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   BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09   

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https://dejure.org/2011,757
BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,757)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2011 - XII ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,757)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,757)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1573 BGB, § 1578 BGB, § 1578b BGB
    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts hinsichtlich ausreichender Erwerbsbemühungen des arbeitslosen Anspruchstellers; Bedarfsermittlung für den Unterhaltsberechtigten unter realitätsgerechter Ermittlung der beiderseitigen ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1573, 1578, 1578b
    Anforderungen an ausreichende Erwerbsbemühungen; Methode zur Ermittlung des Nettoeinkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen eines allgemeinen Hinweises auf die Dauer der Ehe und bisherige Unterhaltszahlungen für eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts bei fehlenden ehebedingten Nachteilen

  • rewis.io

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts hinsichtlich ausreichender Erwerbsbemühungen des arbeitslosen Anspruchstellers; Bedarfsermittlung für den Unterhaltsberechtigten unter realitätsgerechter Ermittlung der beiderseitigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts hinsichtlich ausreichender Erwerbsbemühungen des arbeitslosen Anspruchstellers; Bedarfsermittlung für den Unterhaltsberechtigten unter realitätsgerechter Ermittlung der beiderseitigen ...

  • fr-blog.com

    Anzahl der Bewerbungen als Indiz für Arbeitsbemühungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573; BGB § 1578; BGB § 1578b
    Ausreichen eines allgemeinen Hinweises auf die Dauer der Ehe und bisherige Unterhaltszahlungen für eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts bei fehlenden ehebedingten Nachteilen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nachehelicher Unterhalt und Bemühungen um Arbeitsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Wie viele Bewerbungen muss ein erwerbsloser Unterhaltspflichtiger vorlegen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt und Erwerbsbemühungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jahrelange Untätigkeit kann sich rächen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachehelicher Unterhalt - Hat sich die geschiedene Frau "ausreichend" um einen Arbeitsplatz bemüht?

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Bewerbungsbemühungen erkennt man nicht nur an der Anzahl der Bewerbungen

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt und Nachweis der Erwerbsbemühungen

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unterhalt: Nachweispflicht für Erwerbsbemühungen

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die eigenen Erwerbsbemühungen beim Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Erwerbsbemühungen - Unterhalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Erwerbsbemühungen - Unterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Erwerbsbemühungen - Unterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbungen bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Anforderungen bei Erwerbsbemühungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erwerbsbemühungen beim Unterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Bemühen um Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3577
  • MDR 2011, 1359
  • FamRZ 2011, 1851
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es vielmehr wie für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance vorwiegend auf die individuellen Verhältnisse und die Erwerbsbiografie des Anspruchstellers an, die vom Familiengericht aufgrund des - ggf. beweisbedürftigen - Parteivortrags und der offenkundigen Umstände umfassend zu würdigen sind (Fortführung der Senatsurteile vom 30. Juli 2008, XII ZR 126/06, FamRZ 2008, 2104 und vom 27. Januar 1993, XII ZR 206/91, FamRZ 1993, 789).

    Die Beweiserleichterung nach § 287 Abs. 2 ZPO kommt ihm nicht zugute (Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 18 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).

    Eine Ursächlichkeit besteht nicht, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Unterhalt begehrenden Ehegatten für ihn keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 22 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).

    Anders als in jenem Fall, der dem Senatsurteil vom 30. Juli 2008 (XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 23) zugrunde lag, traf die Klägerin auch nicht schon seit längerer Zeit eine Erwerbsobliegenheit, sondern waren die Parteien in dem abzuändernden Vergleich aus dem Jahr 2004 offenbar noch davon ausgegangen, dass der Klägerin - drei Jahre nach der Scheidung - kein eigenes Erwerbseinkommen anzurechnen ist.

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es vielmehr wie für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance vorwiegend auf die individuellen Verhältnisse und die Erwerbsbiografie des Anspruchstellers an, die vom Familiengericht aufgrund des - ggf. beweisbedürftigen - Parteivortrags und der offenkundigen Umstände umfassend zu würdigen sind (Fortführung der Senatsurteile vom 30. Juli 2008, XII ZR 126/06, FamRZ 2008, 2104 und vom 27. Januar 1993, XII ZR 206/91, FamRZ 1993, 789).

    Die Beweiserleichterung nach § 287 Abs. 2 ZPO kommt ihm nicht zugute (Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 18 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).

    Eine Ursächlichkeit besteht nicht, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Unterhalt begehrenden Ehegatten für ihn keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 22 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08

    Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    a) Für die Herabsetzung und Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB ist nach ständiger Senatsrechtsprechung zunächst zu prüfen, ob auf Seiten des Unterhaltsberechtigten ehebedingte Nachteile eingetreten sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 23 mwN).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei der abermaligen Prüfung der Unterhaltsbegrenzung nach § 1578 b BGB zunächst eine Herabsetzung bis auf den eigenen angemessenen Bedarf nach § 1578 b Abs. 1 BGB zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629, 633).

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Daher kann es im Einzelfall zulässig und geboten sein, die abzuziehende Einkommensteuer nicht nach dem sog. In-Prinzip, sondern nach dem Für-Prinzip zu ermitteln (Anschluss an Senatsurteil vom 2. Juni 2004, XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177).

    Der Senat hat bereits aus anderem Anlass betont, dass die geläufigen Methoden zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens und zum Steuerabzug bei der Einkommensermittlung für Selbstständige nicht als Dogma missverstanden werden dürfen (Senatsurteil vom 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177, 1178).

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Vielmehr kommt es auch insofern vorwiegend auf die individuellen Verhältnisse an, die vom Familiengericht aufgrund des - ggf. beweisbedürftigen - Parteivortrags und der offenkundigen Umstände umfassend zu würdigen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/91 - FamRZ 1996, 345, 346 mwN zur entsprechenden Lage beim Unterhaltspflichtigen).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Vielmehr kommt es auch insofern vorwiegend auf die individuellen Verhältnisse an, die vom Familiengericht aufgrund des - ggf. beweisbedürftigen - Parteivortrags und der offenkundigen Umstände umfassend zu würdigen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/91 - FamRZ 1996, 345, 346 mwN zur entsprechenden Lage beim Unterhaltspflichtigen).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Demnach ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass der Klägerin ehebedingte Nachteile entstanden sind, wenn und soweit sie aufgrund ihrer Berufspause während der Ehe nunmehr schlechtere Erwerbschancen hat (zur Darlegungs- und Beweislast s. Senatsurteil BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZR 17/09

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Unterhaltstitels wegen Unzumutbarkeit

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09
    Das gilt nicht nur für die Unterhaltstatbestände, die - wie der Alters- oder Krankheitsunterhalt nach §§ 1571, 1572 BGB - bereits ihre Begründung in der nachehelichen Solidarität finden, sondern auch für den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - XII ZR 17/09 - FamRZ 2011, 1381 Rn. 34).
  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Eine Ursächlichkeit scheidet jedoch dann aus, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters für ihn keine reale Chance bestanden hat, auch bei gesteigerten Bewerbungsanstrengungen mit seinen Anmietbemühungen durchzudringen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986 - IV b ZR 45/85, NJW 1986, 3080; Urt. v. 21. September 2011 −; XII ZR 121/09, NJW 2011, 3577, beckonline Tz. 14; BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 −; XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144, Tz. 30 (jeweils zu § 1573 Abs. 1 BGB); Kammer, Beschluss vom 5. April 2018, a.a.O., Tz. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2023, a.a.O. Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für

    Eine Ursächlichkeit besteht nicht, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Unterhalt begehrenden Ehegatten für ihn keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (Senatsurteil vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 - FamRZ 2011, 1851 Rn. 13 f. mwN).

    Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine 54jährige Frau ohne Berufsausbildung keine Teilzeitbeschäftigung finden könne, besteht nicht (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 - FamRZ 2011, 1851 Rn. 15 mwN).

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Hierfür ist indes nichts erkennbar.Auch wäre eine Umlegung nach dem Für-Prinzip dann denkbar, wenn die Steuernachzahlung aus einem längeren Zeitraum erwachsen wäre, so dass etwa die zusätzliche Liquidität in diesem Zeitraum der Antragstellerin als Unterhaltsberechtigten bereits anderweitig - nämlich durch Erhöhung ihres Unterhaltsanspruchs für diesen Zeitraum - zugutegekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 - FamRZ 2011, 1851).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 13 UF 192/19

    Aufstockungsunterhalt und Erwerbsobliegenheit

    Erforderlich ist eine intensive und zielgerichtete Arbeitssuche, die erkennen lässt, dass sich der Arbeitssuchende ernstlich und nachhaltig um die Erlangung einer einträglichen Erwerbstätigkeit bemüht (vgl. BGH FamRZ 2011, 1851; Palandt/Brudermüller a. a. O.).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 309/11

    Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Anspruchs auf Krankheitsunterhalt

    bb) Eine umfassende Würdigung aller für die Billigkeitsentscheidung maßgebenden Gesichtspunkte hat allerdings auch in den Blick zu nehmen, inwieweit der unterhaltspflichtige Ehegatte seinen beruflichen Aufstieg und sein heute erzieltes Einkommen in einem besonderen Maße der geschiedenen Ehe mit dem Unterhaltsberechtigten zu verdanken hat (vgl. auch Senatsurteil vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 - FamRZ 2011, 1851 Rn. 24).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Steuerrückzahlungen sind dem Einkommen im Jahr des Anfalls hinzuzurechnen (BGH FamRZ 1980, 984; 2011, 1851; 2013, 191), Nachzahlungen mindern es (BGH FamRZ 1980, 984; 2011, 1851).

    Betrifft die Steuernachzahlung mehrere Jahre, ohne dass ein Liquiditätsverlust eintritt, kann von der Berücksichtigung bei der Ermittlung des künftigen Unterhalts abgesehen werden (Fürprinzip) (BGH FamRZ 2011, 1851).

    Steuererstattungen erhöhen nach ständiger Rechtsprechung des BGH das Einkommen im Jahr des Anfalls (BGH FamRZ 2013, 191; 2011, 1851 Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. § 1 Rn. 1011).

    Steuererstattungen erhöhen nach ständiger Rechtsprechung des BGH das Einkommen im Jahr des Anfalls (BGH FamRZ 2013, 191; 2011, 1851 Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. § 1 Rn. 1011).

  • BFH, 28.04.2016 - VI R 21/15

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

    Das entspricht auch der familienrichterlichen Praxis (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2011 XII ZR 121/09, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 3577, und vom 2. Juni 2004 XII ZR 217/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2004, 1177; Gerhardt in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 1 Rz 1009 ff.; Ehinger/Griesche/Rasch, Handbuch Unterhaltsrecht, 7. Aufl., A. Rz 89, E. Rz 128; Kleffmann/Klein, Unterhaltsrecht, 2. Aufl., Grundlagen der Einkommensermittlung Rz 409 f.; Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., vor § 1361 BGB Rz 35).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von

    Sowohl das In-Prinzip wie das Für-Prinzip dürfen bei der Einkommensermittlung für Selbstständige herangezogen werden, damit unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls die geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens durch den Tatrichter herangezogen wird (BGH, FamRZ 2011, 1851, zit. nach juris, Rdn. 19).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZR 162/09

    Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten

    Dabei ist auch eine über die Kompensation ehebedingter Nachteile hinausgehende nacheheliche Solidarität zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 202/08 - FamRZ 2010, 1971 Rn. 21; vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 21 und vom 21. September 2011 - XII ZR 121/09 - zur Veröffentlichung bestimmt Rn. 23 f.).
  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

    Erforderlich sind insoweit über die Meldung beim Arbeitsamt hinaus nachhaltige eigene Bemühungen unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel, die im Einzelnen darzulegen und zu belegen sind (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1851).

    Insoweit sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Unterhalt begehrenden Ehegatten zu berücksichtigen (BGH aaO; BGH FamRZ 2008, 2104; BGH FamRZ 2009, 793; BGH FamRZ 2011, 1851).

    Dass das Jobcenter auf den Nachweis von Bewerbungsbemühungen verzichtet hat, ist nicht ausschlaggebend, denn die Antragsgegnerin durfte sich ohnehin nicht allein auf die Vermittlung des Jobcenters verlassen (vgl. BGH FamRZ 2008, 2104; BGH, FamRZ 2011, 1851).

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen

  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 13 UF 89/18

    Höhe des Trennungsunterhalts bei in Deutschland und Norwegen getrennt lebenden

  • OLG Brandenburg, 30.07.2014 - 13 UF 96/13

    Nachehelichenunterhalt: Verletzung der Erwerbsobliegenheit des

  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10

    Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

  • FG Sachsen, 29.04.2015 - 8 K 1580/14

    Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an den in der Russischen Föderation

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