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   BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03   

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https://dejure.org/2005,327
BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03 (https://dejure.org/2005,327)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - XII ZR 212/03 (https://dejure.org/2005,327)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - XII ZR 212/03 (https://dejure.org/2005,327)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnraummiete: Schriftformerfordernis hinsichtlich des Mietbeginns - Beginn eines Mietverhältnisses mit der Übergabe der Mietsache - Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristgemäße Kündigung - Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages - Wahrung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform; Mietbeginn mit Objektübergabe

  • Judicialis

    BGB § 566 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566 (a.F.)
    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der Mietsache; Einhaltung der Schriftform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinreichende Bestimmbarkeit des Beginns des Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Projektentwicklung - BGH gestattet datumsmäßig unbestimmte Mietverträge

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertragsbeginn mit Übergabe hinreichend bestimmbar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Projektentwicklung: Datumsmäßig unbestimmte Mietverträge bleiben zulässig

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Schriftform des Mietvertrages bei Vermietungen "vom Reißbrett" (Übergabe als Mietbeginn)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietverträge vom Reißbrett: Kein Ende der Projektentwickler! (IBR 2006, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 139
  • MDR 2006, 561
  • NZM 2006, 54
  • ZMR 2006, 115
  • ZMR 2007, 611
  • NJ 2006, 175
  • WM 2006, 498
  • WM 2006, 499
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03
    Insoweit darf auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, die aber, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorliegen müssen (BGH, Senatsurteil vom 7. Juli 1999 - XII ZR 15/97 - NJW 1999, 3257, 3259).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Dabei genügt es, dass ein (z.B. für den Vertragsbeginn ausschlaggebender) Sachverhalt so genau bestimmt ist, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel für die vertragliche Vereinbarung verbleibt (Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139, 140).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des

    Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Bestimmbarkeit des Mietbeginns eine abstrakte Beschreibung genügt, die es ermöglicht, den Mietbeginn zu ermitteln (vgl. Senatsurteile vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139, 140 und vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 - NJW 2009, 2195 Rn. 28).

    Der Senat hat deshalb in der Vereinbarung, dass das Mietverhältnis "mit der Übergabe der Mieträume" beginnen solle, einen hinreichend bestimmbaren Beginn des Mietverhältnisses gesehen (Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139, 140).

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Schriftform gewahrt, wenn sich Beginn und Ende der Mietzeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in hinreichend bestimmbarer Weise aus der Vertragsurkunde ergeben (Senatsurteile vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 - NJW 2009, 2195, 2197, vom2. Mai 2007 - XII ZR 178/04 - NJW 2007, 3273, 3274 und vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139, 140).
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