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   BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11   

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https://dejure.org/2012,32029
BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 (https://dejure.org/2012,32029)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 536 Abs 1 S 3 BGB
    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Vermietung von anderen Räumen im selben Objekt an ein bordellartiges Massageinstitut

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangel einer Mietsache bei Vorhandensein eines Bordellbetriebs im gleichen Gebäude wie der Mietgegenstand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittelbare Beeinträchtigung kein Mietmangel; Mangelbegriff; Mietermix bei Gewerbemiete; Mieteranspruch auf Milieuniveau

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Vermietung von anderen Räumen im selben Objekt an ein bordellartiges Massageinstitut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1, 3
    Mangel einer Mietsache bei Vorhandensein eines Bordellbetriebs im gleichen Gebäude wie der Mietgegenstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - (Vermeindlicher) Bordellbetrieb: Mangel der Mietsache?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mietminderung der Miete wegen Betreibens eines

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietminderung bei Gewerberaummietvertrag

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Geschäftsräume: Nutzungsbeeinträchtigung durch Mitmieter

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Rotlicht - Bordellbetrieb in Gewerbeimmobilie stellt nicht zwangsläufig Mietmangel dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordellbetrieb begründet nicht automatisch ein Mietminderungsrecht - Konkrete Auswirkungen müssen vorliegen - abstrakte Gefahren genügen nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Mangel der Mietsache bei nur mittelbaren Beeinträchtigungen! (IMR 2012, 500)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    (Vermeintlicher) Bordellbetrieb: Mangel der Mietsache? (IMR 2012, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1480
  • NZM 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).

    Deshalb hat ein Mieter ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung in der Regel keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten "Mietermix" oder ein bestimmtes "Milieuniveau" zu bewahren (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 26 f.).

    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter die Sollbeschaffenheit zutreffend beurteilt hat, den Begriff des Mangels nicht verkannt hat und auf entsprechende Rüge hin auch, ob seiner Beurteilung verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen zugrunde liegen (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 13).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Kommt es indes aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts für die Beurteilung des Streitfalles auf Tatsachen an, die in dem erstinstanzlichen Urteil trotz entsprechenden Parteivortrags nicht festgestellt worden sind, dann bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu eigenen Feststellungen berechtigen und verpflichten (BGHZ 158, 295 = NJW 2004, 2152, 2155).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. Oktober 2008 - XII ZR 1/07 - NJW 2009, 664 Rn. 34; vom 21. September 2006 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 900 und vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04

    Mängel eines Ladenlokals

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11
    Dabei ist die Verkehrsanschauung als Auslegungshilfe heranzuziehen (Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04 - NJW-RR 2006, 1157 Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 12 U 812/15

    Schadenersatzansprüche bei unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung und

    Kommt es aus der allein maßgeblichen Sicht des Berufungsgerichts für die Beurteilung des Streitfalles auf Tatsachen an, die (wie hier) in dem erstinstanzlichen Urteil trotz entsprechenden Parteivortrags (hier: mangels Beweisaufnahme) nicht ausreichend festgestellt worden sind, dann bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, die das Berufungsgericht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO zu eigenen Feststellungen berechtigen und verpflichten (BGH, Urteil vom 26.09.2012 - XII ZR 122/11, NJW-RR 2012, 1480; Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295).
  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

    Dabei ist die Verkehrsanschauung als Auslegungshilfe heranzuziehen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 -, Rn. 20, NZM 2013, 27).

    Daraus folgt, dass ohne eine konkrete Vereinbarung über eine bestimmte Nutzung der übrigen Mieteinheiten allein aus der Vermietung weiterer Räume in dem Mietobjekt an einen Mieter, von dem die abstrakte Gefahr ausgeht, dass andere Mieter im Gebrauch der Mietsache Beeinträchtigungen erfahren, nicht auf einem Mangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB geschlossen werden kann ((BGH, Urteil vom 26. September 2012 - XII ZR 122/11 -, Rn. 21, NJW-RR 2012, 1480 zum "Mietermix").

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH v. 26.09.2012, XII ZR 122/11, juris, Rn. 19; v. 21.09.2005, XII ZR 66/03, juris, Rn. 19; v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, Rn. 28).

    Nichts anderes gilt für die allgemeine vertragliche Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs durch andere Mitmieter zu schützen; ein Mangel liegt auch dann erst vor, wenn bei einem Mieter eine konkrete tatsächliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs seiner Mietsache eintritt (BGH v. 26.09.2012, XII ZR 122/11, juris, Rn. 12, 21), die hier nicht gegeben ist.

  • AG Berlin-Wedding, 08.01.2014 - 15a C 583/12

    Wildschweinbefall - Mietminderung und Einfriedung?

    Dabei kann ein Mangel sich zwar auch aus Gefahren ergeben, die dem Wohnumfeld entstammen, in diesen Fällen reicht jedoch die Beschreibung eines abstrakten Gefahr nicht aus, vielmehr müssen konkrete, nicht unerhebliche Beeinträchtigungen vorliegen (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Az. XII ZR 122/11, Rn. 21, zitiert nach Juris).
  • AG Hanau, 04.08.2014 - 32 C 172/13

    Erlass Sicherungsanordnung im Prozess auf Räumung & Mietzahlung

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur mittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Aktenzeichen XII ZR 122/11 - Juris).
  • LG Duisburg, 31.01.2020 - 2 O 62/16

    Ladenlokal muss aufgrund von Mängel der Mietsache schließen

    Ohne eine entsprechende Vereinbarung hat ein Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter, einen bestimmten "Mietermix" zu bewahren (BGH, 26.09.2012 - XII ZR 122/11, Rn. 21).
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