Rechtsprechung
BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 BGB, § 309 Nr 3 BGB, § 535 BGB
Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots - JLaw (App) | www.prinz.law
- rewis.io
Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zu weitreichendes Minderungs- und Aufrechnungsverbot ist unwirksam
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle im Gewerberaummietvertrag
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Inhaltskontrolle im Gewerberaummietvertrag
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zu weitreichendes Minderungs- und Aufrechnungsverbot ist unwirksam
Besprechungen u.ä.
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zu weitreichendes Minderungs- und Aufrechnungsverbot ist unwirksam
Verfahrensgang
- AG Mainz, 05.07.2013 - 79 C 112/13
- LG Mainz, 11.03.2015 - 3 S 105/13
- BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 609
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05
Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen …
Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Sie stellt aber eine konkretisierte Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots des § 307 BGB dar, da es sich bei dem Ausschluss der Aufrechnung in den genannten Fällen um eine besonders schwerwiegende Verkürzung der Rechte des Vertragspartners handelt, die auch im Geschäftsverkehr nicht hingenommen werden kann (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 XII ZR 54/05 NJW 2007, 3421 Rn. 20 mwN).Eine geltungserhaltende Reduktion des Aufrechnungsverbots auf ein inhaltlich noch zulässiges Maß kommt nicht in Betracht (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 XII ZR 54/05 NJW 2007, 3421 Rn. 21 mwN).
- BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …
Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Eine solche Einschränkung ist grundsätzlich auch formularmäßig möglich (Senatsurteil BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Rn. 8).Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn ausgehend von ihrem Wortlaut einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr., Senatsurteil BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Rn. 10 f. mwN).
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06
Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam
Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Zwar ist, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 mwN und vom 14. Januar 2015 XII ZR 176/13 NJW 2015, 928 Rn. 23). - BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur …
Auszug aus BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15
Zwar ist, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 mwN und vom 14. Januar 2015 XII ZR 176/13 NJW 2015, 928 Rn. 23).
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18
Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten …
(a) Mit ihrer gegenteiligen Auffassung verkennen das Berufungsgericht und die genannten Stimmen bereits im Ansatz, dass es bei den Grundsätzen des Senatsurteils vom 29. April 2015 (…VIII ZR 197/14, aaO) weder um Allgemeine Geschäftsbedingungen noch um die Frage geht, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Vorliegen eines Mangels eine Mietminderung- was bei der Geschäftsraummiete anders als bei der Wohnraummiete grundsätzlich möglich ist (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - XII ZR 30/15, ZMR 2016, 609 Rn. 11) - ausgeschlossen werden kann, sondern vielmehr um die (vorgelagerte) Frage, ob überhaupt ein Mangel der Mietsache vorliegt. - OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 2 U 25/17
Unwirksamkeit einer AGB für Abgeltung vorzeitiger Vertragsbeendigung
Teil der Abwägungs- und Beurteilungskriterien nach § 307 Abs. 1 BGB sind auch außerhalb des Unternehmervertrages die Leit- und Rechtsgedanken der §§ 308 und 309 BGB, soweit sie konkretisierende Ausgestaltungen des Benachteiligungsverbotes darstellen, in dem sie Rechte des Vertragspartners besonders schwerwiegend beeinträchtigen, so dass dieses auch von einem Unternehmer im Geschäftsverkehr nicht hingenommen werden muss (BGH ZMR 2016, 609; BGH NJW 1976, 2345 [2346];… Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. 2016, § 307 BGB, Rn. 111;… Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB 7. Auflage 2016, § 307 Rn. 78/79). - KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19
Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …
In Geschäftsraummietverträgen stellt die Beschränkung des Minderungsrechts des Mieters in der Form, dass ihm nur der Abzug von der Mietzahlung versagt und er wegen des Minderungsbetrages auf einen Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB verwiesen wird, keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB dar (vgl. BGHZ 91, 375; NJW-RR 1993, 519; BGH NJW 2008, 2497; BGH, Urteil vom 06.04.2016 - XII ZR 30/15, ZMR 2016, 609, Tz. 11; Senatsurteile vom 11.09.2014 - 8 U 77/13, GE 2014, 1528 m.w.N.;… vgl. Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage, lll.B., Rdnr. 3276 m.w.N.)). - OLG Karlsruhe, 05.07.2017 - 7 U 110/16
Ordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrags durch den …
Die anderen von der Berufung angeführten Entscheidungen (BGH, XII ZR 30/15; BGH, XII ZR 54/05) betreffen ersichtlich anders gelagerte Klauseln.