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   BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98   

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https://dejure.org/2002,4314
BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98 (https://dejure.org/2002,4314)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2002 - XII ZR 217/98 (https://dejure.org/2002,4314)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2002 - XII ZR 217/98 (https://dejure.org/2002,4314)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kurze Verjährung von Wiederherstellungsansprüchen

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 605
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98
    Sie bindet den Senat nicht, da das Berufungsgericht wesentlichen Auslegungsstoff nicht berücksichtigt und den Grundsatz nicht beachtet hat, daß Willenserklärungen vom Empfängerhorizont her auszulegen sind (BGHZ 103, 275, 280).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98
    Auch Ansprüche auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache unterfallen der kurzen Verjährung des § 558 BGB (BGHZ 128, 74, 79).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98
    Der Erfüllungsanspruch konnte nicht mehr in einen Schadensersatzanspruch übergehen (BGHZ 104, 6).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98
    Diese kurze Verjährung soll zwischen den Parteien des Mietvertrages eine rasche Auseinandersetzung gewährleisten und eine beschleunigte Klarstellung der Ansprüche wegen des Zustandes der überlassenen Sache bei Rückgabe erreichen (BGHZ 98, 235, 237).
  • BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus BGH, 10.04.2002 - XII ZR 217/98
    Dazu gehören auch solche, die darauf beruhen, daß der Mieter die Mietsache aufgrund des Vertrages umgestalten durfte und bei Vertragsende zur Herstellung des vereinbarten Zustandes verpflichtet ist (BGHZ 86, 71, 77, 78).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Ansprüche auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache unterfallen der kurzen Verjährung des § 548 BGB (BGHZ 128, 74, 79 = NJW 1995, 252 zur gleichlautenden Vorschrift des § 558 Abs. 1 BGB a. F.) ebenso wie solche, die darauf beruhen, dass der Mieter die Mietsache aufgrund des Vertrages umgestalten durfte und bei Vertragsende zur Herstellung des vereinbarten Zustandes verpflichtet ist (Senatsurteil vom 10. April 2002 - XII ZR 217/98 - NZM 2002, 605; BGHZ 86, 71, 77 f. = NJW 1983, 680 f. jeweils zur gleichlautenden Vorschrift des § 558 Abs. 1 BGB a. F.).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

    Sie kann außer in dem - etwa dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2002 - XII ZR 217/98 - juris, insbesondere Rn. 20) zugrunde liegenden - Fall, dass der Anschließer oder sein Rechtsvorgänger die Anschlussweiche selbst einbaut, ausnahmsweise dann "billig" im Sinne des § 13 Abs. 1 AEG sein, wenn sich aus der Gesamtbetrachtung der vertraglichen Beziehungen eine angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ergibt.
  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 28 U 124/14

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Anwaltsvertrages

    Wenn man hingegen davon ausgehen wollte, dass seitens der Pächterin die Rückgabe einer unbebauten Weidewiese geschuldet war, so wäre ein aus der Nichterfüllung der Räumungspflicht resultierender Anspruch - wie das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil 1 U 69/11 vom 23.03.2012 dargelegt hat - unter die kurze sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB gefallen (BGH NZM 2002, 605; Blank/Börstinghaus Miete, 4. Aufl. 2014, BGB § 548 Rnr. 7; Palandt-Weidenkaff BGB, 74. Aufl. 2015, § 548 Rnr. 6).
  • OLG Dresden, 16.08.2023 - 13 U 2371/22

    Lamborghini-Fahrt - wer haftet für Unfallschäden?

    Ansprüche aus gemischten Verträgen unterfallen ebenfalls § 548 Abs. 1 BGB, wenn sie einen überwiegend mietvertraglichen Charakter aufweisen oder der Vertrag aus selbstständigen Teilen besteht, soweit der mietvertragliche Teil betroffen ist (BGH, Urteil vom 10.04.2002 - XII ZR 217/98 Rn. 20; Urteil vom 19.12.2001 - XII ZR 233/99, Rn. 18, zitiert jeweils nach juris; Staudinger/Emmerich (2021) BGB § 548 Rn. 2 u.3a; BeckOK BGB/Wiederhold, § 548 Rn. 4).
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