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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1997 - XII ZR 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5892
BGH, 22.10.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,5892)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,5892)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,5892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 725
    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Berufungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 613
  • MDR 1998, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 20.03.1985 - 14 U 166/84
    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ZR 22/97
    Dies entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. RG, WarnRspr. 1912 Nr. 188; OLG Celle, JurBüro 1985, 1731 ; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 21. Aufl., § 725 Rdn. 6; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 2. Aufl., § 725 ZPO Rdn. 1; Zöller/Stöber, ZPO , 20. Aufl., § 725 Rdn. 4), die für die Vollstreckungspraxis auch in § 83 Nr. 5 b GVGA Ausdruck gefunden hat.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Grundsätzlich ist eine Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nur möglich, wenn die Berufung dagegen in vollem Umfang zurückgewiesen wurde (vgl. RG, Beschluss vom 23. März 1927 - V 85/27, JW 1927, 1311; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613 [juris Rn. 9]; MünchKomm.ZPO/Heßler, 6. Aufl., § 750 Rn. 70; Paulus in Wieczorek/Schütze aaO § 725 Rn. 5; Bittmann in Wieczorek/Schütze aaO § 750 Rn. 20; BeckOK.ZPO/Ulrici, 41. Edition [Stand 1. März 2021], § 750 Rn. 23.1).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise lediglich dann gelten, wenn keine wesentliche Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht erfolgt ist (vgl. RG, JW 1927, 1311; BGH, NJW 1998, 613 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZR 74/14, WuM 2015, 41 Rn. 1 und 5; Zöller/Seibel aaO § 725 Rn. 4; Gehle in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl., § 725 Rn. 6 "Berufungsurteil"; Saenger/Kindl aaO § 725 Rn. 3; Giers/Haas in Kindl/Meller-Hannich aaO § 725 ZPO Rn. 6).

  • BGH, 22.10.2014 - V ZR 74/14

    Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Räumungs- und

    In einem solchen Fall genügt die Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils, auf die die Klausel zu setzen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613).

    Den Wegfall einer in diesem Urteil enthaltenen Anordnung einer Sicherheitsleistung kann der Kläger dem Vollstreckungsorgan dadurch nachweisen, dass er eine einfache Ausfertigung der Entscheidung des Berufungsgerichts beifügt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 22/97, NJW 1998, 613; Hk-ZPO/Kindl, 5. Aufl., § 725 Rn. 3; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 725 Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 725 Rn. 4; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 4. Aufl., § 725 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    In einem solchen Fall kann das Bedürfnis nach einer reibungslosen und zweckmäßigen Vollstreckung zumindest dann, wenn das Vollstreckungsorgan - wie hier - nicht auf der Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Berufungsurteils beharrt, ohne Weiteres durch eine Beschränkung des Vollstreckungsauftrags befriedigt werden (vgl. BGH, NJW 1998, 613; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl., § 725 Rz. 4), wie sie die Gläubigerin vorliegend mit Schriftsatz vom 20. April 2020 (Bl. 2 f. GA) vorgenommen hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1997 - XII ZR 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3492
BGH, 09.07.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,3492)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,3492)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,3492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision bei teilweiser Zurückweisung und teilweiser Verwerfung der Berufung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 546, § 547
    Anfechtung eines Berufungsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3030
  • MDR 1997, 969
  • WM 1997, 2097
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ZR 22/97
    Da bei teilweiser Zurückweisung und teilweiser Verwerfung einer Berufung die Revisionsfähigkeit für die zugrundeliegenden Ansprüche getrennt zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 15, 5, 8, Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 547 Rdn. 4), wurde die Bewertung des Herausgabeanspruchs mit 31.500 DM auch nicht dazu führen, daß die Entscheidung über den Zahlungsanspruch revisibel wurde.
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.07.1997 - XII ZR 22/97
    Daran ändert nichts, da in dem Urteil die Berufung teils zurückgewiesen, teils verworfen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 89/90 - NJW 1991, 703).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 281/98

    Umfang der Berufungsbegründung

    Ein Annahmeverfahren gemäß § 554 b ZPO findet insoweit nicht statt (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 - XII ZR 22/97 = WM 1997, 2097; Zöller/Gummer ZPO 21. Aufl. § 547 Rdn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9974
BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1998,9974)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1998 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1998,9974)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1998,9974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Ergänzungsurteils im Falle des Befindens über einen Anspruch nicht in der Urteilsformel aber in den Entscheidungsgründen - Versäumung der Berufungsfrist für ein Ergänzungsurteil in Hinblick auf eine rechtzeitige Berufungseinlegung und ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer Urteilsergänzung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96

    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97
    Mit einer nochmaligen Fristverlängerung - die Klägerin hatte sich dem zuvor schon grundsätzlich widersetzt - konnte auf den so begründeten Antrag bereits deswegen nicht gerechnet werden, weil der Beklagte anwaltlich vertreten und weder dargetan noch ersichtlich war, wieso es für die Einhaltung der Frist auf eine Information von seiner Seite oder sonst auf eine Verhinderung gerade seiner Person ankommen konnte (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97
    Nach herrschender Ansicht ist nämlich dann, wenn in einem Urteil über einen erhobenen Anspruch zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen befunden worden ist, nicht § 321 ZPO, sondern § 319 ZPO (Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit) anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1964 - VII ZR 152/62 - NJW 1964, 1858; Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; MünchKomm-ZPO/Musielak § 321 Rdn. 6).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97
    Nach herrschender Ansicht ist nämlich dann, wenn in einem Urteil über einen erhobenen Anspruch zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen befunden worden ist, nicht § 321 ZPO, sondern § 319 ZPO (Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit) anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1964 - VII ZR 152/62 - NJW 1964, 1858; Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; MünchKomm-ZPO/Musielak § 321 Rdn. 6).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2018 - 19 U 37/16

    Übergehen eines Streitgegenstandes nur bei bewusster Nichtbescheidung des

    Werden diese Rechtsmittel - wie hier - nicht ergriffen, so wird ein rechtskräftiger Titel geschaffen (vgl. hierzu BGH BeckRS 1998, 04813 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 1 U 63/97

    Notwendigkeit zur Rechtsmitteleinlegung im Falle des Erlasses eines

    Verfahrens- oder materiell-rechtliche Fehler im Zusammenhang mit dem Erlaß dieses Teilurteils können nur mit dem dagegen zulässigen Rechtsmittel bekämpft werden (BGH, Urteil vom 20.5.1998, XII ZR 22/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1997 - XII ZR 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21552
BGH, 27.10.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,21552)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,21552)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1997 - XII ZR 22/97 (https://dejure.org/1997,21552)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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