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   BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93   

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BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93 (https://dejure.org/1993,1798)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - XII ZB 9/93 (https://dejure.org/1993,1798)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - XII ZB 9/93 (https://dejure.org/1993,1798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Befangenheit - Ablehnung - Beschluß - OLG-Senat - Statthaftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 2, § 567 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet erklärenden Beschluß des Oberlandesgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 644
  • FamRZ 1993, 1309
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten auch weder die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232, 233 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; 45, 363, 375; 65, 76, 90; 78, 88, 99).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten auch weder die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232, 233 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; 45, 363, 375; 65, 76, 90; 78, 88, 99).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten auch weder die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232, 233 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; 45, 363, 375; 65, 76, 90; 78, 88, 99).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten auch weder die Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232, 233 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; 45, 363, 375; 65, 76, 90; 78, 88, 99).
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZB 106/86

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte;

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats geht diese Regelung der allgemeineren Bestimmung des § 46 Abs. 2 ZPO vor, wonach gegen einen Beschluß, durch den das Richterablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, sofortige Beschwerde stattfindet (Beschluß vom 17. September 1986 - IVb ZB 106/86 - BGHR ZPO § 46 Abs. 2, Statthaftigkeit 1 = FamRZ 1986, 1197).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, daß über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Richter eines Oberlandesgerichts durch andere Richter dieses Gerichts abschließend entschieden wird und eine nochmalige Überprüfung dieses Gesuchs durch ein Rechtsmittelgericht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 aaO).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Eine vernünftige Prozesspartei darf - was der Kläger mit seinem Ablehnungsgesuch verkennt - darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht - und nicht etwa an dem möglicherweise angestrebten Ziel einer Beförderung - auszurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05, juris Rn. 7; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644 unter II).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 28/03

    Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse;

    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, daß über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Richter eines Oberlandesgerichts durch andere Richter dieses Gerichts abschließend entschieden wird und eine nochmalige Überprüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe durch ein Rechtsmittelgericht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 aaO).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Eine vernünftige Prozesspartei darf - was der Kläger mit seinem Ablehnungsgesuch verkennt - darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht - und nicht etwa an dem möglicherweise angestrebten Ziel einer Beförderung - auszurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05, juris Rn. 7; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644 unter II).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Eine vernünftige Prozesspartei darf - was der Kläger mit seinem Ablehnungsgesuch verkennt - darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht - und nicht etwa an dem möglicherweise angestrebten Ziel einer Beförderung - auszurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05, juris Rn. 7; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644 unter II).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03

    Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der

    Dies entspricht letztlich der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes in Verfahren für die Ablehnung von Richtern des Oberlandesgerichts bestand (vgl. BGH, NJW-RR 1993, S. 644).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZB 13/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen eine erfolglose Richterablehnung im

    Da einer der in § 567 Abs. 4 Satz 2 ZPO genannten Ausnahmefälle nicht vorliegt, gilt dies auch für erfolglose Richterablehnungen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, BGHR ZPO § 46 Abs. 2 - Statthaftigkeit 3 = NJW-RR 1993, 644; v. 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984, je m.w.N.; vgl. noch BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403).

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen diese Regelung nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93 aaO).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen

    Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen Verfahren für die Ablehnung von Richtern des OLG bestand (vgl. BGH NJW-RR 1993, 644 = FamRZ 1993, 1309; ...).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im

    Damit wurde zugleich die Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Ablehnung der Richter am Landgericht im Berufungsrechtszug der schon früher bestehenden Rechtslage bei der Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht angeglichen (vgl. BGH NJW 1966, 2062; BGH MDR 1987, 130; BGH NVwZ-RR 1991, 167; BGH EzFamR ZPO § 46 Nr. 2; BGH NJW-RR 1993, 644).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03

    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines

    Diese gesetzliche Einschränkung der Anfechtbarkeit abgewiesener Ablehnungsgesuche ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die Rechtslage entspricht im familiengerichtlichen Verfahren den anerkannten Rechtsgrundsätzen zur Anfechtbarkeit zurückgewiesener Ablehnungsgesuche, die sich gegen Richter des Oberlandesgerichts wenden (BGH, Beschl. v. 3.2.1993 -XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZB 31/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im

  • BGH, 17.06.1998 - XII ZB 63/98

    Rechtsmittel gegen eine oberlandesgerichtliche Entscheidung über die Ablehnung

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 12/97

    Zulässigkeit der Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 165/94

    Unterhaltspflichten eines nichtehelichen Vaters - Aussetzung eines

  • BGH, 08.10.1996 - X ZB 16/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter - Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

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