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   BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13   

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https://dejure.org/2013,17988
BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13 (https://dejure.org/2013,17988)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichpflichtigen Person erfolgt unabhängig vom Vorliegen einer unzumutbaren Härte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1155
  • MDR 2013, 1102
  • FamRZ 2013, 1547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13
    Der Anwendungsbereich des § 33 VersAusglG ist auch nicht im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift auf solche Fälle zu beschränken, in denen sich durch die Kürzung im Wege des Versorgungsausgleichs bei gleichzeitiger Unterhaltspflicht eine unzumutbare Härte für den ausgleichspflichtigen Ehegatten ergäbe (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - XII ZB 91/13
    Zwar mag die Vermeidung unzumutbarer Härten - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 257, 303 f. = FamRZ 1980, 326, 335) - das Grundmotiv für die Regelungen der §§ 5, 6 VAHRG und jetzt des § 33 VersAusglG dargestellt haben (vgl. BT-Drucks. 9/562 S. 7).
  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich:

    Nicht erforderlich ist, dass sich die Aussetzung der Rentenkürzung auf die Höhe des geschuldeten Unterhalts auswirkt (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 18 ff.) oder dass die Unterhaltsbelastung für den Ausgleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellt (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13 - FamRZ 2013, 1547 Rn. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten

    Ebenso wenig muss die Unterhaltsbelastung für den Ausgleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellen (BGH FamRZ 2013, 1547 Rn. 13 f.).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2014 - 6 UF 200/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich

    Vielmehr träte dann ein verfassungswidriger Zustand ein, in dem der Ausgleichspflichtige neben der grundsätzlich hinzunehmenden Versorgungskürzung zusätzlich durch Unterhaltszahlungen belastet wird, durch die er in der Freiheit seiner Lebensführung weiter eingeschränkt würde (BGH FamRZ 2013, 189; vgl. auch BGH FamRZ 2013, 1547; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 452).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZB 5/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Auch eine so genannte außerordentliche Beschwerde ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/13, NJW 2003, 3137).
  • AG Euskirchen, 16.08.2016 - 39 F 64/15

    Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung

    Eine Anpassung kommt daher auch wie hier vorgenommen in Betracht, wenn die Leistungsfähigkeit der ausgleichspflichtigen Person (hier des Antragstellers) durch die Rentenkürzung nicht wesentlich beeinträchtigt ist (BGH v. 07.11.2012, XII ZB 271/12; BGH v. 27.06.2013 - XII ZB 91/13; Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 12. Aufl., 2015, § 33 Nr. 5, S. 392 f.).
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