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   BGH, 06.04.2011 - XII ZR 111/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10895
BGH, 06.04.2011 - XII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,10895)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2011 - XII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,10895)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2011 - XII ZR 111/10 (https://dejure.org/2011,10895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 712 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Voraussetzung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einen halben Miteigentumsanteil an einem im Grundbuch eingetragenen Grundbesitz aufgrund eines Streites über den Zugewinnausgleich

  • rewis.io

    Voraussetzung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719 Abs. 2
    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einen halben Miteigentumsanteil an einem im Grundbuch eingetragenen Grundbesitz aufgrund eines Streites über den Zugewinnausgleich

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutzantrag im Berufungsrechtszug versäumt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    BGH stellt Zwangsvollstreckung nicht ein, obwohl nicht zu ersetzender Nachteil droht.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 884
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 111/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650).
  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 111/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 19/13

    Familienstreitsache: Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt auch in einer Familienstreitsache nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011, XII ZR 111/10, FamRZ 2011, 884; vom 24. November 2010, XII ZR 31/10, NJW-RR 2011, 705; vom 4. Juni 2008, XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006, XII ZR 80/06, NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002, XII ZR 173/02, NJW-RR 2002, 1650).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie zum Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangen ist, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZR 111/10 - FamRZ 2011, 884; vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10 - NJW-RR 2011, 705; vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08 - NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650).

  • BGH, 31.07.2013 - XII ZR 114/13

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht:

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZR 111/10 - FamRZ 2011, 884 Rn. 4; vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - NJW-RR 2006, 1088 Rn. 5 und vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650).
  • LG Berlin, 26.09.2012 - 57 S 283/12

    Vergütungsanspruch des Unternehmers nach Werkvertragskündigung durch Besteller

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zum Aktenzeichen XII ZR 111/10 keinerlei Veranlassung gesehen, die dort ebenfalls 48 Monate betragende Vertragsdauer eines ebensolchen Internetsystemvertrages zu beanstanden.

    Die - freie - Kündigungsmöglichkeit nach dieser Vorschrift bleibt bei Verträgen wie dem vorliegenden stets und unabhängig von Regelungen zur Kündigung im Vertrag und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. nur XII ZR 111/10).

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