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   BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10   

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https://dejure.org/2013,6128
BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10 (https://dejure.org/2013,6128)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - XII ZR 148/10 (https://dejure.org/2013,6128)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 (https://dejure.org/2013,6128)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1578b BGB
    Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Aufgabe des Arbeitsplatzes wegen vorehelicher Kinderbetreuung sowie Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung als ehebedingter Nachteil

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1578b
    Ehebedingter Nachteil bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes und korrespondierender Aufgabe des Arbeitsplatzes bereits lange Zeit vor Eheschließung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes als ehebedingter Nachteil

  • Wolters Kluwer

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlichen Fehlers im Tenor

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Aufgabe des Arbeitsplatzes wegen vorehelicher Kinderbetreuung sowie Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung als ehebedingter Nachteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b Abs. 1 S. 3
    Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes als ehebedingter Nachteil

  • rechtsportal.de

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlichen Fehlers im Tenor

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voreheliche Kinderbetreuung als ehebedingter Nachteil

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung als ehebedingter Nachteil

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Voreheliche Kinderbetreuung begründet keinen ehebedingten Nachteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein ehebedingter Nachteil durch Betreuung des gemeinsamen Kindes in vorehelicher Zeit

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Betreuung von Kindern vor und nach der Eheschließung - nachehelicher Unterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuung und ehebedingter Nachteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der Berufstätigkeit als ehebedingter Nachteil

  • rechtsportal.de (Zusammenfassung)

    Voreheliche Kinderbetreuung kein ehebedingter Nachteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1444
  • MDR 2013, 524
  • FamRZ 2013, 860
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 25/10

    Unterhaltsabänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Ehebedingter Nachteil bei

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Demgegenüber haben Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des Kindes oder durch die in der Zeit vorehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können, weiterhin keine ehebedingten Ursachen (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2012, XII ZR 25/10, FamRZ 2012, 776).

    Auch wenn damit nicht ausgeschlossen ist, dass noch durch die nacheheliche Kinderbetreuung Nachteile entstehen oder vergrößert werden können, ist jedenfalls eine über einen längeren Zeitraum praktizierte voreheliche Kinderbetreuung davon nicht erfasst (Senatsurteil vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 19).

    Die spätere Eheschließung wirkt nicht auf die Zeit des vorherigen Zusammenlebens und der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder zurück (Senatsurteil vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 20).

    Ein Nachteil entsteht dem Ehegatten in diesem Fall, wenn er bei Eheschließung aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe keine (weitergehende) Erwerbstätigkeit aufnimmt und ihm dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (vgl. Senatsurteil vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 21).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (grundlegend Senatsurteil BGHZ 185, 1 = FamRZ 2010, 875 Rn. 18 ff.) trifft den Unterhaltsberechtigten im Rahmen von § 1578 b BGB eine sekundäre Darlegungslast, die zum Inhalt hat, dass der Unterhaltsberechtigte die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen muss, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen.
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Ebenso wenig vermögen die längere Zeit vor der Eheschließung getroffenen beruflichen Dispositionen des späteren Ehegatten für ihn einen ehebedingten Nachteil zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn diese unmittelbar durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden waren (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 202/08 - FamRZ 2010, 1971 Rn. 25 und vom 2. Februar 2011 - XII ZR 11/09 - FamRZ 2011, 1377 Rn. 20).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31. August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 10).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 11/09

    Ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Ebenso wenig vermögen die längere Zeit vor der Eheschließung getroffenen beruflichen Dispositionen des späteren Ehegatten für ihn einen ehebedingten Nachteil zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn diese unmittelbar durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden waren (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2010 - XII ZR 202/08 - FamRZ 2010, 1971 Rn. 25 und vom 2. Februar 2011 - XII ZR 11/09 - FamRZ 2011, 1377 Rn. 20).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZR 44/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Bei der insoweit gebotenen Abwägung sind insbesondere die in § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 30. März 2011 - XII ZR 63/09 - FamRZ 2011, 875 Rn. 16 und vom 2. März 2011 - XII ZR 44/09 - FamRZ 2011, 713 Rn. 22).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 63/09

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und Befristung des Krankheitsunterhalts

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Bei der insoweit gebotenen Abwägung sind insbesondere die in § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 30. März 2011 - XII ZR 63/09 - FamRZ 2011, 875 Rn. 16 und vom 2. März 2011 - XII ZR 44/09 - FamRZ 2011, 713 Rn. 22).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZR 162/09

    Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Zwar kann sich der Unterhaltsberechtigte im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch des Hinweises auf vergleichbare Karriereverläufe bedienen, um sein Vorbringen zu den seinerzeit vorhandenen beruflichen Entwicklungschancen plausibel zu machen (Senatsurteile vom 26. Oktober 2011 - XII ZR 162/09 - FamRZ 2012, 93 Rn. 24 und vom 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10 - FamRZ 2012, 1483 Rn. 41), was aber schon im Ausgangspunkt voraussetzt, dass die Erwerbsbiographien der Vergleichspersonen überhaupt genügend Berührungspunkte aufweisen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10 - FamRZ 2012, 1483 Rn. 41).
  • BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Zwar kann sich der Unterhaltsberechtigte im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch des Hinweises auf vergleichbare Karriereverläufe bedienen, um sein Vorbringen zu den seinerzeit vorhandenen beruflichen Entwicklungschancen plausibel zu machen (Senatsurteile vom 26. Oktober 2011 - XII ZR 162/09 - FamRZ 2012, 93 Rn. 24 und vom 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10 - FamRZ 2012, 1483 Rn. 41), was aber schon im Ausgangspunkt voraussetzt, dass die Erwerbsbiographien der Vergleichspersonen überhaupt genügend Berührungspunkte aufweisen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10 - FamRZ 2012, 1483 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 5 UF 42/09

    Nachehelichenunterhalt: Begrenzung bei ehebedingten Nachteilen

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10
    Insoweit hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung, die auszugsweise in FamRZ 2011, 818 veröffentlicht ist, im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 301/12

    Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen

    Entgegen der entsprechenden Rüge der Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist bei der Betrachtung, welche Entwicklung die Erwerbsbiographie des Unterhaltsberechtigten ohne die Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit genommen hätte, stets eine hypothetische Betrachtung anzustellen (vgl. Senatsurteile vom 20. März 2013 - XII ZR 120/11 - FamRZ 2013, 864 Rn. 27 ff. und vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860 Rn. 22 ff.).
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 2 UF 150/13

    Abtrennung einer Folgesache vom Verbund zur Ermöglichung der Eingehung einer

    Ehebedingte Nachteile sind auch nach der Gesetzesänderung zum 1.3.2013 vorrangig zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 20.2.2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860; BGH, Urteil vom 20.3.2013 - XII ZR 72/11- FamRZ 2013, 853).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich daraus ergeben, dass ein Ehegatte mit Rücksicht auf die Rollenverteilung in der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt und dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 20.2.2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860).

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZR 120/11

    Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast einer unterhaltsberechtigten

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats begründen allerdings eine Arbeitsplatzaufgabe oder ein Arbeitsplatzwechsel keinen ehebedingten Nachteil, wenn sie geraume Zeit vor der Eheschließung erfolgt sind (vgl. Senatsurteile vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 19 und vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - zur Veröffentlichung bestimmt jeweils mwN).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich dann aber aus der Fortsetzung der Rollenverteilung in der Ehe und dem damit verbundenen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit ergeben (vgl. Senatsurteile vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 19 und vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - zur Veröffentlichung bestimmt jeweils mwN).

    Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs bemisst sich dabei regelmäßig nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Haushaltsführung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte, wobei eine Schätzung entsprechend § 287 ZPO bei ausreichenden Grundlagen zulässig ist (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - XII ZR 72/10 - FamRZ 2012, 1483 Rn. 43 mwN und vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 2 UF 245/12

    Vertrauenstatbestand durch Einkommensfiktion in einem Vergleich; Verletzung einer

    Ehebedingte Nachteile sind auch nach der Gesetzesänderung zum 1.3.2013 vorrangig zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.2.2013 - XII ZR 148/10 - Rdn. 16; BGH, Urteil vom 20.3.2013 - XII ZR 72/11- Rdn. 34).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich daraus ergeben, dass ein Ehegatte mit Rücksicht auf die Rollenverteilung in der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt und dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (BGH, Urteil vom 7.3.2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rdn. 21; BGH, Urteil vom 20.2.2013 - XII ZR 148/10, Rdn. 20).

    bedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH, Urteil vom 24.3.2010 - XII ZR 175/08 - BGHZ 185, 1; BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059; BGH, Urteil vom 20.10.2011 - XII ZR 162/09 - BeckRS 2011, 27105; BGH, Urteil vom 20.2.2013 - XII ZR 148/10 - MDR 2013, 524, Rdn. 26).

  • KG, 10.05.2016 - 13 UF 100/15

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsherabsetzung oder -begrenzung bei langer

    Denn eine geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines Kindes, selbst wenn es sich dabei um ein gemeinsames Kind handeln sollte - der gemeinsame Sohn, J..., wurde überhaupt erst 1981 geboren - und eine damit verbundene Aufgabe des Arbeitsplatzes ist als voreheliche Entwicklung nicht geeignet, einen ehebedingten Nachteil zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10, FamRZ 2013, 860 [bei juris Rz. 18f.] sowie Büte/Poppen/Menne-Botur, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 1578b Rn. 13; NK-BGB/Schürmann [3. Aufl. 2014], § 1578b Rn. 19).

    Auch eine deutlich über 10-jährige Ehedauer, während der die Ehefrau umfangreiche Betreuungsleistungen für das Kind erbracht hat, erfordert keinen unbefristet fortdauernden Unterhalt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10, FamRZ 2013, 860 [bei juris Rn. 31]).

  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Ehebedingter Nachteil durch

    Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt (im Anschluss an BGH, 7. März 2012, XII ZR 25/10, FamRZ 2012, 776 und vom 20. Februar 2013, XII ZR 148/10, FamRZ 2013, 860).

    Ein ehebedingter Nachteil kann sich bei einem - nicht ehebedingten - Arbeitsplatzverlust indes daraus ergeben, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene Rollenverteilung von der Aufnahme einer seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Erwerbstätigkeit absieht und ihm dadurch eine dauerhafte Einkommenseinbuße entsteht (Senatsurteile vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - FamRZ 2013, 860 Rn. 20 und vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 21).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 90/11

    Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an

    Berufliche Dispositionen, die - wie hier die Aufgabe eines bestimmten Arbeitsplatzes - bereits geraume Zeit vor der Eheschließung getroffen worden sind, haben keine ehebedingten Ursachen, auch wenn sie durch die voreheliche Betreuung gemeinsamer Kinder oder das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden sind (vgl. Senatsurteile vom 7. März 2012 - XII ZR 25/10 - FamRZ 2012, 776 Rn. 19 und vom 20. Februar 2013 - XII ZR 148/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Hamm, 07.10.2013 - 8 UF 213/12

    Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Betreuung eines gemeinsamen Kindes - hier die Betreuung der knapp 3 Jahre vor der Eheschließung geborenen Tochter L2 und des knapp 2 Jahre vor der Eheschließung geborenen Sohnes N2 - stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 07.03.2012, FamRZ 2012, S. 776 (777 f.), Beschluss vom 27.02.2013, FamRZ 2013, S. 770 (772); Urteil vom 20.02.2013, FamRZ 2013, S. 860 (861)) keinen ehebedingten Nachteil dar.

    Ebenso wenig vermögen längere Zeit vor der Eheschließung getroffene berufliche Dispositionen des späteren Ehegatten für ihn einen ehebedingten Nachteil zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn diese unmittelbar durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden waren (BGH, FamRZ 2013, S. 860 (861)).

    Ein Nachteil entsteht dem Ehegatten in diesem Fall, wenn er bei Eheschließung aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe keine (weitergehende) Erwerbstätigkeit aufnimmt und ihm dadurch eine dauerhafte Vermögenseinbuße entsteht (BGH, FamRZ 2012, S. 776 (778), BGH, FamRZ 2013, S. 860 (861)).

  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch

    Eine Arbeitsplatzaufgabe oder ein Arbeitsplatzwechsel begründet keinen ehebedingten Nachteil, wenn sie geraume Zeit vor der Eheschließung erfolgt sind (BGH, FamRZ 2013, 860; FamRZ 2012, 776).
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Dabei geht der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass eine Arbeitsplatzaufgabe oder ein Arbeitsplatzwechsel keinen ehebedingten Nachteil begründen, wenn sie geraume Zeit vor der Eheschließung erfolgt sind (vgl. BGH FamRZ 2012, 776 Rn. 19; NJW 2013, 1444; 2013, 1447, Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06

    Befristung nachehelichen Unterhalts

  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1461/16

    Befristung nachehelichen Unterhalts

  • OLG Brandenburg, 30.01.2017 - 13 UF 244/14

    Darlegungslast des freiberuflichen Unterhaltsschuldners hinsichtlich bestrittener

  • OLG Brandenburg, 30.07.2014 - 13 UF 96/13

    Nachehelichenunterhalt: Verletzung der Erwerbsobliegenheit des

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