Rechtsprechung
BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 321a Abs 2 S 5 ZPO, § 544 Abs 4 S 2 Halbs 2 ZPO
Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise bei Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung
- rewis.io
Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise bei Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.02.2010 - 10 O 24/07
- KG, 26.01.2011 - 26 U 66/10
- BGH, 07.03.2012 - XII ZR 23/11
- BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11
Das ist in der Anhörungsrüge darzutun (BGH Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10 - GuT 2010, 459 mwN). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11
Vielmehr müssen besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, aus denen sich klar ergibt, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 85, 386, 404). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11
Da das Gericht sich nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (vgl. BVerfGE 96, 205, 217), folgt nämlich allein daraus, dass bestimmtes Vorbringen in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
- BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13
Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (…Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 …und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4;… BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.). - BGH, 05.06.2015 - XI ZR 186/13
Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert von einem am selben …
Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (…Senatsbeschluss vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2;… BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
Rechtsprechung
BGH, 07.03.2012 - XII ZR 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.02.2010 - 10 O 24/07
- KG, 26.01.2011 - 26 U 66/10
- BGH, 07.03.2012 - XII ZR 23/11
- BGH, 28.03.2012 - XII ZR 23/11