Rechtsprechung
BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rewis.io
Vorkehrungen eines sich im Verfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts im Krankheitsfall
- rabüro.de
Auch ein sich selbst im Verfahren vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen für den Krankheitsfall zu treffen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vorkehrungen des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts für den Fall der Erkrankung
- famrz.de (Kurzinformation)
Vorkehrungen des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts im Krankheitsfall
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.07.2018 - 408 F 27/16
- AG Bonn, 03.07.2018 - 408 F 27/18
- OLG Köln, 29.01.2019 - 27 UF 170/18
- BGH, 21.08.2019 - XII ZB 93/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1395
- MDR 2019, 1270
- MDR 2019, 1366
- FamRZ 2019, 1880
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22
qeS gehört auf Berufungsschrift und nicht auf eine Anlage!
Der Prozessbevollmächtigte muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2022 - V ZB 58/21, MDR 2022, 907 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 5; jeweils mwN). - BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22
Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …
a) Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN). - BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21
Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht …
a) Nach gefestigter Rechtsprechung muss der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 5 mwN).
- BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21
Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter …
Denn der sich selbst vertretende Rechtsanwalt ist im Verfahren nicht als Beteiligter, sondern als Rechtsanwalt zu behandeln (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 8;… MünchKomm-ZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 78 Rn. 29;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 78 Rn. 46).Zu seinen anwaltlichen Pflichten gehört auch die Einhaltung der Sorgfaltsanforderungen, die an die Wahrung der einzuhaltenden Fristen (BGH, Beschluss vom 21. August 2019, aaO) und an die Wahrnehmung anberaumter Termine gestellt werden.
Der säumige Rechtsanwalt muss alles Zumutbare für die Rechtzeitigkeit seines Erscheinens oder die Vertretung seiner Partei im Termin getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - I ZR 113/84, VersR 1985, 542; vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, FamRZ 2019, 1880 Rn. 5-7 mwN; KGR Berlin 2008, 713, 714; OLGR Koblenz 1998, 254; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Dezember 2005 - I-10 U 76/05, juris Rn. 11).
- BGH, 19.10.2022 - XII ZB 113/21
Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch den Rechtsanwalt
Wird er dagegen unvorhergesehen krank, gereicht ihm eine unterbleibende Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar war (Senatsbeschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19 - FamRZ 2019, 1880 Rn. 6 mwN). - BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21
Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des …
Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann jedoch ein Verschulden der - sich als Rechtsanwältin selbst vertretenden und deshalb den hierfür geltenden Sorgfaltspflichten unterliegenden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, NJW-RR 2019, 1395 Rn. 8) - Beklagten an der Fristversäumnis (§ 233 Satz 1 ZPO) nicht angenommen und dementsprechend eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist nicht versagt werden. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21
Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines …
Ein Rechtsanwalt, der sich - wie hier die Beschwerdeführerin - im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst vertritt, ist hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen, die an die Wahrung einzuhaltender Fristen gestellt werden, nicht wie ein Beteiligter, sondern wie ein Rechtsanwalt zu behandeln (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - XII ZB 93/19, MDR 2019, 1270 = juris, Rn. 8 m. w. N.).