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   BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01   

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https://dejure.org/2003,1317
BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01 (https://dejure.org/2003,1317)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2003 - XII ZR 184/01 (https://dejure.org/2003,1317)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2003 - XII ZR 184/01 (https://dejure.org/2003,1317)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1572, 1573 Abs. 4, 1576
    Krankheitsunterhalt des geschiedenen Ehegatten geht Billigkeitsunterhalt vor

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Scheidungsverbundurteils bezüglich der Zahlung nachehelichen Unterhalts; Zulassung bzw. Beschränkung der Revision; Anrechnung einer möglichen, jedoch nicht aufgenommenen Vollzeitbeschäftigung des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf den zu zahlenden ...

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1573 Abs. 4; ; BGB § 1576

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1572 1573 Abs. 4 § 1576
    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Sicherung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3481
  • MDR 2003, 1419
  • FamRZ 2003, 1734 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78

    Möglichkeit der beschränkten Zulassung einer Revision - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Aus der Begründung der Zulassung in den Entscheidungsgründen wird vielmehr ersichtlich, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung auf den monatlich 1.325 DM übersteigenden Unterhalt beabsichtigt war und damit auf einen ziffernmäßig konkretisierten Teil des Urteils (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - FamRZ 1979, 233 f.; Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684 f.), soweit dieses die Zeit ab 1. Juli 2000 betrifft.
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 741/80

    Berücksichtigung von zukünftigen Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst bei

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Aus der Begründung der Zulassung in den Entscheidungsgründen wird vielmehr ersichtlich, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung auf den monatlich 1.325 DM übersteigenden Unterhalt beabsichtigt war und damit auf einen ziffernmäßig konkretisierten Teil des Urteils (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - FamRZ 1979, 233 f.; Senatsurteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684 f.), soweit dieses die Zeit ab 1. Juli 2000 betrifft.
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision rechtswirksam auf einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, über den abgetrennt vom übrigen Verfahren im Wege eines Teilurteils nach § 301 ZPO oder eines Grundurteils nach § 304 ZPO gesondert hätte entschieden werden können oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGHZ 76, 397, 399; 101, 276, 278; 111, 158, 166; Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93 - BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 15, jeweils m.N.).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Mit Rücksicht auf diese Erwägungen hat der Senat bereits in vergleichbaren Fallgestaltungen den Hinweis für geboten gehalten, die Voraussetzungen des § 1576 BGB seien zu prüfen, sofern die Zubilligung eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit lediglich am Einsatzzeitpunkt scheitere (vgl. Senatsurteile vom 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 499 und vom 23. März 1983 - IVb ZR 370/81 - veröffentlicht bei Juris) und die zusätzliche Voraussetzung der groben Unbilligkeit erfüllt sei.
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 56/84

    Nachhaltige Sicherung des Unterhalts durch Erwerbstätigkeit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Es obliegt dem Unterhalt begehrenden Ehegatten darzulegen und notfalls zu beweisen, daß eine nachhaltige Sicherung seines Unterhalts nicht zu erreichen war (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 56/84 - FamRZ 1985, 1234).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00

    Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in FamRZ 2002, 821 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, daß der Klägerin für die Zeit ab 1. Juli 2000 ein Unterhaltsanspruch nach § 1572 Nr. 4 BGB in Höhe von monatlich insgesamt 1.325 DM (Elementarunterhalt: 1.175 DM, Altersvorsorgeunterhalt: 150 DM) und in Höhe von weiteren 430, 61 DM nach § 1576 BGB zustehe.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Für die Zeit davor verbleibt es dagegen hinsichtlich der Unterhaltsbemessung bei der früheren Rechtslage (Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - XII ZR 29/00 - FamRZ 2003, 848, 851 f.).
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    a) Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Anschlußunterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1572 Nr. 4 BGB bestehe nur in dem Umfang weiter, wie er zum Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen für den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestanden habe, steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2001 - XII ZR 135/99 - FamRZ 2001, 1291, 1294).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87

    Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Dabei sind auch solche Umstände in die Beurteilung einzubeziehen, die zwar schon zu diesem Zeitpunkt bestehen, aber erst später zutage treten (Senatsurteile vom 16. März 1988 - IVb ZR 40/87- FamRZ 1988, 701, 702 und vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 61/86 - FamRZ 1987, 689).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
    Er hat die Auffassung vertreten, daß insoweit eine Anspruchskonkurrenz ausgeschlossen sei, mithin Subsidiarität des Billigkeitsanspruchs gegenüber dem Anspruch wegen Kindesbetreuung besteht (Senatsurteil vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 28/82 - FamRZ 1984, 361, 362 f.).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81

    Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81

    Ausgleichspflicht für eine während der Ehezeit verursachte, jedoch erst danach

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Zwar entsteht ein Anspruch auf Anschlussunterhalt nach § 1572 Nr. 4 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur als solcher auf Teilunterhalt, wenn schon der entfallene frühere Unterhaltsanspruch nur auf einen Teil des vollen Unterhaltsbedarfs gerichtet war (Senatsurteile vom 27. Juni 2001  XII ZR 135/99 - FamRZ 2001, 1291, 1294 und vom 17. September 2003  XII ZR 184/01 - FamRZ 2003, 1734, 1736; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 151 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2014, 74; BGH VersR 2014, 1018; BGH NJW 2003, 3481).
  • BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15

    Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, dass derjenige Ehegatte, dessen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit nachhaltig gesichert ist, auf eine nachwirkende eheliche Solidarität später nicht mehr zurückgreifen können, sondern alle Folgen der noch ungewissen künftigen Entwicklung - insbesondere das Arbeitsmarktrisiko - allein tragen soll (vgl. Senatsurteil vom 17. September 2003 - XII ZR 184/01 - FamRZ 2003, 1734, 1736).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der (erneuten) Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2014, 74; BGH VersR 2014, 1018; BGH NJW 2003, 3481).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16

    Familiensache: Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Zahlung

    Die für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung entfällt (u.a.) dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst nur an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gescheitert war, aber ansonsten latent bestanden hat, weil in der Ehe ein deutliches Einkommensgefälle angelegt gewesen ist, das im Zeitpunkt der Scheidungsrechtskraft lediglich deshalb nicht zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten geführt hat, weil der Unterhaltspflichtige in erheblichem Umfang ehebedingte Schulden bedient hat (Anschluss BGH, 4. November 2015, XII ZR 6/15, FamRZ 2016, 203; 2. Juni 2010, XII ZR 138/08, FamRZ 2010, 1311 und 17. September 2003, XII ZR 184/01, FamRZ 2003, 1734).(Rn.4).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht zwar zutreffend und insoweit mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend (BGH FamRZ 2016, 203; 2010, 1311; 2003, 1734) hierzu im angegriffenen Beschluss angenommen, dass die für einen Unterhaltsanspruch im streitgegenständlichen Zeitraum erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung (u.a.) nicht entfällt, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gescheitert war.

  • OLG Köln, 18.12.2003 - 14 WF 192/03

    Geänderte Rechtsprechung des BGH zur Anrechnungsmethode; Differenzmethode

    Dabei sind auch solche Umstände in die Beurteilung einzubeziehen, die zwar schon zu diesem Zeitpunkt bestehen, aber erst später zutage treten ( BGH FamRZ 2003, 1734, 1736 ).

    Anders als andere Unterhaltstatbestände sieht § 1576 BGB nämlich keine Einssatzzeitpunkte vor, vgl. BGH FamRZ 2003, 1734, 1737.

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach sehr langer Ehedauer

    Insoweit gilt, dass die Beklagte sich auf eine nachwirkende eheliche Verantwortung des Unterhaltspflichtigen später nicht mehr berufen kann, sondern die Folgen der noch ungewissen künftigen Entwicklung selbst zu tragen hat (vgl. BGH FamRZ 2003, 1734).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11

    Nachehelicher Unterhalt: Verlust einer den Unterhalt nachhaltig sichernden

    Auf eine nachwirkende eheliche Verantwortung des Klägers kann sich die Beklagte daher insoweit nicht mehr berufen (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1734, 1736).
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