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BGH, 25.09.2002 - XII ZR 307/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mietansprüche aufgrund einer begehrten Mieterhöhung - Anpassung - Mietanpassung - Benachteiligung - Lebenshaltungskostenindex - Index für gewerbliche Mieten - Auslegung eines Individualvertrages
- Judicialis
BGB § 315
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145 § 157
Auslegung einer Anpassungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, gekoppelt an einen "Index für gewerbliche Mieten" - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Mietanpassung bei Gewerberaum
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1249 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 227
- NZM 2003, 107
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus BGH, 25.09.2002 - XII ZR 307/00
Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung verstößt gegen das Gebot einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung (vgl. BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus BGH, 25.09.2002 - XII ZR 307/00
Der Senat kann die gebotene Auslegung selbst vornehmen, weil weitere tatsächliche Feststellungen nicht zu erwarten und auch nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 121, 284, 289). - BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
Auszug aus BGH, 25.09.2002 - XII ZR 307/00
Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung verstößt gegen das Gebot einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung (vgl. BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138). - BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 25.09.2002 - XII ZR 307/00
Die tatrichterliche Auslegung eines Individualvertrages ist revisionsrechtlich zwar nur darauf überprüfbar, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (BGHZ 135, 269, 273).
- OLG Dresden, 24.01.2006 - 5 U 1744/05
Wahrung der Schriftform bei Abschluss eines langfristigen Mietvertrages durch …
Die Vorschrift dient in erster Linie dem Erwerberschutz (BGH NJW 2003, 1249 ).