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   BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06   

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https://dejure.org/2007,2332
BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,2332)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,2332)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - XII ZR 24/06 (https://dejure.org/2007,2332)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrages über Gewerberäume aufgrund fehlender behördlicher Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung der Räumen; Fristlose Kündigung eines Mietvertrages im Fall einer verweigerten Mitwirkung des Vermieters an der Einholung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietverhältnis - fristlose Kündigung bei Baurechtsverstoß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende behördliche Genehmigung zur Nutzungsänderung und fristlose Kündigung; Nutzungsuntersagung durch Ordnungsverfügung; unwirksamer Haftungsausschluß bei lage- oder objektbedingter Ablehnung behördlicher Genehmigungen; verweigerte Mitwirkung des Vermieters an ...

  • Judicialis

    BauO NRW § 68; ; BGB § 307; ; BGB § 536; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 550

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 543 § 536
    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung: Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Kündigung wegen fehlender Genehmigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss für jegliche Rechtsmängel - auch im Gewerbemietvertrag unwirksam!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu weit gefasster Haftungsausschluss für Rechtsmängel

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Schließungsverfügung für Gewerbemieter

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss im Gewerbemietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlen einer behördlichen Genehmigung als Mangel der Mieträume! (IMR 2008, 81)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 274
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15

    Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens

    Ein wichtiger Grund liegt nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB unter anderem dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird; letzteres kommt auch beim Auftreten eines Mangels in Betracht, der dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entgegensteht (vgl. Senatsurteile vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12 - NZM 2014, 165 Rn. 18 und vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06 - ZMR 2008, 274, 275).
  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Danach kann ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB, der einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entgegensteht, zur fristlosen Kündigung im Sinne des § 543 BGB berechtigen (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06 - ZMR 2008, 274).

    Allerdings kann ein möglicher Sachmangel im Einzelfall auch darin gesehen werden, dass eine langwährende Unsicherheit über die Zulässigkeit der behördlichen Nutzungsuntersagung die begründete Besorgnis bewirkt, das Grundstück nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen zu können (vgl. BGH Urteil vom 20. Januar 1971 - VIII ZR 167/69 - WM 1971, 531, 532; Senatsurteile vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06 - ZMR 2008, 274 und vom 23. September 1992 - XII ZR 44/91 - NJW 1992, 3226, 3227).

  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des

    Gewerberäume sind dementsprechend nur dann sachmangelfrei, wenn der Aufnahme des vertraglich vereinbarten Betriebes keine öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, insbesondere eine fehlende behördliche Genehmigung, entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06, BeckRS 2007, 19678 ; BGH NJW 1980, 777 ; Guhling/Günter/Günter, a.a.O., § 536 BGB Rn. 177).

    Mangels von der gesetzlichen Risikoverteilung abweichender vertraglicher Regelung kann die zwischen den Parteien nach der letzten mündlichen Verhandlung streitige Frage, ob es sich bei den vertraglichen Bestimmungen um von der Beklagten zu 1) gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die die Klägerin unangemessen benachteiligen und daher nach § 307 BGB unwirksam sein dürften (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 17; auch BGH, Urteil vom 24.10.2007 - XII ZR 24/06, BeckRS 2007, 19678, Rn. 12; KG, Urteil vom 14.07.2014 - 8 U 140/13 - Rn. 30, Juris), dahinstehen.

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