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   BGH, 22.01.1992 - XII ZR 149/91   

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https://dejure.org/1992,15008
BGH, 22.01.1992 - XII ZR 149/91 (https://dejure.org/1992,15008)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1992 - XII ZR 149/91 (https://dejure.org/1992,15008)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91 (https://dejure.org/1992,15008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung der Nutzung und Unterhaltung von kreiseigenen Park- und Wegeflächen im Bereich eines privaten Parkhotels - Streitwertbemessung bei Streit über die Wirksamkeit eines Pachtvertrages über kreiseigene Park- und Wegeflächen - Anwendung des Wertmaßstabes des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung der Nutzung und Unterhaltung von kreiseigenen Park- und Wegeflächen im Bereich eines privaten Parkhotels; Streitwertbemessung bei Streit über die Wirksamkeit eines Pachtvertrages über kreiseigene Park- und Wegeflächen; Anwendung des Wertmaßstabes des § ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 2/22

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands nach § 61 Abs. 1 FamFG ;

    Für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands nach § 61 Abs. 1 FamFG ist die aus einem Antrag im Sinne von § 113 Abs. 5 Nr. 2 FamFG und einem Widerantrag resultierende Beschwer zusammenzurechnen, soweit die Anträge mehrere, wirtschaftlich selbständige Ansprüche zum Gegenstand haben, ein Beteiligter bezüglich beider Anträge unterliegt und er die Entscheidung in diesem Umfang mit der Beschwerde angreift (im Anschluss an Senatsurteil vom 28. September 1994 - XII ZR 50/94, NJW 1994, 3292 und Senatsbeschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Bemessung der Rechtsmittelbeschwer die Beschwer von Klage und Widerklage zusammenzurechnen, soweit sie mehrere, wirtschaftlich selbständige Ansprüche zum Gegenstand haben, eine Partei bezüglich beider Klagen unterliegt und sie das Urteil in diesem Umfang mit einem Rechtsmittel angreift (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1994 - XII ZR 50/94 - NJW 1994, 3292 und Senatsbeschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91 - juris Rn. 5; BGH Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - III ZB 37/16 - NJW-RR 2017, 1407 Rn. 10 mwN und vom 16. Mai 2013 - IX ZB 112/12 - juris Rn. 9 f. mwN).

  • BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des

    In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.).
  • BGH, 27.10.2004 - XII ZB 106/04

    Streitwert bei Streit über Bestehen oder Dauer eines miet-/pachtähnlichen

    Etwas anderes gilt nur, wenn das vereinbarte Entgelt keine adäquate Bewertung des Nutzungsinteresses darstellte und der Vertrag daher eher einem unentgeltlichen Nutzungsverhältnis ähnlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91 - JURIS).
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