Rechtsprechung
BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08, XII ZR 123/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
BGB § 123 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 535 BGB, §§ 535 ff BGB
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche und für den Vermieter offensichtlich erhebliche Umstände vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages; Verpflichtung zur Aufklärung über eine Absicht des Mieters zum Verkauf von Waren mit der ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 123 Abs. 1
Aufklärungspflicht des Mieters vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages; Thor Steinar; Textilmarke in Verbindung mit Rechtsextremismus; fristlose Kündigung; Räumung; Risiken bei Vertragsschluss; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- rewis.io
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anfechtung eines Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
- ra.de
- rewis.io
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1
Verpflichtung eines Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche und für den Vermieter offensichtlich erhebliche Umstände vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages; Verpflichtung zur Aufklärung über eine Absicht des Mieters zum Verkauf von Waren mit der ... - rechtsportal.de
BGB § 123 Abs. 1 ; BGB § 142 Abs. 1
Verpflichtung eines Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche und für den Vermieter offensichtlich erhebliche Umstände vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages; Verpflichtung zur Aufklärung über eine Absicht des Mieters zum Verkauf von Waren mit der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arglistige Täuschung durch unvollständige Sortimentsliste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Die Bekleidungsmarke "Thor Steinar" darf nicht im Hundertwasserhaus verkauft werden - BGH bestätigt Räumungsurteil in letzter Instanz
- spiegel.de (Pressebericht, 06.10.2010)
Rechtsextremismus: "Thor Steinar"-Laden in Hundertwasserhaus muss schließen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gewerbemiete: Mieter muss über außergewöhnliches Warensortiment aufklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausnahmsweise Aufklärungspflicht des Gewerberaummieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund unterlassener Aufklärung
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kein Thor-Steinar-Laden im Hundertwasserhaus // BGH bestätigt Räumungsklagen von Vermietern
- 123recht.net (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Mietvertrages
Besprechungen u.ä. (3)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Vorvertragliche Aufklärung; "Thor Steinar"
- mietrb.de
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Arglistanfechtung: Aufklärung über außergewöhnliche Umstände (RA Mark Bittner; MietRB 2010, 355)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verkauf der Marke "Thor Steinar" verschwiegen: Mietvertrag anfechtbar! (IMR 2010, 473)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07
- OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08, XII ZR 123/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3362
- MDR 2010, 1306
- NZM 2010, 786
- XII ZR 123/09
Wird zitiert von ... (54)
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Es ist grundsätzlich Sache jeder Partei, ihre Interessen selbst wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 21 ff. mwN). - OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18
Fahrzeugkaufvertrag: Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich …
Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen setzt voraus, dass eine Aufklärungspflicht besteht, welche bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage gegeben ist, wenn der Käufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, wovon insbesondere bei solchen Tatsachen ausgegangen wird, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können bzw. geeignet sind, dem Käufer erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, Juris Rdnr. 22). - BGH, 02.06.2016 - VII ZR 107/15
Zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, NJW 2001, 3331, 3332, juris Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 21; jeweils m.w.N.) besteht bei Vertragsverhandlungen zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten.Eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht allerdings dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (…BGH, Urteile vom 2. März 1979 - V ZR 157/77, BauR 1979, 447, juris Rn. 8;… vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 335/89, NJW 1991, 1223, 1224, juris Rn. 14;… vom 12. Juli 2001 - IX ZR 360/00, aaO Rn. 15; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22; jeweils m.w.N.).
Eine Tatsache von ausschlaggebender Bedeutung kann auch dann vorliegen, wenn sie geeignet ist, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, aaO Rn. 22).
- OLG Hamm, 17.06.2016 - 3 UF 47/15
Aufklärungspflicht beim Zugewinnausgleich
Es besteht daher bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die für die Willensentschließung des anderen Teils von Bedeutung sein könnten (BGH NJW 2010, 3362).Dies ist der Fall, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung unter den gegebenen Umständen redlicherweise die Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen erwarten durfte (BGH NJW 2010, 3362 m.w.N.; Palandt/Ellenberger, BGB 75.A., § 123 Rn.5).
Das gilt vor allem für solche Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können, oder die geeignet sind, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (Palandt/Ellenberger, BGB 75.A., § 123 Rn.5b; BGH NJW 2010, 3362,Rz.22).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 46/19
Abfallcontainer werten gehobene Eigentumswohnung nicht ab
Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung ist zunächst jeder Verhandlungspartner für sein rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 192/08, zitiert nach juris, dort Rn. 21). - BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11
Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines …
a) Allerdings besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Vertragsanschauung redlicherweise erwarten darf (Senat, Urteile vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34 …und vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846, 847 Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 22 jeweils mwN). - BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung …
Dabei muss der Urheber von Unterhaltungsmusik mit der Vereinnahmung durch verfassungsfeindliche Parteien nicht rechnen (vgl. zur Aufklärungspflicht eines Mieters von Ladenräumen über das Warensortiment wegen Bekleidungsartikeln, die in der öffentlichen Meinung ausschließlich der rechtsradikalen Szene zugeordnet werden: BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 28 - Thor Steinar). - OLG Köln, 08.07.2016 - 1 U 36/13
Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen …
Auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Vertragsanschauung redlicherweise erwarten darf (BGH…, Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, zitiert juris Rn. 17; vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362, zitiert juris Rn. 22;… vom 1. Februar 2013 - V ZR 72/11, NJW 2013, 1807, zitiert juris Rn. 8;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 433 Rn. 23; jeweils mwN). - OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs bei spekulativer Bauerwartung
Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (zum Ganzen: BGH NJW 2010, 3362 Rn. 21-23). - OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 24 U 21/19
Schadensersatzansprüche eines Kaufinteressenten für ein Grundstück wegen Abbruchs …
68 Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung ist zunächst jeder Verhandlungspartner für sein rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 192/08, zitiert nach juris, dort Rn. 21). - OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14
Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf …
- OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14
Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf …
- OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?
- OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren: …
- OLG Frankfurt, 04.08.2014 - 23 U 255/13
Schadenersatz des Darlehensnehmers wegen gescheiterter Kreditaufnahme nach …
- OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13
Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 62/20
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung betreffend ein …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2018 - 9 U 38/17
Umfang der Offenbarungspflichten des Veräußerers eines Hausgrundstücks
- OLG Köln, 12.11.2010 - 1 U 26/10
Fristlose Kündigung von Praxisräumen wegen Durchführung von …
- OLG München, 18.04.2018 - 7 U 3130/17
Unzulässiges Berufen auf Abgeltungsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 433/18
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber wegen arglistiger …
- OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Missverhältnis, Verkehrswert, Gegenleistung, Sittenwidrigkeit, Klägers, …
- OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13
Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die …
- OLG München, 16.05.2018 - 7 U 3130/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Schäden der Gesellschaft im …
- OLG Dresden, 27.07.2012 - 5 U 68/12
Räumung; Kündigung; vorvertragliche Aufklärungspflicht
- LG München I, 24.11.2021 - 44 O 5896/21
Aufklärungspflicht des Auftraggebers über Urheberrechte bei Übergabe von …
- OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Arglistiges Verschweigen des Mangels eines Abschleppfahrzeugs (hier: zu steiler …
- OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 7/15
Anfechtung eines Vergleichs über Ansprüche aus der Verletzung von Lizenzrechten …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2016 - 22 U 84/16
Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel
- KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08
Geschäftsraummiete: Aufklärungspflicht des potentiellen Mieters eines Ladenlokals …
- OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter …
- OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18
Anlagebetreiber; Aufklärungspflicht; Biogasanlage; Einspeisevergütung; …
- LG München I, 06.02.2020 - 40 O 11950/19
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit Dieselmotor des Typs EA …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 20 U 98/15
Rückforderung von aufgrund eines Vergleichs geleisteten Zahlungen wegen …
- OLG Köln, 30.09.2015 - 26 U 9/15
Umfang der Aufklärungspflicht einer Zertifizierungsstelle für Sachverständige
- OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12
Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann
- OLG Brandenburg, 28.11.2017 - 6 U 37/13
Gewerbemiet-/Pachvertrag: Anspruch des Mieters bzw. Pächters bei Baumaßnahmen …
- AG Ahaus, 20.01.2015 - 11 F 57/13
Fortsetzung des Verfahrens bei Unwirksamkeit des Teilvergleichs zum …
- OLG Hamm, 08.02.2018 - 18 U 41/17
Pflichten des gleichzeitig als Projektentwickler tätigen Maklers bei Abschluss …
- OLG München, 16.06.2016 - 23 U 625/15
Widerspruch des Darlehensschuldners gegen titulierten Anspruch auf …
- OLG Köln, 26.01.2016 - 12 U 69/15
- OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 147/14
Abtretung vertragsbezogener Gestaltungsrechte
- OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19
Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von …
- OLG Köln, 27.01.2022 - 12 U 83/20
Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrages über ein Hausgrundstück und …
- OLG Schleswig, 16.02.2021 - 7 U 68/20
Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: Sachmangel bei …
- ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13
AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer …
- LG Hamburg, 24.05.2013 - 303 O 135/09
Sale-and-Lease-Back-Vertrag über ein Neubauvorhaben: Zinsanspruch des …
- LG Mönchengladbach, 10.10.2018 - 6 O 128/16
Grundstückskaufvertrag - vorvertragliche Aufklärungspflichten des Verkäufers
- OLG Nürnberg, 17.03.2021 - 2 U 2969/20
Kaufvertrag, Berufung, Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheit, …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2019 - 9 U 134/18
Grundstückskaufvertrag - Ansprüche aufgrund der Schadstoffbelastung eines …
- LG Hamburg, 10.08.2018 - 404 HKO 20/17
- AG Berlin-Mitte, 05.04.2017 - 9 C 445/16
Mietvertrag - Aufklärungspflicht des Vermieters über Mängel
- LG Münster, 23.12.2019 - 12 O 234/18
- LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die …
Rechtsprechung
BGH, 11.08.2010 - XII ZR 123/09, XII ZR 192/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB § 123 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 535 BGB, §§ 535 ff BGB
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über vom Vermieter zuvor nicht erkennbare außergewöhnliche Umstände vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages
- zfir-online.de
Aufklärungspflicht des gewerblichen Mieters über Verkauf von mit rechtsradikaler Gesinnung in Verbindung gebrachter Ware ("Thor Steinar")
- grundeigentum-verlag.de
Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages; Thor Steinar; Textilmarke in Verbindung um Rechtsextremismus; fristlose Kündigung; Räumung; Risiken bei Vertragsschluss
- rewis.io
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
- ra.de
- rewis.io
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über außergewöhnliche bedeutsame Umstände
- rechtsportal.de
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1
Pflicht des Mieters zur Aufklärung des Vermieters über vom Vermieter zuvor nicht erkennbare außergewöhnliche Umstände vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Arglistige Täuschung durch unvollständige Sortimentsliste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärungspflichten des Mieters - der Thor-Steinar-Laden
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Räumungsklage - Laden darf weiter Thor-Steinar-Bekleidung verkaufen
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung des Mieters, den Vermieter bei Abschluss des Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind
- spiegel.de (Pressebericht, 06.10.2010)
Rechtsextremismus: "Thor Steinar"-Laden in Hundertwasserhaus muss schließen
- haufe.de (Kurzinformation)
Ladenmieter muss auf politisch brisantes Sortiment hinweisen
- bista.de (Kurzinformation)
Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Mieters über außergewöhnliche Umstände
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind - "Thor Steinar"-Geschäft in Berlin, Petersburger Straße muss jetzt endgültig schließen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kein Thor-Steinar-Laden im Hundertwasserhaus // BGH bestätigt Räumungsklagen von Vermietern
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung des Mieters, den Vermieter bei Abschluss des Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verkauf der Marke "Thor Steinar" verschwiegen: Mietvertrag anfechtbar! (IMR 2010, 473)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.10.2008 - 29 O 143/08
- KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 123/09, XII ZR 192/08
Papierfundstellen
- NZM 2010, 788
- ZMR 2011, 27
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14
Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu …
a) Wie die höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat folgt, wiederholt entschieden hat, besteht bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (BGH, Urteil vom 11.8.2010 - XII ZR 123/09, bei Juris Rn. 19;… Urteil vom 12.7.2001 -IX ZR 360/00-bei Juris Rn. 15;… Urteil vom 13.7.1983 - VIII ZR 142/82, NJW 1983, 2493, 2494 - bei Juris Rn. 16).Vielmehr ist grundsätzlich jeder Verhandlungspartner für sein rechtsgeschäftliches Handeln selbst verantwortlich und muss sich deshalb die für die eigene Willensentscheidung notwendigen Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko selbst beschaffen (BGH, Urteil vom 13.7.1983 - VIII ZR 142/82, NJW 1983, 2493, 2494).Allerdings besteht nach ständiger Rechtsprechung eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Umständen und Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH…, Urteil vom 15.7.2011 - V ZR 171/10, bei Juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 11.8.2010 - XII ZR 123/09, bei Juris Rn. 20;… Urteil vom 20.6.2005 - II ZR 232/04, bei Juris Rn. 15;… Urteil vom 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 - bei Juris Rn. 18).
Davon wird insbesondere bei solchen Tatsachen ausgegangen, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können oder die geeignet sind, dem Vertragspartner erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH…, Urteil vom 15.7.2011 - V ZR 171/10, bei Juris Rn. 7;… Urteil vom 8.12.1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327, 330 - bei Juris Rn. 10; Urteil vom 11.8.2010 - XII ZR 123/09, bei Juris Rn. 20).
- KG, 04.02.2011 - 19 U 109/10
Freiheit von Markenrechten: Zumutbarkeit einer Markenrecherche vor Erstellung …
Es besteht nämlich keine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen könnten (BGH, ZMR 2011, 27 Tz. 20). - LG Berlin, 27.03.2018 - 63 S 163/17
Falschangaben des Mietinteressenten über seine Bonität: Anfechtung wegen …
24 Entgegen der Auffassung der Kläger ist eine Anfechtung auch nach Vollzug des Mietverhältnisses möglich (ganz einhellige Auffassung in Rspr. (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 123/09 -, juris und Lit.).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10
Typengemischter Vertrag: Schwerpunkt entscheidet!
Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (vgl. BGH, NZM 2010, 788 m.w.N.;… Senat aaO). - OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20 Es besteht indes eine Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen (auch ohne Nachfrage), wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Umständen und Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils von wesentlicher oder ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH NJW 2011, 3640; BGH NZM 2010, 788; BGH NZG 2005, 809; BGH NJW-RR 1992, 333; BGH NJW 1971, 1795).
- LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 O 647/16
Ansprüche wegen arglistischer Täuschung bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufs
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei Vertragsverhandlungen keine allgemeine Rechtspflicht besteht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentscheidung beeinflussen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 123/09).