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   BGH, 04.06.2003 - XII ZB 86/02   

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https://dejure.org/2003,5997
BGH, 04.06.2003 - XII ZB 86/02 (https://dejure.org/2003,5997)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2003 - XII ZB 86/02 (https://dejure.org/2003,5997)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - XII ZB 86/02 (https://dejure.org/2003,5997)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Versäumung der Berufungsbegründungfrist wegen Anwendung des neuen ab 1. Januar 2002 geltenden Berufungsrechts - Höhe der Anforderungen an den Prozessbevollmächtigten bezüglich ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233 234 519 Abs. 2 S. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach altem Recht; Anforderungen an die Einweisung des Büropersonals bei Änderung der Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1578
  • FamRZ 2003, 1269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - XII ZB 86/02
    Der Anwalt darf aber grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt; er ist nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung der Anweisung zu vergewissern (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1997 - XII ZB 56/97 - FamRZ 1997, 997).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZB 16/96

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist; Darlegung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - XII ZB 86/02
    Denn bei Vorlage der Sache zur Weiterbearbeitung traf ihn die Pflicht zur eigenständigen Prüfung des Fristablaufs (BGH Beschluß vom 10. Dezember 1996 - VI ZB 16/96 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 54).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, dass die Anforderungen an die

    Einmaliges Fehlverhalten einer bislang stets zuverlässig arbeitenden Kraft kann nicht als Verschulden von Prozessbevollmächtigten gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - XII ZB 86/02 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Dabei wird das Berufungsgericht insbesondere prüfen müssen, ob eine der Notarfachangestellten erteilte konkrete Einzelanweisung zum Absenden des Berufungsbegründungsschriftsatzes vom 9. März 2004 den Anforderungen an eine anwaltliche Fristenkontrolle genügt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2003 - XII ZB 86/02 - FamRZ 2003, 1269 und vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96 - NJW-RR 1998, 1360), oder ob es zusätzlich noch auf eine ordnungsgemäße Büroorganisation durch allgemeine Anweisungen zur Führung eines Fristenkalenders ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 und vom 23. Juli 2003 - XII ZB 75/03 - BRAK-Mitt 2003, 224).
  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 523/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Im Beschwerdefall kam hinzu, daß die behauptete allgemeine Zuverlässigkeit des Bürovorstehers - anders als in dem Sachverhalt, der dem Beschluß des XII. Zivilsenats vom 4. Juni 2003 (XII ZB 86/02, NJW-RR 2003, 1578) zugrundelag - bereits in Frage gestellt erschien, weil er bei seiner Kontrolle den Irrtum der fehlerhaft nach neuem Recht berechneten Berufungsbegründungsfrist übersehen hatte.
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