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   BGH, 30.07.2014 - XII ZB 85/14   

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https://dejure.org/2014,20602
BGH, 30.07.2014 - XII ZB 85/14 (https://dejure.org/2014,20602)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2014 - XII ZB 85/14 (https://dejure.org/2014,20602)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 (https://dejure.org/2014,20602)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 FamFG
    Erreichung des Beschwerdewertes nach Verurteilung zur Auskunftserteilung im Rahmen eines Verfahrens auf nachehelichen Unterhalts: Darlegungslast für ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Rechtsmittelführers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers für das Erreichen der Beschwer; Verpflichtung zur Auskunftserteilung i.R.e. Verfahrens zur Zahlung nachehelichen Unterhalts

  • rewis.io

    Erreichung des Beschwerdewertes nach Verurteilung zur Auskunftserteilung im Rahmen eines Verfahrens auf nachehelichen Unterhalts: Darlegungslast für ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Rechtsmittelführers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1
    Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers für das Erreichen der Beschwer; Verpflichtung zur Auskunftserteilung i.R.e. Verfahrens zur Zahlung nachehelichen Unterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsurteil - Geheimhaltungsinteresse und Beschwer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1347
  • MDR 2014, 1102
  • FGPrax 2014, 281 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 1696
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 565/13

    Beschwerde im Zugewinnausgleichsverfahren: Verwerfung wegen Nichterreichens der

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 85/14
    Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substantiiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. April 2014, XII ZB 565/13, FamRZ 2014, 1100).

    Dabei ist - von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 10 mwN).

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).

    Die allein erfolgte Berufung auf allgemeine Belange der Geheimhaltung und des Vertraulichkeitsschutzes ist nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 12).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    bb) Ebenfalls zu Recht hat es das Beschwerdegericht abgelehnt, ein Geheimhaltungsinteresse der Antragstellerin werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von den ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über das Verfahren hinaus in einer Weise Gebrauch machen, welche die schützenswerten wirtschaftlichen Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 13; vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 und vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 09.12.2015 - XII ZB 614/14

    Ehe- und Familienstreitsache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Der Beschwerdeführer hat die den Wert bestimmenden Tatsachen darzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 85/14 - FamRZ 2014, 1696 Rn. 9 [zum Geheimhaltungsinteresse] und vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 17 [zur Darlegung eines Verdienstausfalls]).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 6/21

    Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung Gerichtliche Festlegung einer

    Darlegungspflichtig für diejenigen Tatsachen, die geheim zu halten sind, sowie für die durch eine Offenlegung drohenden Nachteile ist der Auskunftsschuldner (BGH, MDR 2014, 1102).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 7/21

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Erfindervergütung; Gerichtliche

    Darlegungspflichtig für diejenigen Tatsachen, die geheim zu halten sind, sowie für die durch eine Offenlegung drohenden Nachteile ist der Auskunftsschuldner (BGH, MDR 2014, 1102).
  • OLG München, 14.07.2020 - 2 UF 462/20

    Vollstreckung Auskunft: konkrete Titulierung des Auskunftsanspruchs

    Zusätzlich kann im Einzelfall der Aufwand zur Abwehr der Vollstreckung, wenn der Titel nicht vollstreckbar ist, oder ein Geheimhaltungsinteresse hinzu zu rechnen sein (vgl. BGH NJW-RR 19, 961; BGH FamRZ 14, 1696).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 20 UF 73/23

    Bemessung des Beschwerdewerts bei Verpflichtung zur Auskunft in einem

    Obwohl der Antragsteller seine Beschwer durch die Angaben wertbestimmender Tatsachen darzulegen (BGH, FamRZ 2016, 452 Rn. 20) und gegebenenfalls glaubhaft zu machen hat (BGH, FamRZ 2014, 1696, LS; vgl. im Einzelnen Feskorn in Prütting/ Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 117, Rn. 10; Zöller/ Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 61 FamFG, Rn. 8), fehlt hierzu jeder Vortrag.
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