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   BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03   

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BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03 (https://dejure.org/2003,1167)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2003 - XII ZB 87/03 (https://dejure.org/2003,1167)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 (https://dejure.org/2003,1167)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 28 Abs. 2
    Voraussetzung für Divergenzvorlage in FGG-Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe einer Betreuervergütung; Berücksichtigung besonderer Fachkenntnisse eines Diplom-Betriebswirts; Vermutung für Nutzbarkeit besonderer Fachkenntnisse; Unzulässigkeit der Vorlage an Bundesgerichtshof (BGH); Potenzielle Nutzbarkeit; Widerlegbarkeit der Vermutung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen einer zulässigen Vorlage

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2; FGG § 28 Abs. 2
    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Voraussetzungen des § 1 BVormVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1585
  • MDR 2003, 1356
  • FamRZ 2003, 1653
  • BayObLGZ 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
    Es möchte deshalb die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des damals zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. März 2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10. Juli 2000 (FamRZ 2000, 1306) gehindert.

    In seiner Entscheidung vom 14. März 2000 (aaO) hat das Oberlandesgericht Dresden einer Vereinsbetreuerin einen Stundensatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG (60 DM abzüglich 10 % gemäß Art. 4 BtÄndG; höchster Stundensatz) zugebilligt.

  • OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00

    Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
    Es möchte deshalb die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des damals zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. März 2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10. Juli 2000 (FamRZ 2000, 1306) gehindert.

    In seiner Entscheidung vom 10. Juli 2000 (aaO) hat das Oberlandesgericht Dresden einem Betreuer einen Stundensatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG (45 DM abzüglich 10 % gemäß Art. 4 BtÄndG; mittlerer Stundensatz) verweigert.

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZB 181/97

    Vergütung für Betreuungstätigkeit - Bemessung des Stundensatzes für einen

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
    Er prüft aber, ob die Rechtsauffassung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, für die Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erheblich gewesen ist (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1998 - XII ZB 181/97 - FamRZ 1999, 22, 23 und vom 19. März 2003 - XII ZB 121/01 - FamRZ 2003, 868, 869).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
    Er prüft aber, ob die Rechtsauffassung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, für die Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erheblich gewesen ist (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1998 - XII ZB 181/97 - FamRZ 1999, 22, 23 und vom 19. März 2003 - XII ZB 121/01 - FamRZ 2003, 868, 869).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Es genügt die potentielle Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Die Abweichung muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 87/03, zitiert nach juris, Tz. 7; Gröning, in: Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., § 179 GWB Rn. 19).

    Für ein solches Beruhen ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die strittige Rechtsfrage in der Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erörtert und beantwortet ist und das Ergebnis für die Entscheidung von Einfluss war (BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 87/03, zitiert nach juris, Tz. 7; Beschluss vom 12.10.1988 - Ivb ZB 37/88, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des anderen Oberlandesgerichts muss dieselbe Rechtsfrage betreffen und die Beantwortung dieser Rechtsfrage muss für beide Entscheidungen erheblich sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Nach der rechtlichen Beurteilung, die dem Vorlagebeschluß zugrunde liegt und den Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 FGG bindet, kommt es auch für die Entscheidung des vorliegenden Falls auf diese Rechtsfrage an (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).
  • LG Kleve, 23.01.2017 - 4 T 515/16

    Betreuer; Betreuervergütung; Regress; Staatskasse; Verjährung; Hemmung; Erlass;

    Ausreichend ist insofern ein potentieller Nutzen der Fachkenntnisse, eines konkreten Nutzens oder dessen Nachweises bedarf es wegen §§ 4 Abs. 3 S. 1, 3 Abs. 2 S. 1 VBVG nicht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1585, 1586).

    Dies gilt sinngemäß nicht nur bei Fachkenntnissen, die für alle Arten von Betreuungen nützlich sind, sondern auch für solche, die nur für bestimmte Aufgabenkreise allgemein nutzbar sind, wenn die konkrete Betreuung einen solchen Aufgabenkreis umfasst (BGH NJW-RR 2003, 1585, 1586).

  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Allerdings ist der Senat an die - abweichende - rechtliche Beurteilung des Oberlandesgerichts, das eine solche Auslegung offenbar für möglich hält und deshalb für die Entscheidung über die weitere Beschwerde als erheblich ansieht, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 FGG gebunden (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).
  • LG Offenburg, 06.07.2012 - 4 T 113/12

    Betreuervergütung: Erhöhung wegen eines BWL-Studiums bei Bestellung für

    Zu der systematisch gleich aufgebauten Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BVormVG hat der Bundesgerichtshof (B. v. 23.07.2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653, Juris-Rn. 13 ff.) ausgeführt, dass die Vorschrift die Vergütungssteigerung an besondere, durch Ausbildung erworbene Kenntnisse knüpft, die für die konkrete Betreuung "nutzbar" sind.

    So wird man dem Fachwissen eines Betriebswirtes keine allgemeine Betreuungsrelevanz beimessen können; auch dürfte es eher fernliegen, diesem Fachwissen eine allgemeine Nützlichkeit für den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung zu attestieren (BGH, FamRZ 2003, 1653, Juris Rn. 14).

    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, § 70 Abs. 1, Abs. 2 FamFG, nachdem sich die zu klärenden Fragen im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich bewegen (BGH FamRZ 2003, 1653).

  • LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14

    Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge;

    Ausreichend ist insofern ein potentieller Nutzen der Fachkenntnisse, eines konkreten Nutzens oder dessen Nachweises bedarf es wegen §§ 4 Abs. 3 S. 1, 3 Abs. 2 S. 1 VBVG nicht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1585, 1586).

    Dies gilt sinngemäß nicht nur bei Fachkenntnissen, die für alle Arten von Betreuungen nützlich sind, sondern auch für solche, die nur für bestimmte Aufgabenkreise allgemein nutzbar sind, wenn die konkrete Betreuung einen solchen Aufgabenkreis umfasst (BGH NJW-RR 2003, 1585, 1586).

    Außerhalb des Aufgabenkreises der Vermögenssorge kommt hingegen etwa dem Fachwissen einer Betriebswirts keine Betreuungsrelevanz zu (BGH NJW-RR 2003, 1585, 1586).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Es genügt die potentielle Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

    Bei dieser Prüfung hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

  • BGH, 29.09.2005 - V ZB 107/05

    Voraussetzungen einer Vorlage

  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 61/05

    Zulässigkeit einer Vorlage in Wohnungseigentumssachen

  • LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15

    Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

  • AG Esslingen, 20.05.2010 - 1 M 1470/10

    Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Vollstreckungsgebühr für eine an den

  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

  • LG Essen, 13.05.2004 - 7 T 10/04

    Festsetzung der aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung für die Tätigkeit

  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

  • LG Essen, 22.10.2003 - 7 T 10/04

    Vergütung eines Betreuers bei Absolvierung des Studienganges Informatik

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