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   BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19   

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https://dejure.org/2021,17179
BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19 (https://dejure.org/2021,17179)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - XII ZR 153/19 (https://dejure.org/2021,17179)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19 (https://dejure.org/2021,17179)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 313 Abs 1 BGB
    Gehörsrüge im Rechtsstreit um einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Nichtberücksichtung erheblicher Beweisangebote zur Frage erbrachter Arbeitsleistungen an einem Hausgrundstück und der daraus folgenden ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses

  • rechtsportal.de

    Gegenseitige Ansprüche nach Beendigung einer zehnjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 8 mwN).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt; bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 10 f. mwN).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12

    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19
    Im Rahmen der hier vorzunehmenden Abwägung, ob und inwieweit Arbeitsleistungen unter Anwendung des § 313 BGB als gemeinschaftsbezogene Zuwendungen nach dem Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgeglichen werden müssen, kommt es insbesondere auf die Dauer der Lebensgemeinschaft, das Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, die Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse an (Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 - FamRZ 2013, 1295 Rn. 22 mwN).

    Das Berufungsgericht hätte - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - prüfen müssen, ob es jedenfalls einen Mindestumfang der Arbeitsleistungen hätte schätzen können (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - XII ZR 132/12 - FamRZ 2013, 1295 Rn. 35).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 204/14

    Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten: Voraussetzungen einer Ablehnung

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19
    Das Berufungsgericht hätte demnach unter Darlegung seiner Sachkunde nachvollziehbare eigene Erwägungen zur Höhe der Wertsteigerung treffen müssen (vgl. BGH Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZR 204/14 - NJW 2015, 1311 Rn. 5 mwN), gegebenenfalls verbunden mit einer Schätzung, oder aber dem Beweisantritt zur Einholung eines Sachverständigengutachtens nachgehen müssen.
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19
    Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des

    Der Beklagte hat sich insoweit auf die Beiziehung der Akten des Parallelverfahrens (XII ZR 153/19) und auf die von der Klägerin dort vorgelegte Immobilienbewertung bezogen.
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Voraussetzung dafür, dass der Tatrichter eine Fachwissen voraussetzende Frage ohne Einholung sachverständigen Rates selbst beurteilen darf, ist aber, dass er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag und dies im Urteil ausreichend dartut (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZR 204/14, NJW 2015, 1311 Rn. 5; Beschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19, juris Rn. 17; Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 16/22, WRP 2023, 447 Rn. 47).
  • BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19 - juris Rn. 12 mwN); in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt sein können (BGH Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20 - WM 2022, 347 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZR 83/22

    Erstattung von Mehrkosten für die Anmietung einer gewerblichen Ersatzimmobilie

    Etwa vorhandene eigene Sachkunde, derentwegen es die Einholung eines Sachverständigengutachtens für verzichtbar hält, hat es in der Entscheidung darzulegen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19 - juris Rn. 17 mwN).
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