Rechtsprechung
BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
- IWW
§ 307 Abs. 1 BGB, § 81 Abs. 1 VVG, § 81 Abs. 2 VVG, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 538 BGB, § 81 VVG, § 564 Satz 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 81 Abs 1 VVG, § 81 Abs 2 VVG, Nr A.2.3.2. AKB 2008
Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung - verkehrslexikon.de
Beurteilung einer Klausel im Mietwagenvertrag zur Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Beurteilung einer Haftungsbegrenzungsklausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Haftungsreduzierung/Versicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Anspruchsgrund
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Beurteilung einer Klausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag, die bei grundsätzlich vereinbarter Haftungsbegrenzung nach Art der Vollkaskoversicherung sowohl (unwirksame) Regelungen zur Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch (für sich genommen ...
- rewis.io
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehlbeladener Mietanhänger und Vollkaskoversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
Rechtliche Beurteilung einer Haftungsbegrenzungsklausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietwagen - und die Vollkaskoklausel
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Beurteilung einer Klausel in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gesamtklausel kann unter Umständen in inhaltlich zulässigen und unzulässigen Teil zerlegt werden
- vogel.de (Kurzinformation)
Haftungsbegrenzung in gewerblichem Kfz-Mietvertrag - Gesamtklausel war teilweise unzulässig
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Klauseln in einem gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag
Verfahrensgang
- AG Kehl, 26.11.2012 - 4 C 150/10
- LG Offenburg, 08.10.2013 - 1 S 154/12
- BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 928
- MDR 2015, 273
- NZM 2015, 209
- NZV 2015, 233
- VersR 2015, 1036
- WM 2015, 1161
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19
Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt" …
Es bedarf daher keiner Erörterung, ob die Klausel zwei sachlich zu trennende Regelungsbereiche enthält, nämlich indem sie eine pauschale Vertragsstrafe von 30 EUR vorsieht und daneben ein eigenständiges Leistungsbestimmungsrecht, deren AGB-rechtliche Zulässigkeit dann unabhängig voneinander beurteilt werden könnte (vgl. etwa Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 23 f. mwN). - BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16
Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Die Klausel kann auch nicht in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zerlegt werden (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14 und vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, WM 2015, 1161 Rn. 23). - BGH, 06.04.2016 - XII ZR 29/15
Gewerberaumietvertrag: Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit …
Zwar ist, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (…Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 mwN und vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 23).
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18
Kreissparkasse Tübingen und Verbraucherzentrale jeweils zu Unterlassungen in …
Es liegt gerade nicht der Fall vor, dass die Klauseln über das Verfahren der Zinsanpassung (die auf die ausgehängten Referenzzinssätze verweist) und die mitgeteilten Zinssätze in einen inhaltlich zulässigen und einen inhaltlich unzulässigen Teil zerlegt werden können, damit Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung würden, weil der dann als wirksam anzusehende Rest im Gesamtgefüge des Vertrages von so einschneidender Bedeutung würde, dass von einer gänzlich neuen, von der bisherigen Vertragsgestaltung völlig abweichenden Regelung gesprochen werden müsste (BGH NJW 2015, 928 [930 Rn. 23]). - BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17
Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht
Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung kommt auch keine Aufteilung der Klausel in sprachlich und inhaltlich teilbare, in ihrer Wirksamkeit getrennt zu beurteilende, der Inhaltskontrolle teilweise entzogene Einzelregelungen in Betracht (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, NJW 2015, 928 Rn. 23;… vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14). - OLG München, 02.08.2018 - 7 U 2107/18
Gesellschaft, Rechtsmittel, Wirksamkeit, Wettbewerbsverbot, Klausel, Verbot, …
Eine solche ist zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, würde aber voraussetzen, dass die Klausel inhaltlich in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil trennbar ist und der verbleibende Rest sprachlich und inhaltlich verständlich bleibt; das ist nur der Fall, wenn der unwirksame Teil der Klausel gestrichen wird, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet, sog. "blue pencil test" (BGH…, Urteil vom 10.1.2012 - III ZR 325/12, Rz. 14; Urteil vom 14.1.2015 - XII ZR 176/13, Rz. 23 ff.). - BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17
Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch …
Nach gefestigter Rechtsprechung können inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein, wenn sie in einem äußeren sprachlichen Zusammenhang mit anderen unwirksamen Regelungen stehen (BGH, Urteil vom 9. Mai 1996 - VII ZR 259/94, BGHZ 132, 383, 389 mwN;… vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 14; vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13, WM 2015, 1161 Rn. 23). - BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19
Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten …
cc) Im Übrigen ist eine Klausel dann unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 13. April 2016 - XII ZR 146/14 - NJW 2016, 2489 Rn. 24 und 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 12 mwN). - BGH, 13.04.2016 - XII ZR 146/14
Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zum …
Eine Klausel ist unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender die Vertragsgestaltung einseitig für sich in Anspruch nimmt und eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 12 mwN). - OLG Karlsruhe, 08.03.2019 - 12 U 33/18
Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die …
Unter Zugrundelegung des Maßstabes des § 306 Abs. 1 BGB beurteilt sich die Wirksamkeit des Vertragsrests bei sprachlicher Zusammenfassung mehrerer, einem einheitlichen Sachkomplex gewidmeter Regelungen in einem Satz, Absatz oder Regelungsabschnitt danach, ob mehrere, äußerlich zusammengefasste Regelungen inhaltlich voneinander trennbar und aus sich heraus verständlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2015, XII ZR 176/13, Rn. 23;… Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 306 BGB Rn. 12).Der demnach als wirksam anzusehende Rest erscheint im Gesamtgefüge des Vertrages nicht mehr sinnvoll, da der als unwirksam beanstandete Klauselteil von einschneidender Bedeutung für die bisherige Vertragsgestaltung ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2015, XII ZR 176/13, Rn. 23;… BGH Urteil vom 10.10.2013, III ZR 325/12, Rn. 14).
- KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der …
- OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen …
- BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots
- LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2016 - 8 O 7495/15
Zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung …
- OLG Dresden, 15.07.2015 - 5 U 597/15
Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag
- LG Dortmund, 30.09.2016 - 25 O 53/16
Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz für die Beschädigung eines gemieteten …
- OLG Köln, 10.02.2016 - 11 U 136/15
Formularmäßige Vereinbarung des Erfordernisses der Abnahme von Bauarbeiten durch …
- OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16
Auftragnehmer muss Bürgschaft über 10 % der Brutto-Auftragssumme stellen!
- OLG Zweibrücken, 31.10.2018 - 1 U 93/17
- OLG Koblenz, 11.04.2018 - 10 U 1167/16
Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!
- LG Dessau-Roßlau, 15.07.2016 - 2 O 103/16
Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung eines Mietfahrzeugs: Verstoß des Fahrers …