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   BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04   

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https://dejure.org/2007,1112
BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04 (https://dejure.org/2007,1112)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - XII ZR 156/04 (https://dejure.org/2007,1112)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 (https://dejure.org/2007,1112)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242; BGB § 1363; BGB § 1375
    Berücksichtigung rückabzuwickelnder ehebedingter Zuwendungen im Zugewinnausgleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für eine ehebedingte Zuwendung; Berücksichtigung der Verurteilung zur Rückgabe eines ehebedingt zugewandten Gegenstands in Natur als Aktivposten bzw. Passivposten im Endvermögen der Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs; ...

  • Judicialis

    BGB § 242 Bb; ; BGB § 1363; ; BGB § 1375

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zuwendung (ehebedingte) - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1363 § 1375
    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten; Berücksichtigung im Zugewinnausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehebedingte Zuwendung muß nach Trennung ausgeglichen werden!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehebedingte Zuwendungen im Zugewinnausgleich richtig berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1744
  • MDR 2007, 1137
  • FamRZ 2007, 877
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04
    Das Oberlandesgericht hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass eine solche Rückabwicklung den Zugewinnausgleich nicht unbeeinflusst lässt; die sich aus der Rückabwicklung ergebenden Ansprüche seien vielmehr in die Zugewinnausgleichsbilanz einzustellen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 a.E.; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rdn. 476).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04
    Soweit - wie hier - über die Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs entschieden wird, muss erforderlichenfalls bei der Rückabwicklung vorausschauend beurteilt werden, wie über den Zugewinnausgleich zu befinden sein wird, damit nicht im Rahmen der Rückabwicklung etwas zugesprochen wird, was aufgrund des Zugewinnausgleichs teilweise wieder zurückgewährt werden muss (BGHZ 68, 299, 303 = FamRZ 1977, 458, 459; Senatsurteil BGHZ 115, 132, 140 = FamRZ 1991, 1169, 1172).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind in die Zugewinnausgleichsbilanz alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert einzubeziehen (Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 89).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04
    Soweit - wie hier - über die Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs entschieden wird, muss erforderlichenfalls bei der Rückabwicklung vorausschauend beurteilt werden, wie über den Zugewinnausgleich zu befinden sein wird, damit nicht im Rahmen der Rückabwicklung etwas zugesprochen wird, was aufgrund des Zugewinnausgleichs teilweise wieder zurückgewährt werden muss (BGHZ 68, 299, 303 = FamRZ 1977, 458, 459; Senatsurteil BGHZ 115, 132, 140 = FamRZ 1991, 1169, 1172).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877, 878) entstehen etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern vor dem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Stichtag (vgl. § 1384 BGB).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt das Scheitern einer Ehe regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 41 und Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877 Rn. 15), so dass auch spätestens in diesem Zeitpunkt der Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entsteht.
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Um eine doppelte Teilhabe - im Wege des Zugewinnausgleichs und des Unterhalts - zu vermeiden, ist bei der Ermittlung des good will deshalb nicht ein pauschal angesetzter kalkulatorischer Unternehmerlohn in Abzug zu bringen, sondern der im Einzelfall konkret gerechtfertigte Unternehmerlohn (Münch FamRZ 2006, 1164, 1170 und FamRB 2007, 375, 378; Klingelhöffer FamRZ 1991, 882, 884; so auch die Empfehlungen des Arbeitskreises 7 des 17. Deutschen Familiengerichtstags; a.A. bei Anwendung der Ertragswertmethode: Kleinmichel FuR 2007, 329, 332).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877, 878) entstehen etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern vor dem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Stichtag (vgl. § 1384 BGB).
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs in familiengerichtlichen Verfahren wird der Miteigentumsanteil ohne Abschlag anhand des Gesamtwerts der Immobilie berechnet (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04, FamRZ 2007, 877 Rn. 14).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen

    Bloße Erwerbsaussichten sowie in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwartschaft erstarkt sind, bleiben demgegenüber unberücksichtigt (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877 Rn. 14).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    bb) Auch im Familienrecht und bei der insolvenzrechtlichen Anfechtung nimmt der Bundesgerichtshof bei Miteigentumsanteilen keine Wertabschläge vor (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04, NJW 2007, 1744 Rn. 14; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 33/11, NJW 2012, 1217 Rn. 49; vgl. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Gläubigerbenachteiligung auch OLG Brandenburg, OLGR 2009, 354, 355).
  • KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Bemessung der Höhe des Ausgleichsanspruchs auf den Maßstab zurückzugreifen, der für den Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten gilt, die im Güterstand der Gütertrennung leben (vgl. hierzu u.a. BGH FamRZ 1982, 1080; FamRZ 1997, 933; FamRZ 1998, 669; FamRZ 2007, 877).
  • BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04

    Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen

    Allerdings sind diese schuldrechtlichen Ansprüche der Ehegatten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im jeweiligen Endvermögen des Gläubigers als Aktivposten und in dem des Schuldners als Passivposten zu berücksichtigen (vgl. zum Gesamtschuldnerausgleich Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877, 878; vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1179 und vom 30. September 1987 - IVb ZR 94/86 - FamRZ 1987, 1239, 1240; auch zu weiteren schuldrechtlichen Ansprüchen Senatsurteil vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149 f.), und zwar unabhängig davon, ob die Forderung bereits fällig ist oder nicht.

    Der Senat hat stets betont, dass außerhalb des Zugewinnausgleichs zuerkannte Rückabwicklungs- und Ausgleichsansprüche den Zugewinnausgleich nicht unbeeinflusst lassen dürfen und sie deshalb in die Zugewinnausgleichsbilanz einzustellen seien (vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 a.E. und vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877, 878).

    Bei der zivilrechtlichen Rückabwicklung vor Durchführung des Zugewinnausgleichs müsse daher vorausschauend beurteilt werden, wie über den Zugewinnausgleich zu befinden sein werde, damit nicht im Zivilprozess etwas zugesprochen werde, was im Rahmen des Zugewinnausgleichs teilweise wieder zurückgewährt werden müsse (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 132, 138 f. = FamRZ 1991, 1169, 1171 und vom 28. Februar 2007 - XII ZR 156/04 - FamRZ 2007, 877, 878).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).

    Bei der Prüfung einer Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung von Ehegatten, die ihre Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt haben, ist zunächst das Bestehen einer derartigen Rückübertragungsverpflichtung rechtskräftig festzustellen und ein etwaiger Anspruch bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs in die Endvermögensbilanzen der Ehegatten einzustellen (BGH NJW 2007, 1744; NJW 1991, 2553).

    Bei einer dinglichen Rückabwicklung kann, wenn sich diese auf die Rückgabe des übereigneten Gegenstands beschränken soll, die Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Betracht kommen, dessen Höhe dem Wert der Zuwendung entspricht, so dass durch die Rückabwicklung der Mechanismus des Zugewinnausgleichs wertmäßig nicht beeinflusst wird (BGH NJW 2007, 1744; NJW-RR 2002, 1297; MüKoBGB/Koch § 1363 BGB Rn. 32).

    Die Rückübertragungsverpflichtung wäre zutreffenderweise im Endvermögen der Antragsgegnerin mit dem Wert der Grundstückshälfte, mithin 160.000 EUR, zu passivieren und im Endvermögen des Antragstellers in derselben Höhe zu aktivieren gewesen (vgl. BGH NJW 2007, 1744).

  • OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 9 UF 217/19

    Hemmung der Verjährung einer Darlehensrückzahlung während der Ehe

  • BGH, 13.09.2023 - XII ZB 400/22

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable

  • OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 15 UF 211/19

    Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt Berechnung von Anfangsvermögen und

  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21

    Die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eine Arbeitsvertrages zugeflossene

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 18 UF 67/19

    Zugewinnausgleich: Sittenwidrigkeit einer Rücktrittsklausel für den Fall des

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser

  • OLG Frankfurt, 31.08.2022 - 5 UF 88/20

    Einbeziehung von Anwartschaften auf aufgeschobenen variablen Vergütungen in den

  • OLG Bremen, 04.01.2008 - 4 W 4/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer ehebezogenen Zuwendung im Fall

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