Rechtsprechung
BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf Rückforderung des Mietzinses - Vorliegen eines Rechtsmangels bei Rechten eines Dritten bis zum Abschluß des Reprivatisierungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 124
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1239
- NZM 1999, 875
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
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Für die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses ist nicht erforderlich, dass der mittelbare Besitzer zuvor unmittelbaren Besitz innehatte (BGH, Beschl. v. 12.5. 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240;… Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 868 Rdn. 6). - BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03
Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen …
Für die Änderung des Besitzmittlungsverhältnisses genügt nämlich die Erkennbarkeit der Willensänderung des unmittelbaren Besitzers, die Sache nunmehr für einen neuen Oberbesitzer besitzen zu wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97 - NJW-RR 1999, 1239 f.); eine Erklärung gegenüber dem bisherigen mittelbaren Besitzer oder dessen Kenntnis ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 161, 90, 113;… Erman/Lorenz BGB 11. Aufl. § 686 Rdn. 41 m.N.). - BGH, 10.07.2008 - IX ZR 128/07
Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs einer Mietsache durch den wahren …
Entziehung des (vertragsmäßigen) Gebrauchs ganz oder zu einem Teil im Sinne des § 541 BGB a.F., § 536 Abs. 3 BGB n.F. bedeutet nichts anderes als eine Störung des Mieters in dem ihm zustehenden Gebrauch (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240;… Staudinger/Emmerich, BGB Neubearbeitung 2006 § 536 Rn. 45;… Erman/Jendrek, BGB 11. Aufl. § 536 Rn. 21;… Palandt/Weidenkaff, BGB 67. Aufl. § 536 Rn. 29).
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf …
Eine solche einseitige, äußerlich hinreichend feststellbare Loslösung des unmittelbaren Besitzers von dem bisherigen Besitzmittlungswillen reicht für den Besitzverlust des mittelbaren Besitzes aus (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1999- XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239 f. mwN). - OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines …
Erst wenn der Dritte sein Recht geltend macht und hierdurch dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise entzogen oder von vornherein nicht gewährt wird, entsteht ein Rechtsmangel (BGH NJW 1996, 46, NJW-RR 1999, 1239). - OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00
Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer …
a) Allerdings ist anerkannt, dass von einem Rechtsmangel im Untermietverhältnis nach § 541 BGB und damit von einer Befreiung von der Mietzahlungspflicht dann auszugehen ist, wenn der Hauptvermieter gegenüber dem Hauptmieter ein der (weiteren) Gebrauchsüberlassung an den Untermieter entgegenstehendes Recht geltend macht (BGHZ 63, 132, 137 f.; BGH, NJW 1996, 46, 47; BGH, NJW-RR 1999, 1239, 1240;… Kraemer, in: Bub/Treier, Rdn. III. 1267). - OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08
Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen …
Ein Besitzmittlungsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Besitzmittler beschließt, nicht mehr für den mittelbaren Besitzer zu besitzen und diesen Entschluss nach außen erkennbar kundtut (BGH NJW-RR 1999, 1239;… Staudinger/Bund, a.a.O., Rn. 86). - OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 24 U 108/10
Rechte des Mieters bei Geltendmachung von Rechten an der Mietsache durch Dritte
Ein solcher tritt erst ein, wenn der Dritte sein Recht geltend macht und auf diese Weise den vertragsgemäßen Gebrauch stört oder dessen Verschaffung hindert (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1239; NJW 1996, 46, 47).