Rechtsprechung
BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 537 Abs. 1 Satz 2 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen eines Mangels der Mietsache im Verhältnis der Parteien eines Generalmietvertrages; Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen; Mängel des Zwischenmietverhältnisses bei einer gewerblichen Zwischenmiete von Wohnungen zum Zwecke der Weitervermietung; ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Zwischenvermietung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erheblicher Mangel in einzelnen Wohnungen bei gewerblicher Zwischenvermietung
- Judicialis
BGB § 537 Abs. 1 Satz 2 a.F.
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwischenmietverhältnis: Beeinträchtigung der Wohnungstauglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 Abs. 1 S. 2 (a.F.)
Mängel gewerblich zwischenvermieteter Wohnungen; Erheblichkeit eines Fehlers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerbliche Zwischenmiete: Wann sind Mängel erheblich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Erwärmung durch Bewegung verhindert Kündigung wegen Heizungsausfall
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewerbliche Zwischenmiete und die Mängel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängel beim Untermietverhältnis schlagen auf Zwischenmietverhältnis durch (IBR 2004, 1126)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1450
- MDR 2004, 1348
- NZM 2004, 776
- ZMR 2005, 101
- DB 2005, 281 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so daß die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstoße (Senatsurteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02 - BGHReport 2004, 1615, 1616). - OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19
Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des …
§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB, in dem der Grundsatz von Treu und Glauben Niederschlag findet (vgl. BGH NZM 2004, 776 ), bleibt eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache außer Betracht.Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann (BGH NZM 2004, 776 ).
- BGH, 22.08.2018 - VIII ZR 99/17
Wohnraummiete: Instandsetzungsanspruch des die Wohnung nicht selbst nutzenden …
Angesichts der essentiell notwendigen Versorgung einer Wohnung mit warmem Wasser liegt ein Mangel vor, der auch eine nicht unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02, NJW-RR 2004, 1450 unter II 3 a aa).
- LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17
Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?
Insoweit liegt eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit vor, wenn sie bei objektiver Betrachtungsweise nicht spürbar ins Gewicht fällt oder wenn der Mangel leicht erkennbar ist und schnell sowie mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so dass eine Minderung gegen § 242 BGB verstieße (BGH, Urteil vorn 30. Juni 2004, XII ZR 251/02, WuM 2004, 531: Staudinger/Emmerich, BGB, 2014, § 536 Rn. 11;… Palandt/Sprau, BGB, 77, Aufl., § 536 Rn. 17 Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 535 Rn. 47 m.w.N. in Rn. 146). - AG Brandenburg, 28.06.2013 - 31 C 279/11
Zugluft-Erscheinungen sind ein Mietmangel!
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.1991 (vgl. NJW-RR 1991, Seite 779 = WuM 1991, Seite 544; bestätigt: BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1450 f. = WuM 2004, Seite 531 ) braucht der Mieter, der sich gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters auf einen Mangel beruft und daraus eine Minderung der Miete herleitet, auch nur konkrete Sachmängel darzulegen, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. - AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 - 104 C 85/15
Mietminderung bei Fahrstuhlausfall und undichten Fenstern
Denn ebenso wie der nach Angaben des Klägers zeitweilig auf einer nicht näher bemessenen, jedenfalls aber nach seiner Darstellung und den von ihm eingereichten Fotos eng begrenzten Fläche am Küchenfenster vorhandene Schimmelbefall, dessen potentiell negativen Einfluss auf seine Gesundheit der Kläger nicht dargelegt hat (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 2007 zu VIII ZR 182/06 und Beschluss des Kammergerichts vom 3. Juni 2010 zu 12 U 164/09) und der offenbar schnell und mit geringen Mitteln zu beseitigen gewesen ist (vgl. Urteil des BGH vom 30. Juni 2004 zu XII ZR 251/02), sowie die angeblich beginnende Ablösung der Tapeten in diesem Bereich, die sich anscheinend von selbst wieder zurückgebildet hat, stellt der nach Darstellung des Klägers verbliebene handtellergroße Wasserfleck nur eine optische Beeinträchtigung dar. - AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16
Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!
Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der vermieteten Sache liegt nämlich auch dann vor, wenn sie bei objektiver Betrachtungsweise nicht spürbar ins Gewicht fällt, so dass die Geltendmachung einer Mietminderung gegen Treu und Glauben verstieße ( BGH , Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 197/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2177 ff.; BGH , Urteil vom 06.04.2005, Az.: XII ZR 225/03, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1713 ff.; BGH , Urteil vom 30.06.2004, Az.: XII ZR 251/02, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1450 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.09.2007, Az.: I-10 U 46/07, u.a. in: Grundeigentum 2008, Seiten 54 ff.; AG Saarburg , Urteil vom 28.11.2001, Az.: 5 C 473/01, u.a. in: WuM 2002, Seite 29 ). - OLG Rostock, 17.05.2018 - 3 U 78/16
Gewerberaummiete: Mindest- und Höchsttemperatur in einem Modegeschäft; Vortrags- …
Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so dass die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGH, Urt. v. 30.06.2004, XII ZR 251/02, NJW-RR 2004, 1450 = NZM 2004, 776 = ZMR 2005, 101;… BGH, Urt. v. 06.04.2005, XII ZR 225/03, BGHZ 163, 1 = NJW 2005, 1713 = WuM 2005, 384 = NZM 2005, 455 = GE 2005, 666). - BGH, 25.11.2020 - XII ZR 40/19
Sachmangel einer Mietsache aufgrund der Unterschreitung der vertraglich …
d) Soweit die Revision schließlich meint, § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB greife im vorliegenden Fall nicht ein, weil ein Mangel nach dieser Vorschrift nur dann unerheblich sei, wenn er leicht erkennbar sei und schnell sowie mit geringem Kostenaufwand beseitigt werden könne, sodass die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstieße, verkennt sie, dass es sich hierbei nur um einen der denkbaren Fälle handelt, in denen eine durch einen Sachmangel bedingte Gebrauchsbeeinträchtigung unerheblich ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02 - NJW-RR 2004, 1450, 1451). - OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07
Verpflichtung zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume …
Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so dass etwa die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH, GE 2005, 666 = GuT 2005, 166 = NJW 2005, 1713 = NZM 2005, 455 = WuM 2005, = ZMR 2005; BGHReport 2004, 1615, 1616). - KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07
Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung …
- BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer …
- LG Berlin, 08.06.2012 - 63 S 423/11
Verstoß gegen DIN-Normen begründet keinen Mietmangel!
- AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21
Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!
- AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15
Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt …
- OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17
Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und …
- OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 3 U 26/21
20°C müssen´s schon sein!
- OLG Celle, 30.08.2022 - 16 U 358/22
Zur Verjährung und deren Hemmung bei nachrangigen Forderungen gem. § 39 Abs. 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 13 B 922/09
Verhältnis der Vorabprüfung zur ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsbehörde …
- LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
- OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 3 U 130/06
Mangel einer Mietsache:: fehlende Feststellanlage bei einer Brandschutztür in …
- OLG Dresden, 31.07.2007 - 5 U 284/07
Minderung der Heizkosten wegen Unterschreitens der erforderlichen Raumtemperatur …
- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 34/07
Mietminderungsschaden wegen mangelhafter Ausführung einer Balkonversiegelung
- LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung; …
- AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2022 - 409 C 104/17
Bleihaltiges Trinkwasser ist Mietmangel!
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2018 - 7 S 2223/18
Kein Anspruch auf Mietminderung wegen unerheblichen Mängeln - Dimensionierung von …