Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.1991

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,138
BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1993,138)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1993 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1993,138)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1993,138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1
    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 386
  • MDR 1993, 543
  • FamRZ 1993, 676
  • WM 1993, 849
  • DB 1993, 533
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Eine solche abweichende Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (BGHZ 87, 265, 268 = FamRZ 1983, 795; BGHZ 77, 55, 58 = FamRZ 1980, 664; Senatsurteile vom 30. November 1994 - XII ZR 59/93 - FamRZ 1995, 216, 217; vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677 f.; vom 20. März 2002 - XII ZR 176/00 - FamRZ 2002, 739, 740 und vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1179).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 53/08

    Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    a) Während einer Ehe kann die grundsätzliche Haftung von Gesamtschuldnern zu gleichen Teilen von der ehelichen Lebensgemeinschaft der Partner in der Weise überlagert werden, dass sich im Innenverhältnis eine andere Aufteilung ergibt, etwa dergestalt, dass der alleinverdienende Teil zugunsten des haushaltführenden Teils die gemeinsamen Verpflichtungen allein trägt und daher ein Ausgleichsanspruch ausscheidet (Senatsurteile vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 678; vom 30. November 1994 - XII ZR 59/93 - FamRZ 1995, 216, 217).
  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    bb) Dem weichenden Ehegatten steht eine Nutzungsvergütung nach § 745 Abs. 2 BGB jedoch nur ab dem Zeitpunkt zu, ab dem er eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann und tatsächlich mit hinreichender Deutlichkeit auch verlangt (Senatsurteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 678 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90   

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https://dejure.org/1991,1096
BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,1096)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,1096)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - XII ZR 212/90 (https://dejure.org/1991,1096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Vorliegen wichtiger Gründe - Fehlendes gegenseitiges Vertrauen als wichtiger Grund für die Aufhebung der Beiordnung - Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei zur Störung des Verhältnisses führenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 121
    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter Entpflichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 189
  • VersR 1992, 721
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15

    Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen

    Zwar kann auch in einem solchen Fall nur dann die Beiordnung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten verlangt werden, wenn die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht auf ein sachlich ungerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Beteiligten zurückzuführen ist, da dann kein Anlass besteht, diesem zu Lasten der Staatskasse einen neuen Anwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 - MDR 2003, 712; OLG Köln, Beschluss vom 11. Mai 1987 - 14 WF 92/87 - FamRZ 1987, 1168).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, Beschl. v. 31.10.1991 - XII ZR 212/90, NJW-RR 1992, 189).
  • BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig gestört ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189 und vom 10. August 1998 - VI ZR 174/97 - juris Rn. 2).

    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten der Partei das Vertrauensverhältnis zu dem zuerst beigeordneten Anwalt zerstört und die Entpflichtung dieses Anwalts verursacht hat (s. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 a.a.O. und vom 10. August 1998 a.a.O. Rn. 5; BSG, Beschluss vom 3. November 2009 - B 13 R 23/09 B - juris Rn. 6).

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