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   BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91   

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https://dejure.org/1992,2608
BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91 (https://dejure.org/1992,2608)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - XII ZR 20/91 (https://dejure.org/1992,2608)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - XII ZR 20/91 (https://dejure.org/1992,2608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Ermittlung des Willens des Anfechtungsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 123, § 144
    Schlüssige Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 779
  • WM 1992, 996
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    - VIII ZR 258/69 = NJW 1971, 1705, 1800, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    Selbst wenn P. dem Beklagten (bzw. seinem Vertreter) gegenüber aber lediglich Wissen (über die Absicht des Vormieters, seinen Betrieb endgültig einzustellen, und über dessen Jahresumsatz) vorgegeben hat, das er tatsächlich nicht hatte, sich also auf die Gefahr hin geäußert hat, daß seine Angaben nicht zutrafen, um den Beklagten auf diese Weise zum Abschluß des Mietvertrages zu bestimmen, kann auch ein derartiges Verhalten eine arglistige Täuschung und ein Verschulden beim Vertragsschluß bedeuten (vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1986 - VIII ZR 345/88 = BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 1;vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89 = BGHR aaO Kausalität 1; BGHZ 63, 382, 388 [BGH 21.01.1975 - VIII ZR 101/73]; BGB-RGRK/Krüger-Nieland aaO § 123 Rdn. 10 bis 12; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 123 Rdn. 11).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    Selbst wenn P. dem Beklagten (bzw. seinem Vertreter) gegenüber aber lediglich Wissen (über die Absicht des Vormieters, seinen Betrieb endgültig einzustellen, und über dessen Jahresumsatz) vorgegeben hat, das er tatsächlich nicht hatte, sich also auf die Gefahr hin geäußert hat, daß seine Angaben nicht zutrafen, um den Beklagten auf diese Weise zum Abschluß des Mietvertrages zu bestimmen, kann auch ein derartiges Verhalten eine arglistige Täuschung und ein Verschulden beim Vertragsschluß bedeuten (vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1986 - VIII ZR 345/88 = BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 1;vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89 = BGHR aaO Kausalität 1; BGHZ 63, 382, 388 [BGH 21.01.1975 - VIII ZR 101/73]; BGB-RGRK/Krüger-Nieland aaO § 123 Rdn. 10 bis 12; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 123 Rdn. 11).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    Dieser Vortrag enthält die schlüssige Behauptung sowohl einer arglistigen Täuschung als auch eines Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, begangen durch den als Zeugen benannten bevollmächtigten Vertreter der Klägerin P., der die Vertragsverhandlungen mit dem (Vertreter des) Beklagten geführt hat, und dessen Kenntnis und Verhalten die Klägerin sich nach §§ 166, 278 BGB zurechnen lassen muß (vgl. BGH Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87 = BGHR BGB § 123 Abs. 2 Dritter 2).
  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    Jedoch sind an die Annahme einer Bestätigung durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen, da Teilnehmer am Rechtsverkehr erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres auf bestehende Befugnisse oder Gestaltungsmöglichkeiten zu verzichten pflegen (BGHZ 110, 220, 222 [BGH 02.02.1990 - V ZR 266/88]; BGH Urteile vom 29. September 1982.
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
    Selbst wenn P. dem Beklagten (bzw. seinem Vertreter) gegenüber aber lediglich Wissen (über die Absicht des Vormieters, seinen Betrieb endgültig einzustellen, und über dessen Jahresumsatz) vorgegeben hat, das er tatsächlich nicht hatte, sich also auf die Gefahr hin geäußert hat, daß seine Angaben nicht zutrafen, um den Beklagten auf diese Weise zum Abschluß des Mietvertrages zu bestimmen, kann auch ein derartiges Verhalten eine arglistige Täuschung und ein Verschulden beim Vertragsschluß bedeuten (vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1986 - VIII ZR 345/88 = BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 1;vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89 = BGHR aaO Kausalität 1; BGHZ 63, 382, 388 [BGH 21.01.1975 - VIII ZR 101/73]; BGB-RGRK/Krüger-Nieland aaO § 123 Rdn. 10 bis 12; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 123 Rdn. 11).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine hier allein in Betracht kommende konkludente Bestätigung des anfechtbaren Vertrages nur vorliegt, wenn das Verhalten des Anfechtungsberechtigten eindeutig Ausdruck eines Bestätigungswillens ist und jede andere, den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung ausscheidet (Senatsurteil vom 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - NJW-RR 1992, 779, 780; BGH Urteil vom 2. Februar 1990 - V ZR 266/88 - BGHZ 110, 220, 222).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Ein Verzicht auf das Anfechtungsrecht ist darum nach der anfechtbaren Handlung ohne Weiteres möglich (vgl. BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 4 c der Gründe; BGH 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - zu 2 der Gründe; Erman/Arnold aaO Rn. 59) .
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Zwar kann eine solche Bestätigung auch durch schlüssige Handlung erfolgen, jedoch muss das Verhalten den eindeutigen Willen offenbaren, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten; jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung muss ausgeschlossen sein (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 258/99 - RzK I 9h Nr. 34; BGH 2. Februar 1990 - V ZR 266/88 - BGHZ 110, 220; 1. April 1992 - XII ZR 20/91 - NJW-RR 1992, 779 f., jeweils mwN).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Diese gesetzliche Überlegungsfrist darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass vor Ablauf der Frist jedes Verhalten des Anfechtungsberechtigten, das das Bestehen der anfechtbar en letztwilligen Verfügung (noch) logisch voraussetzt, schon als deren Bestätigung gewertet wird (vgl. BGH NJW-RR 1992, 779 f.).
  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 20 U 137/08

    Rechte des Sachversicherers eines Geldtransportunternehmens

    Erforderlich ist ein Verhalten, das den Willen offenbart, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten, wobei jede andere den Umständen nach mögliche Deutung ausgeschlossen sein muss (BGHZ 110, 220, 222; BGH NJW-RR 1992, 779, 780).
  • OLG Hamm, 28.03.2014 - 20 U 166/08

    Anfechtung der Haftpflichtversicherung eines Geldtransportunternehmens wegen

    Erforderlich ist ein Verhalten, das den Willen offenbart, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten, wobei jede andere den Umständen nach mögliche Deutung ausgeschlossen sein muss (BGHZ 110, 220, 222; BGH NJW-RR 1992, 779, 780).
  • OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung

    Sobald ein Verhalten auch auf einem anderen Grund beruhen kann, ist eine Bestätigung grundsätzlich nicht anzunehmen (BGH, Urteil vom 01. April 1992 - XII ZR 20/91 -, Rn. 10, juris).
  • OLG München, 13.06.2012 - 20 U 5102/11

    Anfechtung des Kaufvertrages über ein Café wegen arglistiger Täuschung wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1992, 779 ), der sich der Senat anschließt, sind jedoch "an die Annahme einer Bestätigung durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen, da Teilnehmer am Rechtsverkehr erfahrungsgemäß nicht ohne Weiteres auf ... Gestaltungsmöglichkeiten zu verzichten pflegen... Für die Fälle eines Anfechtungsrechts nach § 123 BGB gilt dies in besonderem Maße deshalb, weil dem Anfechtungsberechtigten in derartigen Fällen eine Anfechtungsfrist von einem Jahr zur Verfügung steht (§ 124 BGB ).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 655/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Verwirkung - Verzicht

    Sobald ein Verhalten auf einem anderen Grund beruhen kann, ist eine Bestätigung grundsätzlich nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1992, XII ZR 20/91 = NJW-RR 1992, 779).
  • LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 586/07

    Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung über einen Betriebsübergang bei mangelnder

    Sobald ein Verhalten auf einem anderen Grund beruhen kann, ist eine Bestätigung grundsätzlich nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1992, XII ZR 20/91 = NJW-RR 1992, 779).
  • OLG Naumburg, 30.05.2022 - 2 U 195/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen wegen arglistigen

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 242/03

    Anfechtung eines Gaststättenpachtvertrages wegen Täuschung über die Ertragslage:

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 170/04

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Anfechtung seitens des Erwerbers

  • OLG Köln, 24.11.1998 - 13 W 38/98

    Keine Umsatzsteuer auf Leerstandsentschädigung; Verlust eigener Kündigungsgründe

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99

    Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit -

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 Sch 1/99
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