Rechtsprechung
BGH, 02.05.2007 - XII ZR 109/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerrufsrecht eines Angestellten hinsichtlich eines Bürgschaftsvertrages oder Schuldmitübernahmevertrages für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers; Bestimmung des objektiven Erklärungswerts einer Willenserklärung; Erklärung zur Zeit ihres Wirksamwerdens nach Treu und ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Widerrufsrecht des am Arbeitsplatz zu Bürgschaft oder Schuldmitübernahme zu Gunsten des Arbeitgebers bestimmten Angestellten
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Widerrufsrecht eines Angestellten, der an seinem Arbeitsplatz zum Abschluss eines Bürgschafts- oder Schuldmitübernahmevertrages für Verbindlichkeiten seines Arbeitgebers bestimmt worden ist
- Judicialis
BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Auslegung von Willenserklärungen, Widerrufsrecht nach § 312 I Nr. 1 BGB bei Schuld(mit)übernahme und Bürgschaft
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1
Widerruf einer am Arbeitsplatz eingegangenen Bürgschaft oder Schuldmitübernahme für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer als "2. Mieter"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mitunterzeichnung eines Leasingvertrags durch Mitarbeiter
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 312 Abs. 1 Nr. 1, § 355
Widerrufsrecht des am Arbeitsplatz zu Bürgschaft oder Schuldmitübernahme zugunsten des Arbeitgebers bestimmten Angestellten - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Widerrufsrecht mangels Aufklärung auch nach zwei Wochen: Mitunterzeichnung eines Leasingvertrags durch Mitarbeiter
Besprechungen u.ä. (3)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft als Haustürgeschäft; Widerruf der Bürgschaft eines Verbrauchers bei Unternehmer als Hauptschuldner; hilfsweise erklärter Widerruf
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zum Widerrufsrecht eines Arbeitnehmers, der an seinem Arbeitsplatz einen ausgelieferten Miet-Lkw entgegennimmt und den Vertrag als "2. Mieter" unterschreibt
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Auslegung von Willenserklärungen, Widerrufsrecht nach § 312 I Nr. 1 BGB bei Schuld(mit)übernahme und Bürgschaft
Verfahrensgang
- AG Eberswalde, 05.02.2004 - 2 C 353/03
- LG Frankfurt/Oder, 03.06.2004 - 15 S 55/04
- BGH, 02.05.2007 - XII ZR 109/04
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2110
- ZIP 2007, 1373
- MDR 2007, 1004
- NZA 2007, 816
- NZM 2007, 581
- ZMR 2007, 609
- WM 2007, 1209
- BB 2007, 1467
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 03.07.2019 - VIII ZR 194/16
Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf
Die Regelung des § 355 Abs. 1 Satz 3 BGB, nach der aus der Erklärung des Verbrauchers sein Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen muss, bedeutet nicht, dass der Widerruf ausdrücklich als solcher bezeichnet werden muss (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 28; vom 21. Oktober 1992 - VIII ZR 143/91, NJW 1993, 128 unter II 2 b; jeweils mwN). - BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15
Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des …
Wird eine auf einen bestimmten Vertrag gerichtete Erklärung durch die Vertragspartei wegen arglistiger Täuschung angefochten, wird damit hinreichend deutlich gemacht, dass der Anfechtende einen etwaigen Vertrag nicht gegen sich gelten lassen will (BGH, Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 28; insoweit zutreffend OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1438, 1439). - BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14
Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines …
ff) Der vorstehenden Beurteilung steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs die Vorschriften über den Haustürwiderruf auf von Verbrauchern bestellte - akzessorische wie nicht akzessorische - Sicherheiten, und damit auch auf einen Schuldbeitritt, anwendbar sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 17. März 1998 - C-45/96, Slg. 1998, I-1199 = NJW 1998, 1295 Rn. 22 f.; BGH, Urteil vom 26. September 1995 - XI ZR 199/94, BGHZ 131, 1, 4 f.; Urteil vom 14. Mai 1998 - IX ZR 59/95, BGHZ 139, 21, 24 f.; Urteil vom 10. Januar 2006 - XI ZR 169/05, BGHZ 165, 363, 367; Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 27).
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Der Erklärungsempfänger ist dabei verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 21; BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - Rn. 17 ff.; Palandt/Ellenberger 73. Aufl. § 133 Rn. 9, jeweils mwN) . - BGH, 01.10.2020 - IX ZR 247/19
Auslegung der Genussrechtsbedingungen hinsichtlich des Angebots einer Kombination …
Dies hat das Berufungsgericht unter Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze, insbesondere gegen das Gebot der nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung, nicht genügend in den Blick genommen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 17;… vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, ZIP 2019, 423 Rn. 12). - BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
Dieser ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - NZA 2007, 816, 817 mwN). - BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06
Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis
Dieser ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (vgl. nur BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - Rn. 19, NZA 2007, 816, 817 mwN).Aus welchen Gründen der Kläger auf Ansprüche verzichten sollte und welchen Sinn und Zweck eine solche Vereinbarung über die einseitige Durchsetzung der Interessen der Beklagten hinaus haben konnte, ist nicht ersichtlich (vgl. BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - Rn. 22, NZA 2007, 816, 817).
- OLG Stuttgart, 17.07.2018 - 10 U 143/17
Architektenhonorarklage: Planervertrag als Vertrag über den Bau von neuen …
Die Verwendung des Wortes "Widerruf" ist nicht erforderlich (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 Rn. 28 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13
Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von …
Es kommt deshalb nicht darauf an, ob bereits ihr erstinstanzliches Bestreiten eines Vertragsschlusses als Widerruf anzusehen ist, was der Senat angesichts der vorgetragenen Begründung für einen fehlenden Vertragsschlusses allerdings nicht annimmt, vgl. BGH NJW 2007, 2110 Rn. 28; MüKoBGB-Masuch, 6. Aufl., § 355 Rn 41. - BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen …
Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich erforderlich, dass der Anleger der Gesellschaft gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er sich für die Zukunft nicht mehr an seine Beitrittserklärung gebunden fühlt und mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft ausscheiden möchte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, ZIP 2007, 1373 Rn. 28;… MünchKommBGB/Masuch, 6. Aufl., § 355 Rn. 41, jew. m.w.N.). - BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08
Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich
- OLG Brandenburg, 22.11.2017 - 4 U 205/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach altem …
- BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 588/06
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1023/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 352/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
- OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18
Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1022/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19
Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf …
- ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1627/09
Fortgeltung einer im Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung bei einem …
- ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1628/09
Fortgeltung einer in einem Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung; …
- LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 10 Sa 104/11
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag der CGZP - equal-pay-Gebot - …