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   BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05   

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https://dejure.org/2008,448
BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05 (https://dejure.org/2008,448)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - XII ZR 101/05 (https://dejure.org/2008,448)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 (https://dejure.org/2008,448)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1603; ZPO § 323 Abs. 1 und 2
    Abänderungsklage bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abänderung eines wegen mutwilliger Aufgabe einer gut bezahlten Arbeitsstelle auf fiktiver Grundlage ergangenen Unterhaltsurteils; Erforderlichkeit der Geltendmachung eines Verlusts der früheren Arbeitsstelle aus anderen Gründen durch den ...

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 2

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Abänderungsklage bei Aufgabe der Arbeitsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 Abs. 1, 2
    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Mutwillige Aufgabe von Arbeitsstelle: Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1603; ZPO § 323 Abs. 1 und 2
    Abänderungsklage bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abänderungsklage bei mutwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater muss von "fiktivem Einkommen" Unterhalt zahlen - Unter welchen Umständen ist eine Abänderungsklage zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abänderung eines auf fiktivem Einkommen basierenden Urteils

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    ZPO - Abänderungsklage bei fiktiven Einkünften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1525
  • MDR 2008, 690
  • FamRZ 2008, 872
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Der Beschränkung seiner Dispositionsfreiheit im finanziellen Bereich kann er schließlich durch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bezüglich der Unterhaltsrückstände entgegenwirken, wozu ihn nach der Rechtsprechung des Senats wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern sogar eine Obliegenheit treffen kann (vgl. hierzu Senatsurteile BGHZ 162, 234 ff. = FamRZ 2005, 605 ff., vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137 und vom 12. Dezember 2007 - XII ZR 23/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Im Übrigen bleibt der Schutz des Unterhaltspflichtigen auch bei Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch seinen notwendigen Selbstbehalt gewährleistet der den eigenen Sozialhilfebedarf nicht unterschreiten darf (Senatsurteile BGHZ 166, 351, 356 = FamRZ 2006, 683, 684 und vom 9. Januar 2008 - XII ZR 170/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Bei dem Überangebot an Arbeitssuchenden, das für geringfügige Beschäftigungen zur Verfügung steht, spricht im Übrigen auch die allgemeine Lebenserfahrung nicht dafür, dass solche Stellen an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft schon für acht Stunden eingesetzt haben, vergeben werden (vgl. KG FamRZ 2003, 1208, 1210).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Im Übrigen bleibt der Schutz des Unterhaltspflichtigen auch bei Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch seinen notwendigen Selbstbehalt gewährleistet der den eigenen Sozialhilfebedarf nicht unterschreiten darf (Senatsurteile BGHZ 166, 351, 356 = FamRZ 2006, 683, 684 und vom 9. Januar 2008 - XII ZR 170/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04

    Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Eine spätere Abänderungsklage stellt dann abermals die Geltendmachung einer von der (letzten) Prognose abweichenden Entwicklung der Verhältnisse dar, für die das Gesetz die Abänderungsklage vorsieht, um die (erneute) Anpassung an die veränderten Urteilsgrundlagen zu ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 - XII ZR 163/04 - FamRZ 2007, 983, 984).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 273, 274).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Eine über die tatsächliche Erwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das diesem insoweit bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f. und FamRZ 1985, 143).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Der Beschränkung seiner Dispositionsfreiheit im finanziellen Bereich kann er schließlich durch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bezüglich der Unterhaltsrückstände entgegenwirken, wozu ihn nach der Rechtsprechung des Senats wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern sogar eine Obliegenheit treffen kann (vgl. hierzu Senatsurteile BGHZ 162, 234 ff. = FamRZ 2005, 605 ff., vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137 und vom 12. Dezember 2007 - XII ZR 23/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 24/91

    Abänderung der rechtlichen Bewertung des Ersturteils

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Mit Rücksicht auf diese Prognose ist eine Abänderungsklage nur dann zulässig, wenn der Kläger geltend macht, dass er die frühere Arbeitsstelle ohnehin verloren hätte, oder sein Einkommen daraus aus anderen Gründen (z.B. Kurzarbeit) zurückgegangen wäre, er mithin einen von dieser Prognose abweichenden Verlauf behauptet (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1992 - XII ZR 24/91 - NJW-RR 1992, 1091, 1092).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
    Eine über die tatsächliche Erwerbstätigkeit hinausgehende Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Erzielung von Einkommen, das diesem insoweit bei der Unterhaltsberechnung fiktiv zugerechnet wird, kann nur angenommen werden, wenn und soweit die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit dem Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f. und FamRZ 1985, 143).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06

    Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der

  • KG, 07.09.1984 - 17 WF 4675/84

    Dauerhafte Arbeitslosigkeit als wesentliche Änderung der tatsächlichen

  • OLG Hamm, 02.02.1995 - 3 UF 293/94

    Fiktion; Arbeitsverhältnis; Dauer; Minderjährig; Selbstbehalt; Höhe;

  • OLG Karlsruhe, 09.12.1982 - 16 UF 120/82
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Mit diesen Vorschriften ist aus objektiver Sicht die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit auch für die Fälle vorgegeben, in denen der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig ist (Senatsurteile vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 Rn. 22 und vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872, 875; BVerfG FamRZ 2003, 661, 662).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Mit diesen Vorschriften ist aus objektiver Sicht die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit auch für die Fälle vorgegeben, in denen der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872, 875 und BVerfG FamRZ 2003, 661, 662) .
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Vielmehr ist für die Frage der realen Beschäftigungschance darauf abzustellen, ob eine solche bestanden hätte, wenn die Beklagte von Anfang an ihrer Erwerbsobliegenheit genügt hätte (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872, 873 f. mit Anmerkung Hoppenz).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Diese führt dazu, dass auch an seine Erwerbsobliegenheit besonders strenge Anforderungen zu stellen sind und der Verstoß gegen diese Obliegenheiten familienrechtlich zur Annahme einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durch Anrechnung fiktiver Einkünfte führen kann (vgl zB BGH Urteil vom 9.1.2008 - XII ZR 170/05 - FamRZ 2008, 594; vgl zur Aufrechterhaltung einer nur auf der Grundlage der Zurechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens angenommenen Leistungsfähigkeit: BGH Urteil vom 20.2.2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872) .
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Gegen die fortdauernde Zurechnung dieses Einkommens kann er sich nur mit dem Einwand zur Wehr setzen, dass er die frühere Arbeitsstelle auch aus anderen Gründen verloren hätte oder das im Rahmen dieser Tätigkeit zuvor erzielte Einkommen auch sonst nicht mehr erzielen würde (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Rn. 19 ff).
  • OLG Hamm, 20.03.2013 - 8 UF 211/12

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

    Soweit der Antragsteller behauptet, dass sich seine Einkommenserwartungen nicht erfüllt haben und sich somit seine Leistungsfähigkeit nicht wie seinerzeit prognostiziert entwickelt hat, unterliegen auch prognostizierte Umstände und Fiktionen einer Abänderung (BGH FamRZ 2008, 872; Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 10 Rn. 199, 200).

    Erlangt der Pflichtige ein solches Einkommen nicht, muss er sich an dem fingierten Einkommen nicht mehr festhalten lassen (im Einzelnen hierzu BGH NJW 2008, 1525, 1526; OLG Celle, Urteil vom 05.06.2008, 17 UF 11/08, zit. nach juris; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1680).

    Im Abänderungsverfahren kann, wenn der Schuldner fiktiv so behandelt wurde, als ob er den Arbeitsplatz noch hätte, nur eingewandt werden, dass er den Arbeitsplatz inzwischen aus anderen Gründen verloren hätte (BGH FamRZ 2008, 872).

  • BGH, 12.05.2010 - XII ZR 98/08

    Unterhaltsabänderungsklage nach einem Versäumnisurteil über dynamischen

    Eine Korrektur der dem abzuändernden Urteil vorausgegangenen Fehler, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Abänderungsverfahren nicht möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Tz. 14 ff.), kann nur so ausgeschlossen werden.

    Entgegen der Auffassung des Klägers belastet ihn dies nicht in verfassungsrechtlich unzumutbarer Weise (vgl. insoweit Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Tz. 19 ff.).

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 369/14

    Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt:

    Bei mehreren vorausgegangenen (Abänderungs-)Entscheidungen ist auf die im letzten Abänderungsverfahren ergangene Entscheidung abzustellen (Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - XII ZR 159/09 - FamRZ 2012, 288 Rn. 22; vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Rn. 12 und BGHZ 136, 374 = FamRZ 1998, 99 f., jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 160/08

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Berücksichtigung des aus einer neuen Ehe

    Dabei hat es jedoch nicht berücksichtigt, dass der die Abänderung begehrende Unterhaltspflichtige darzulegen hat, dass die der Verurteilung zugrunde liegende Prognose - hier also der Einsatz des Vermögens bis einschließlich Februar 2008 - aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse nicht mehr gerechtfertigt ist (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Tz. 19).
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 374/11

    Abänderung des Ehegattenunterhalts: Abänderung eines titulierten

    Daher hat der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2008 (XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Rn. 12) hervorgehoben, dass nach einem erfolglosen ersten Abänderungsverlangen des Unterhaltsverpflichteten die im zweiten Abänderungsverfahren vorgebrachten Gründe, mit denen der Unterhaltsverpflichtete eine erneute Entscheidung über denselben Verfahrensgegenstand anstrebt, zunächst daran zu messen sind, ob veränderte Umstände vorliegen.

    Denn die Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG für die Berücksichtigung von Abänderungsgründen dient der Wahrung der Rechtskraft unanfechtbarer Entscheidungen (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872 Rn. 12 und vom 3. November 2004 - XII ZR 120/02 - FamRZ 2005, 101, 102 f.).

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09

    Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage

  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17

    Anspruch auf Kindesunterhalt

  • KG, 30.01.2017 - 13 UF 125/16

    Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf eines minderjährigen Kindes: Übernahme der

  • BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12

    Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der

  • OLG Celle, 05.06.2008 - 17 UF 11/08

    Bindungswirkung eines auf Einkommensfiktionen beruhenden Anerkenntnisurteils im

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12

    Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch

  • OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung von fiktiven Einkommen des Schuldners bei

  • VG München, 08.12.2008 - M 25 K 07.2717

    Einbürgerungszusicherung; ungesicherter Lebensunterhalt

  • OLG Hamm, 21.07.2022 - 2 UF 88/21

    Zahlung von Kindesunterhalt; Unzulässigkeit der Berufung auf eine Ausfallhaftung

  • OLG Hamm, 21.04.2010 - 8 UF 29/10

    Maßgebliches Verfahrensrecht in Übergangsfällen

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 95/09

    Krankheitsunterhalt: Aufgabe der Arbeitsstelle durch den

  • OLG Saarbrücken, 07.08.2009 - 6 UFH 58/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • OLG Köln, 11.08.2011 - 4 WF 122/11

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • OLG Brandenburg, 19.05.2009 - 10 UF 2/09

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der Finanzierungskosten für ein Einfamilienhaus

  • OLG Brandenburg, 10.12.2019 - 13 UF 52/18

    Abänderung eines Trennungsunterhaltstitels

  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 10 UF 12/08

    Abänderungsklage; fiktives Einkommen; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 10 UF 195/07

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktives Einkommen des Berechtigten aus zumutbarer

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10

    Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 7 UF 33/08

    Nachträgliche Abänderung eines Prozessvergleichs bzgl. einer

  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 2 WF 203/12

    Unterhaltsrecht: Zu den Voraussetzungen des Wegfalls einer vergleichsweise

  • OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 10 UF 89/10

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens

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