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   BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08   

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https://dejure.org/2010,1518
BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08 (https://dejure.org/2010,1518)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08 (https://dejure.org/2010,1518)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08 (https://dejure.org/2010,1518)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 288 Abs 2 BGB, Art 2 Nr 1 EGRL 35/2000
    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer Entgeltforderung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geldforderung als Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung als Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr, hier: Mietgarantieansprüche

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    % Verzugszinsen auf Mietgarantieansprüche als Entgeltforderung im Geschäftsverkehr

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 288 Abs. 2 BGB findet auf alle vertraglichen Zahlungsansprüche im Geschäftsverkehr Anwendung, EG-RL 35/2000 Art. 2 Nr. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhte Verzugszinsen; Gewerbemietvertrag; Mietgarantievertrag; Immobilienfonds; Entgeltforderung; Gegenleistung; Mietgarantiebeträge; Mietzins; Untermiete; Untervermietung; Garantieforderung; Nutungsentschädigung; Vertragsstrafe; Abmahnkosten; Abfindung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Berechnung von Verzugszinsen (hier: Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB)

  • rewis.io

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer Entgeltforderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer Entgeltforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288 Abs. 2; RL 35/2000/EG Art. 2 Nr. 1
    Geldforderung als Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung als Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Voraussetzungen haben Entgeltforderungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzugszinsen: 8% über Basiszinssatz für Entgeltforderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlungsverzug: Was sind eigentlich Entgeltforderungen? (IBR 2010, 436)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1872
  • ZIP 2010, 1698
  • MDR 2010, 914
  • NZM 2010, 440
  • NJ 2011, 69
  • WM 2010, 1240
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Vielmehr reicht eine konditionale Verknüpfung in dem Sinne aus, dass die Leistung des einen Teils Bedingung für die Entstehung der Verpflichtung des anderen Teils ist (vgl. BGH 12. April 2018 - IX ZR 88/17 - Rn. 33; 20. Juli 2017 - III ZR 545/16 - Rn. 31; 6. November 2013 - KZR 58/11 - Rn. 70, BGHZ 199, 1; 16. Juni 2010 - VIII ZR 259/09 - Rn. 12 f.; 21. April 2010 - XII ZR 10/08 - Rn. 21 und 23) .
  • OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16

    Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen

    Eine solche liegt vor, wenn die Forderung auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung von Gütern oder von Dienstleistungen gerichtet ist (BGH, Urteil vom 21.4.2010 - XII ZR 10/08, Rn. 23, juris; Senat, Beschluss vom 11.11.2014 - 8 U 510/14; Erman/Hager, BGB, 14. Auflage, § 286 Rn. 52).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Entgeltforderungen sind Forderungen auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung (BGH, Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08, NJW 2010, 1872 Rn. 23; MünchKomm-BGB/Ernst, 6. Aufl., § 288 Rn. 19 iVm § 286 Rn. 75).
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