Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1755
BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00 (https://dejure.org/2000,1755)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00 (https://dejure.org/2000,1755)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 (https://dejure.org/2000,1755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Sofortige Beschwerde - Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Umdeutung - Parteihandlung - Prozeßbevollmächtigter

  • Judicialis

    ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; BGB § 140

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 577 Abs. 2; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine Umdeutung einer Gegenvorstellung in eine sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 577 Abs. 2
    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 279
  • FamRZ 2000, 1565
  • VersR 2001, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Das gilt schon im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen, die grundsätzlich so notiert werden müssen, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben (vgl. BGH Beschluß vom 10. Juli 1997 - IX ZB 57/97 - und Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 57 und 11 m.w.N.).

    Diesen Anforderungen wird die in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten geübte Praxis, Fristen lediglich als Vorfrist (V) oder Hauptfrist (H) zu kennzeichnen, nicht gerecht, zumal hiermit nicht sichergestellt ist, daß die Fristen in den Berufungssachen von dem bei dem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt überwacht werden (vgl. BGH Beschluß vom 10. Juli 1997 aaO).

  • BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85

    Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß es sich um vergleichbare Prozeßhandlungen handelt, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung entsprechen (vgl. BGH Beschluß vom 6. März 1986 - I ZB 12/85 = VersR 1986, 785, 786).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZB 83/86

    Unselbständige Anschlußberufung - Berufung - Begründung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Zwar gilt auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, daß eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist (analog § 140 BGB), wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1986 - IVb ZB 83/86 = BGHR BGB § 140 Verfahrensrecht 1 = FamRZ 1987, 154 m.N.).
  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 25/92

    Folgen eines Fehlens einer Anordnung eines Anwalts über die deutliche

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Abgesehen hiervon hat das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht weiter beanstandet, daß in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten keine allgemeine Anordnung dahin besteht, Fristen in verschiedenen Verfahren, die dieselben (oder unter Umständen auch namensidentische) Parteien betreffen, deutlich unterscheidbar (etwa durch Angabe des Aktenzeichens oder durch Hinweis auf den Verfahrensgegenstand) im Kalender einzutragen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1992 - XII ZB 25/92 - und BGH Beschluß vom 22. Juni 1995 - LwZB 1/95 = BGHR aaO Fristenkontrolle 25 und 41).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Das gilt schon im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen, die grundsätzlich so notiert werden müssen, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben (vgl. BGH Beschluß vom 10. Juli 1997 - IX ZB 57/97 - und Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 57 und 11 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1995 - LwZB 1/95

    Organisationspflichten des Rechtsanwalts bei Führung mehrerer Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00
    Abgesehen hiervon hat das Oberlandesgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht weiter beanstandet, daß in der Kanzlei der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten keine allgemeine Anordnung dahin besteht, Fristen in verschiedenen Verfahren, die dieselben (oder unter Umständen auch namensidentische) Parteien betreffen, deutlich unterscheidbar (etwa durch Angabe des Aktenzeichens oder durch Hinweis auf den Verfahrensgegenstand) im Kalender einzutragen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1992 - XII ZB 25/92 - und BGH Beschluß vom 22. Juni 1995 - LwZB 1/95 = BGHR aaO Fristenkontrolle 25 und 41).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Sie müssen so notiert werden, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen unterscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - VersR 2001, 607, 608).
  • BGH, 19.08.2014 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde

    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Umdeutung möglich, wenn die unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608 und vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 Rn. 21).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Da es sich bei einem unzulässigen Rechtsmittel weder um das eine noch um das andere handelt, ist bei der Annahme von Umdeutungsmöglichkeiten Zurückhaltung geboten (vgl auch BGH FamRZ 2000, 1565 = NJW-RR 2001, 279 mwN).
  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Zwar gilt auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten ist (analog § 140 BGB), wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00, NJW-RR 2001, 279).
  • OLG Dresden, 24.01.2014 - 22 WF 15/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe;

    Eine fehlerhafte Beteiligtenhandlung ist analog § 140 BGB in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Beteiligtenwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00 -, juris).
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07

    Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen

    Auch bei Rechtsmittelerklärungen kann nach diesen Grundsätzen ausnahmsweise eine Umdeutung zulässig sein (BGH 21. Juni 2000 - XII ZB 93/00 - NJW-RR 2001, 279).
  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts, dass eine Umdeutung möglich ist, wenn eine unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt (BGH vom 19.08.2014 - XI ZB 12/12, juris, Rz. 7; BGH vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12, juris, Rz. 21; BGH vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00, VersR 2001, 607, 608).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen, die insoweit auch für das Spruchverfahren gelten, ist eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn die unzulässige Prozesshandlung die Voraussetzungen einer zulässigen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt, die Umdeutung dem maßgeblichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. zur sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung BGH, Beschluss v. 21.06.2000 - XII ZB 93/00 Rn. 3, VersR 2001, 607 f.; zur Rechtsbeschwerde in Kapitalanlegermusterverfahren BGH, Beschluss v. 19.08.2014 - XI ZB 12/12 Rn. 6, AG 2014, 749 f. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im

    Ihre Grenze findet eine mögliche Umdeutung aber, wenn schutzwürdige Interessen des Gegners entgegenstehen (BGH NJW-RR 2001, 279; Zöller/Greger, aaO., Vor § 128 Rn. 25).
  • OLG Dresden, 24.01.2014 - 20 WF 15/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der geschlossenen Unterbringung eines

    Eine fehlerhafte Beteiligtenhandlung ist analog § 140 BGB in eine zulässige und wirksame umzudeuten, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem maßgeblichen Beteiligtenwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH, Beschluss vom 21.06.2000 - XII ZB 93/00 -, juris).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 TaBV 2/03

    Beschwerderücknahme - Auslegung der Rücknahmeerklärung - Anfechtung der Rücknahme

  • BPatG, 28.11.2016 - 26 W (pat) 502/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

  • OLG Celle, 10.03.2011 - 8 U 180/10

    Korrektur der Zuerkennung eines befristeten Anspruchs auf

  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04

    Auslegung einer Prozesserklärung als sofortige Beschwerde gegen den

  • KG, 27.04.2009 - 2 W 85/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beschwerde wegen unrichtiger Streitwertfestsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2016 - 11 N 54.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögertem Postlauf

  • BPatG, 08.08.2002 - 25 W (pat) 38/02
  • BPatG, 26.05.2010 - 14 W (pat) 23/09
  • BPatG, 26.05.2010 - 14 W (pat) 26/09
  • BPatG, 25.10.2017 - 26 W (pat) 54/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht