. 4 ZPO erforderlichen Vordruck vorgelegt noch auf etwaige Prozeßkostenhilfe-Unterlagen aus den Vorinstanzen Bezug genommen und dies auch nicht mit der Erklärung verbunden hat, daß sich seither nichts verändert habe (BGH, Beschl. v. 27. November 1996 - XII ZB 94/96, NJW 1997, 1078). - BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über …
Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 2, 4 ZPO die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf vorgeschriebenem Vordruck innerhalb der Beschwerdefrist einreicht (vgl. zur entsprechenden Rechtspraxis in der Fachgerichtsbarkeit BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11/97 u.a. -, JURIS, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - BVerwG 3 B 55.79 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 17; BGH, Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 94/96 -, NJW 1997, S. 1078; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 -, NJW-RR 1993, S. 451; BGH…, Beschluss vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 -, NJW-RR 1990, S. 1212).
- OVG Saarland, 27.07.2015 - 1 A 106/15
Anforderungen an ein isoliertes Prozesskostenhilfegesuch bei beabsichtigtem …
Eine bloße Bezugnahme auf die frühere Erklärung genügt diesen Anforderungen nicht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 27.11.1996 - XII ZB 84/96 - NJW 1997, 1078, und vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01 - NJW 2001, 2720).z. B. BGH, Beschlüsse vom 15.5.1990 - XI ZB 1/90 -, zitiert nach juris, und vom 27.11.1996 - XII ZP 84/96 - NJW 1997, 1078; außerdem Beschluss vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01 - NJW 2001, 2720; Fischer in Musielak, ZPO, 7. Auflage 2009, § 117 Rdnr. 11; Büttner u.a., Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage 2014, Rdnr. 117.
in diesem Zusammenhang auch BGH, Beschlüsse vom 27.11.1996 - XII ZB 84/96 - NJW 1997, 1078, und vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01 - NJW 2001, 2720, wonach eine bloße Bezugnahme auf eine in der Vorinstanz eingereichte Erklärung nicht ausreicht.
- BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B
Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das …
Dies bedeutet, dass er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung des Rechtsmittels schaffen muss - also innerhalb dieser Frist das Gesuch um PKH und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form (§ 117 Abs. 2 bis 4 ZPO) einreichen, sofern er nicht auch hieran wiederum ohne sein Verschulden gehindert ist (s auch BSG…, Beschluss vom 2.2.2006 - B 9a V 46/05 B - BFH/NV 2005, 2233 f; BGH, NJW 1997, 1078). - BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt hat, auch nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, sich also für bedürftig halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß dargetan zu haben (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07 -FamRZ 2008, 868 Tz. 9 m.w.N.;27. November 2007 - VI ZB 81/06 -FamRZ 2008, 400 Tz.14 m.w.N.;21. September 2005 - IV ZB 21/05 -FamRZ 2005, 2062 unter II 2 a;27. November 1996 - XII ZB 84/96 -VersR 1997, 383 unter II;15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - NJW-RR 1990, 1212 unter 2 a).Das kann sie allerdings regelmäßig nur dann annehmen, wenn sie rechtzeitig (also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) auch den durch die Verordnung vom 17. Oktober 1994 (BGBl. I 3001) eingeführten amtlichen Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt zu den Akten gereicht hat (…BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 aaO Tz. 10;… 21. September 2005 aaO; 27. November 1996 aaO; BVerfG NJW 2000, 3344), denn § 117 Abs. 4 ZPO schreibt die Benutzung dieses Vordrucks zwingend vor.
- OLG Frankfurt, 12.10.2005 - 19 U 154/05
Verfahrensrecht: Versäumung der Berufungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag vor …
Von einer ordnungsgemäßen Darlegung dieser Voraussetzungen darf eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausgehen, die innerhalb der Rechtsmittelfrist weder den nach § 117 Abs. 4 ZPO erforderlichen, ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck vorgelegt noch ihre Bezugnahme auf Prozesskostenhilfe-Unterlagen aus der Vorinstanz mit der unmissverständlichen Erklärung verbunden hat, dass sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen seither nichts verändert habe (BGHZ 148, 66, 69; BGH NJWE-FER 2001, 57f.; BGH VersR 1997, 383;… Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdnr.53, 60a, 60b).Es genügt nicht, dass sich die unveränderten Verhältnisse aus der Berufungsbegründung entnehmen lassen (BGH VersR 1997, 383;… Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdnr.53).
Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO, wonach das Verschulden des Bevollmächtigtem demjenigen der Partei gleichsteht, findet auch im Prozesskostenhilfeverfahren Anwendung (BGHZ 148, 70ff.; BGH VersR 1997, 383;… Zöller, a.a.O., § 119 Rdnr.60b).
- BGH, 14.05.2013 - II ZB 22/11
Berufungsfristversäumung durch eine mittellose Partei: Beginn der …
Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, sich für arm im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vollständig dargetan zu haben (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1991 - XII ZB 49/91, NJW-RR 1991, 1532, 1533; Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078; Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 9).Die Einreichung eines neuen Vordrucks in der Rechtsmittelinstanz ist nur dann entbehrlich, wenn auf einen in der Vorinstanz zu den Akten gereichten Vordruck Bezug genommen und zugleich unmissverständlich mitgeteilt wird, dass seitdem keine Änderungen eingetreten sind (BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078; Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 4).
- BGH, 12.02.2003 - XII ZR 232/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Bedürftigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragt hat, nach Ablehnung ihres PKH-Gesuches wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der PKH wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH dargetan zu haben (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 - FamRZ 1997, 546, 547; BGH Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02 - NJW 2002, 2793 f. …und vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR § 233 ZPO Prozeßkostenhilfegesuch 2; alle mit ausführlichen w.N.).Die Partei kann deshalb nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH dargetan zu haben, wenn sie rechtzeitig (vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) einen solchen Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt zu den Akten gereicht hat (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 aaO;… BGH Beschluß vom 4. Juli 2002 aaO).
- BGH, 21.08.2018 - VI ZA 20/18
Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit
Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die Partei sowohl sich für bedürftig halten als auch davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß dargetan zu haben (BGH, Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078).Als Ausnahme von diesen strengen gesetzlichen Anforderungen hat die Rechtsprechung es zugelassen, dass die Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks dann durch die Bezugnahme auf einen in der Vorinstanz vorgelegten Vordruck ersetzt werden darf, wenn der Antragsteller zugleich unmissverständlich mitteilt, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1996, aaO; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961;… vom 21. November 2013 - VII ZA 9/13, juris Rn. 1; vom 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522, 1523 mwN.).
- OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 5 UF 272/03
- OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 1 U 109/05
Gesellschaftsrecht: Beweispflichtige Erfüllung der Einlageschuld des …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10
Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …
- BSG, 25.07.2012 - B 5 R 24/12 BH
- OVG Hamburg, 14.01.2015 - 4 Bf 196/14
Prozesskostenhilfe für Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der …
- BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10
Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde …
- OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01
Voraussetzungen zur Bewilligung/Ablehnung der Prozesskostenhilfe
- BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …
- BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03
Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 381/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …
- BGH, 23.11.1999 - XI ZB 12/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des …
- BGH, 17.03.1999 - XII ZB 13/99
Darlegung der Bedürftigkeit im Prozeßkostenhilfeverfahren
- LAG Köln, 23.09.2015 - 12 Ta 220/15
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Veränderung der …
- BGH, 18.05.2010 - IX ZA 17/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauensschutz für bedürftige Partei …
- BGH, 03.04.2001 - XI ZA 1/01
Wiedereinsetzung wegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 141/00
Darlegung der Bedürftigkeit im Prozeßkostenhilfeverfahren
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 1 U 159/03
Verletzung einer Ausschließlichkeitsklausel durch einen selbständigen …
- LSG Sachsen, 20.11.2009 - L 3 B 261/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Bewilligung …
- OLG Karlsruhe, 02.10.2018 - 18 WF 138/18
Verfahrenskostenhilfe in einer Kindschaftssache: Bezugnahme auf in anderen …
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 173/10
Beruhen einer Fristversäumnis auf der Mittellosigkeit des Antragstellers bei …
- BGH, 14.03.2002 - V ZB 6/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für …
- BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Köln, 14.02.2006 - 2 U 135/05
Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters - keine Wiedereinsetzung bei …
- BGH, 18.11.2003 - XI ZA 15/03
Zurückweisung eines Prozeßkostenhilfeantrags mangels vorliegender Erklärung über …
- BGH, 18.05.2004 - VI ZA 4/04
Über die Änderung eines Beschlusses und Entscheidung über einen Antrag auf …
- OLG Köln, 12.03.2004 - 2 U 24/03
Wiedereinsetzungsfrist nach Verweigerung der PKH
- LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 13 AS 4568/06
Vollständigkeit der Unterlagen für Prozesskostenhilfegesuch
- BVerwG, 08.03.2016 - 6 PKH 3.16
Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Semesterbeitrags
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2010 - 17 Sa 423/09
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - 5 A 1485/01
- OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/02
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegen versäumte Berufungsfrist nach …
- BGH, 25.08.1999 - XII ZB 9/99
Wiedereinsetzung und Prozeßkostenhilfe
- BGH, 09.06.1999 - XII ZB 52/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Prozeßkostenhilfeverfahren
- BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Prozeßkostenhilfe
- OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 6 UF 255/05
Prozesskostenhilfeantrag für Berufung: Zulässigkeit der Verweisung auf eine in …
- LAG Berlin, 16.10.2001 - 6 SHa 1925/01
Prozesskostenhilfe
- OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 24 U 125/10
Lauf der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2010 - 4 O 79/10
Prozesskostenhilfe: Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist bei …
- OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Anwendung der Grundsätze über …
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 2 UF 16/11
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Kostenarmut nur …
- OVG Niedersachsen, 22.07.2004 - 4 ME 396/03
Antragsfrist; Anwaltsbeiordnung; Bedürftigkeit; Beschwerdefrist; Einkommen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 16 A 3561/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 16 B 20/02
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Geltendmachung …
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 148/00
Vaterschaft - Unterhaltszahlung - Prozeßkostenhilfe - Berufungsfrist - …
- OVG Sachsen, 22.07.2016 - 3 A 448/16
PKH für ein beabsichtigtes Antragsverfahren; PKH-Vordrucke
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 16 B 599/14
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; …
- OLG Bremen, 18.02.2011 - 5 U 30/10
Wirksamkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von …
- OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/01
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von …
- OLG Dresden, 21.11.2001 - 10 UF 602/01
Wahrung der Berufungsfrist durch Einreichung eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs; …
- OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
- LSG Thüringen, 21.11.2002 - L 6 RJ 515/02
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2002 - 16 A 2222/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 16 B 134/01
- VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 CS 08.3189
Versäumung der Beschwerdefrist; Missachtung der Vertretungspflicht; …
- OLG Frankfurt, 12.10.1998 - 1 UF 207/98
- OLG Saarbrücken, 05.05.1997 - 6 UF 24/97
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit der …
- OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 5 UF 37/98