Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.2010

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   BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06   

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https://dejure.org/2011,846
BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2011,846)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2011 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2011,846)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2011 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2011,846)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 aF BGB, § 415 BGB, § 240 ZPO, § 301 ZPO, § 322 ZPO
    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer Tochtergesellschaft einer Aktiengesellschaft und den Beteiligten an einem Immobilienfonds: Teilurteil in der Revisionsinstanz nach nur teilweise möglicher Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der nur teilweise möglichen Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Teilurteil bei nur teilweise möglicher Aufnahme des insolvenzbedingt unterbrochenen Prozesses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung, Unwirksamkeit der Freistellungsvereinbarung

  • rewis.io

    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer Tochtergesellschaft einer Aktiengesellschaft und den Beteiligten an einem Immobilienfonds: Teilurteil in der Revisionsinstanz nach nur teilweise möglicher Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer Tochtergesellschaft einer Aktiengesellschaft und den Beteiligten an einem Immobilienfonds: Teilurteil in der Revisionsinstanz nach nur teilweise möglicher Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der nur teilweise möglichen Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag über die entgeltliche Freistellung von einer Mietzinsschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamer Mietvertrag: Kein Raum für Freistellungsverpflichtung! (IMR 2012, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2465
  • MDR 2012, 180
  • NZM 2012, 417
  • ZMR 2012, 259
  • FamRZ 2012, 361
  • WM 2012, 1091
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06
    Die Unwirksamkeit der Freistellungsvereinbarung kann in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Partei, die sich auf die Unwirksamkeit beruft, bereits eine Forderung aus dem Freistellungsvertrag zugesprochen worden ist und das Urteil der Vorinstanz insoweit nicht angefochten und daher rechtskräftig ist (im Anschluss an BGH, 3. November 1989, V ZR 143/87, BGHZ 109, 179 = NJW 1990, 447).

    Da die Klage nur wegen der Aufrechnung - überwiegend - abgewiesen worden ist, ist die Klageforderung somit rechtskräftig festgestellt (vgl. BGHZ 109, 179, 188 = NJW 1990, 447, 449; BGH Urteil vom 14. Oktober 1971 - VII ZR 47/70 - WM 1972, 53, 54).

  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 158/09

    Insolvenzverfahren: Begründung nur eines begrenzten Aussonderungsrechts durch den

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06
    Im Fall der nur teilweise möglichen Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist ein Teilurteil auch dann zulässig, wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010, XII ZR 158/09, NZM 2011, 75; BGH, Urteil vom 7. November 2006, X ZR 149/04, NJW 2007, 156).

    Ebenso hat der Senat im Fall der Aufnahme nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO entschieden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZR 158/09 - NZM 2011, 75 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06
    Im Fall der nur teilweise möglichen Aufnahme des Prozesses nach dessen Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist ein Teilurteil auch dann zulässig, wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010, XII ZR 158/09, NZM 2011, 75; BGH, Urteil vom 7. November 2006, X ZR 149/04, NJW 2007, 156).

    Zur Begründung hat er darauf abgestellt, dass die nur einen Streitgenossen betreffende Insolvenzeröffnung zur faktischen Trennung des Verfahrens führe und die Aufnahme hinsichtlich des unterbrochenen Teils ungewiss sei (BGH Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 149/04 - NJW 2007, 156 Rn. 15 mwN; ebenso OLG Hamm FamRZ 2005, 279, 280 zur teilweisen Unterbrechung im Unterhaltsverfahren nach §§ 36, 40 InsO).

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06
    Dementsprechend ergibt sich aus dem Berufungsurteil außerdem, dass die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen infolge der Aufrechnung verbraucht sind (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 148/01 - NJW 2002, 900).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06
    Dass in diesem Fall im Zweifel eine erneute Aufrechnungserklärung gewollt ist, bewegt sich im zulässigen Rahmen tatrichterlicher Würdigung (dazu vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 194/93 - NJW 1996, 838, 839 mwN).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 80/13

    Störung der Geschäftsgrundlage für einen Ehevertrag mit Vereinbarung einer

    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass das Verfahren hinsichtlich der im Revisionsverfahren noch streitgegenständlichen Unterhaltsansprüche der Ehefrau für die Zeit ab 1. November 2011 nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist; Bedenken gegen die Zulässigkeit des Teilurteils ergeben sich nicht (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2011 - XII ZR 170/06 - MDR 2012, 180 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15

    Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem

    Denn andernfalls würde der Rechtsschutz des das Verfahren aufnehmenden Insolvenzverwalters, Gläubigers oder Schuldners ohne sachliche Rechtfertigung verkürzt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZR 158/09, ZIP 2010, 2410 Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 30. November 2011 - XII ZR 170/06, WM 2012, 1091 Rn. 15; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2016 - XI ZR 46/14, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.12.2016 - XI ZR 46/14

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen

    Denn andernfalls würde der Rechtsschutz des das Verfahren aufnehmenden Insolvenzverwalters, Gläubigers oder Schuldners ohne sachliche Rechtfertigung verkürzt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010, aaO Rn. 17 ff. und Urteil vom 30. November 2011 - XII ZR 170/06, WM 2012, 1091 Rn. 15).
  • OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11

    Empfangsbereitschaft; Widerspruchsfreiheit; Verfahrenstrennung

    Die Rechtfertigung für diese Ausnahmen liegt in diesen beiden Konstellationen darin, dass die in ihrer Dauer nicht absehbare Unterbrechung des Verfahrens zu einer faktischen Trennung des Rechtsstreits führt und es mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar wäre, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch zuletzt BGH, Teilurteil vom 30.11.2011, Az.: XII ZR 170/06).
  • LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen § 32 KWG

    Zudem ist die Aufnahme hinsichtlich des unterbrochenen Teils ungewiss (BGH, NJOZ 2012, 1067, Rn. 15; BGH, NJW-RR 2003, 1002).
  • LG Köln, 27.11.2015 - 17 O 275/06

    Zahlungsanspruch aus einer notarielen Kooperationsvereinbarung

    Anderenfalls würde der Rechtsschutz der das Verfahren wirksam aufnehmenden Klagepartei (Insolvenzverwalter oder - wie hier - Insolvenzschuldner selbst) ohne sachliche Rechtfertigung und insbesondere dem Sinn und Zweck der §§ 85, 86 InsO zuwiderlaufend verkürzt (vgl. BGH, Teilurteil vom 30.11.2011, Az.: XII ZR 170/06, Rz. 15, NJOZ 2012, 1067, 1068).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 531 C 347/11

    Frist für Abrechnung Kaution bei vom Mieter verursachten Wasserschaden

    Ein Teil-Urteil gemäß § 301 ZPO war im vorliegenden Fall - ausnahmsweise - zulässig (vgl. BGH vom 26.4.2012, VII ZR 25/11, BGH ZMR 2012, 259 und BGH NJW 2007, 156).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11

    Wohngebäudeversicherung - Kautionsabrechnung bei einem vom Mieter verursachten

    Ein Teil-Urteil gemäß § 301 ZPO war im vorliegenden Fall - ausnahmsweise - zulässig (vgl. BGH vom 26.4.2012, VII ZR 25/11, BGH ZMR 2012, 259 und BGH NJW 2007, 156).
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   BGH, 26.05.2010 - XII ZR 170/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12586
BGH, 26.05.2010 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2010,12586)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2010 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2010,12586)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - XII ZR 170/06 (https://dejure.org/2010,12586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2008 - VII ZB 3/08

    Unterbrechung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage durch Insolvenz

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - XII ZR 170/06
    Umgekehrt können Insolvenzschuldner bzw. Insolvenzverwalter aber auch Kläger eines Passivprozesses sein, z. B. wenn sie die Feststellung des Nichtbestehens einer Insolvenzforderung begehren (vgl. BGH Beschluss vom 18. August 2008 - VII ZB 3/09 - MDR 2008, 1421 f.; MünchKomm-InsO/Schumacher 2. Aufl. § 85 Rdn. 3 f., 9).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZB 3/09

    Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Titeln gegen eine Gemeinde in

    Auszug aus BGH, 26.05.2010 - XII ZR 170/06
    Umgekehrt können Insolvenzschuldner bzw. Insolvenzverwalter aber auch Kläger eines Passivprozesses sein, z. B. wenn sie die Feststellung des Nichtbestehens einer Insolvenzforderung begehren (vgl. BGH Beschluss vom 18. August 2008 - VII ZB 3/09 - MDR 2008, 1421 f.; MünchKomm-InsO/Schumacher 2. Aufl. § 85 Rdn. 3 f., 9).
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