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BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13 |
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§ 2 S 1 VBVG, § 168 Abs 1 S 4 FamFG, § 8 JBeitrO, § 168 Abs 1 S 4 FamFG, § 292 Abs 1 FamFG
Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter Betreuervergütung; Wegfall der Rückforderung aus Gründen des Vertrauensschutzes - IWW
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Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes bei Rückforderung überzahlter Betreuervergütung
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Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter Betreuervergütung; Wegfall der Rückforderung aus Gründen des Vertrauensschutzes
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VBVG § 2 S. 1; JBeitrO § 8 Abs. 1 S. 1
Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes bei Rückforderung überzahlter Betreuervergütung - datenbank.nwb.de
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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung
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Überzahlte Betreuervergütung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.07.2011 - 53 XVII G 1465
- LG Berlin, 18.01.2013 - 87 T 221/11
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1007
- MDR 2014, 54
- FGPrax 2014, 25
- FamRZ 2014, 113
- DÖV 2014, 540
- Rpfleger 2014, 197
- Rpfleger 2014, 499
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.
Sie soll - wie die vergleichbaren Bestimmungen in den §§ 1835 Abs. 1 Satz 3, 1835a Abs. 4 BGB - den Vormund zur zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anhalten, um zu verhindern, dass Ansprüche in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Mündels überfordert, seine Mittellosigkeit begründet und damit eine Eintrittspflicht der Staatskasse auslöst, die bei einer rechtzeitigen Inanspruchnahme nicht begründet gewesen wäre (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 27;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12, ZEV 2013, 84 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007 Rn. 20;… vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, NJW-RR 2016, 129 Rn. 15;… BVerfG FamRZ 2015, 2040 Rn. 15;… OLG Köln FamRZ 2013, 1837, 1838 [juris Rn. 10];… OLG Naumburg Rpfleger 2012, 319, 320 [juris Rn. 13];… MünchKomm-BGB/Fröschle, 7. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1;… Palandt/Götz, BGB 77. Aufl. Anh. zu § 1836 (VBVG), § 2 Rn. 1;… jurisPK-BGB/Jaschinski, 8. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1). - BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13
Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des …
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. November 2013, XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).Insbesondere ist die Betreuerin durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 19. April 2012 beschwert, da dieser u.a. die Beitreibung einer überzahlten Vergütung in Höhe von 156 EUR im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 JBeitrO anordnet (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 7 mwN).
Auch wenn der Rechtspfleger, der für die gerichtliche Festsetzung funktional zuständig ist, den Vergütungsantrag im vorangegangenen vereinfachten Verwaltungsverfahren überprüft und für richtig befunden hat, ist er grundsätzlich nicht daran gehindert, die Vergütung im gerichtlichen Verfahren anderweitig festzusetzen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).
dd) Allerdings handelt es sich bei dem Anspruch der Landeskasse auf Rückerstattung einer überzahlten Betreuervergütung nicht um einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB, sondern um einen öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch, welcher nach seiner Festsetzung durch förmlichen Beschluss im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 JBeitrO beizutreiben ist (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 15 mwN).
Sie kann nach ihrem Sinn und Zweck nicht die Staatskasse selbst treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 19 f. unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 13/7158 S. 27 und S. 22 f. zur Vorgängervorschrift § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB).
Das nachfolgende Verfahren der Justizbeitreibungsordnung lässt keinen Raum für Einwendungen der vorbezeichneten Art, denn es dient lediglich dem Vollzug der Rückforderung (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 22 ff. mwN).
(2) Demzufolge kann der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 25 mwN).
Hierdurch wird dem Bezirksrevisor auferlegt, die kostenrechtlichen Interessen der Landeskasse binnen der genannten Fristen zur Geltung zu bringen, andernfalls genießt das Vertrauen in den Bestand der getroffenen Regelung Vorrang (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31).
Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 32 mwN).
- BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18
Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte …
b) Einer Rückforderung überzahlter Vergütung des Umgangspflegers kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Umgangspflegers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113).Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (…Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 ff.).
Zum einen hat das Oberlandesgericht die Grundsatzentscheidung des Senats vom 6. November 2013 (XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113) in Bezug genommen.
Diese Frage hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 mwN und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 ff.).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten …
a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht gebunden ist, wenn sich - wie hier - das gerichtliche Festsetzungsverfahren an die Festsetzung durch den Kostenbeamten des Gerichts anschließt (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f. mwN).
Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Betreuervergütung im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, da mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung im Falle bereits zuviel ausgezahlter Beträge zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen wird (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 mwN).
- BGH, 18.12.2018 - 3 StR 270/18
Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten …
Die Zahlungen auf eine Nichtschuld bewirken einen Schaden in entsprechender Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11, NJW 2013, 401, 403); sie sind vom Leistungsempfänger aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, NJW 2014, 1007, 1008; KG…, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 Ws 47/15, juris Rn. 8; vgl. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1, § 818 Abs. 2 BGB) zurückzugewähren. - BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Das Amtsgericht hatte in den zwei ersten Vergütungsfestsetzungen einen …
aa) Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht gebunden ist, wenn sich - wie hier - das gerichtliche Festsetzungsverfahren an die Festsetzung durch den Kostenbeamten des Gerichts anschließt (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (…Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).
Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f. …und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f.).
- BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
Vergütung des Berufsbetreuers: Nutzbare Fachkenntnisse durch ein Zusatzstudium …
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. November 2013, XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Betreuervergütung im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, denn mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung wird im Falle bereits zuviel erhaltener Leistungen zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24).
In diesem Fall wäre schon eine abweichende Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren ausgeschlossen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 25 mwN).
Der Senat kann nicht abschließend in der Sache entscheiden, weil der vom Betreuer geltend gemachte Vertrauenstatbestand einer tatrichterlichen Beurteilung unter Berücksichtigung der im Senatsbeschluss vom 6. November 2013 (XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 29 ff.) gegebenen Hinweise bedarf.
- VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18
Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung; …
Die Vergütung für Betreuungsleistungen wird (u. a.) auf Antrag des Betreuers gemäß § 292 Abs. 1 i. V. m. § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG durch Beschluss des Gerichts oder gemäß § 292 Abs. 1 i. V. m. § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 4 FamFG im Wege des sogenannten vereinfachten Justizverwaltungsverfahrens (…z. B. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 -, Rn. 17, juris…, vom 18. Februar 2015 â??- XII ZB 563/14 -, Rn. 22, juris, vom 6. November 2013 â??- XII ZB 86/13, Rn. 14, juris) bestimmt.Zwar ist zugunsten der Beschwerdeführerin zu vermuten, dass sie als Berufsbetreuerin ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus den Einnahmen der Betreuervergütung bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 â??- XII ZB 86/13, Rn. 30, juris).
Anders als in Fällen, in denen bereits für den konkret in Rede stehenden Zeitraum eine Vergütung (nach formloser Festsetzung) an den Betreuer ausgezahlt worden ist und eine darauf folgende förmliche Festsetzung als Grundlage für eine Rückforderung des überzahlten Betrages im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs dient (so bei BGH, Beschluss vom 6. November 2013 â??- XII ZB 86/13, juris), was die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Betreuers wesentlich verstärkt, hat die Beschwerdeführerin die von ihr eingeplanten Einkünfte hinsichtlich des Betreuungszeitraums 2017 vor der Änderung der Rechtsauffassung seitens des Amtsgerichts noch nicht erhalten und konnte sie daher auch noch nicht verbrauchen.
- BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte …
Bezogen auf den im Streit stehenden Zeitraum (vom 11. Februar bis 6. Juni 2012) war der Betreuerin ohnehin keine den Stundensatz von 33, 50 EUR übersteigende Vergütung bewilligt worden (vgl. zum Vertrauensschutz bei einer im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG rückwirkenden Überprüfung der bereits im Verwaltungswege bewilligten Vergütung: Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - juris Rn. 22 ff.).Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Anweisung des Kostenbeamten des Gerichts wirkungslos (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - juris Rn. 29).
- BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19
Vergleichbarkeit der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers mit …
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).bb) Bei der Beurteilung, ob im Rahmen der Herabsetzung der Betreuervergütung das Vertrauen des Betreuers in die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage schützenswert ist, hat der Senat im Ausgangspunkt daran angeknüpft, dass ein Betreuer grundsätzlich dann mit einer späteren Änderung der im Verwaltungswege erfolgten Auszahlungsanordnung rechnen muss, wenn er die förmliche Festsetzung seiner Vergütung nicht selbst beantragt hatte (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 29).
- BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der …
- LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
- LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
Zur Rückforderung einer Betreuervergütung
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20
Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und …
- AG Brilon, 06.03.2018 - 7 XVII 1508/09
Voraussetzungen für die Vergütung des mittleren Stundensatzes von 33,50 EUR i.R. …
- BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des …
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13
Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer
- LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich …
- LG Hagen, 30.04.2019 - 3 T 128/193
- AG Marsberg, 19.12.2017 - 2 XVII 45/11
Festsetzung einer höheren Betreuervergütung; Rückforderung von überbezahlten …
- LG Arnsberg, 07.02.2022 - 5 T 265/21
Betreuervergütung eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs (FH)
- LG Arnsberg, 19.07.2018 - 5 T 122/18
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich …
- LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die Durchführung der …
- OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 10 W 89/16
Rückforderung überzahlter Sachverständigenvergütung
- LG Rostock, 13.08.2014 - 3 T 196/13
Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten …
- OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21
Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ; …
- AG Marsberg, 20.12.2017 - 2 XVII 45/11
Festsetzung einer höheren Vergütung eines Betreuers; Rückforderung überbezahlter …
- LSG Baden-Württemberg, 04.05.2021 - L 10 KO 3483/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Rückforderung überzahlter …
- OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 3 WF 3/21
Vergütungsansprüche eines Vormunds Rückforderung von geleisteten Zahlungen …
- OLG Düsseldorf, 15.02.2022 - 3 WF 3/21
Vergütung und Aufwendungsersatz eines Vormunds Rückforderung von geleisteten …
- LG Leipzig, 23.02.2015 - 1 T 755/14