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   BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06   

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https://dejure.org/2008,1152
BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06 (https://dejure.org/2008,1152)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2008 - XII ZR 33/06 (https://dejure.org/2008,1152)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - XII ZR 33/06 (https://dejure.org/2008,1152)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Hemmung einer Verjährung eines durch den Kläger ausdrücklich geltend gemachten Teilanspruchs auf einen eventuell bestehenden Restanspruch im Zugewinnausgleichsverfahren; Verjährung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Umfang der Unterbrechung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilklage Verjährungshemmung für Restanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilklage - Verjährungshemmung des Restanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 204; ; BGB § 1378 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 4 S. 1 § 204
    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Worauf bezieht sich Hemmung bei Verjährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Teilklagen zum Zugewinnausgleich

  • IWW (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich - Hemmung der Verjährung durch offene Teilklage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 521
  • MDR 2008, 509
  • FamRZ 2008, 675
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Erhebt der Berechtigte ausdrücklich eine Teilklage, so erstreckt sich eine für den geltend gemachten Teilanspruch eingetretene Hemmung der Verjährung nicht auf den Restanspruch (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751).

    bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Oberlandesgericht erörterten und von der Revision angeführten Senatsurteil vom 19. Januar 1994 (- XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751 f.).

    Die Kongruenz von Streitgegenstand und Verjährungshemmung durch Klagerhebung schließt es jedenfalls aus, Teile eines Anspruchs, die der Kläger - anders als in dem vom Senat (Urteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92 - FamRZ 1994, 751) entschiedenen Fall - mit seiner Klage ausdrücklich nicht geltend macht, gleichwohl der Verjährungshemmung, die das Gesetz an die klageweise Geltendmachung knüpft, zu unterwerfen.

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Der Bundesgerichtshof hat daraus gefolgert, dass die Grenzen der Verjährungsunterbrechung mit denen der Rechtskraft kongruent sind (BGHZ 151, 1, 2 f.).

    Zwar gilt auch hier, dass die Rechtskraft des Urteils den geltend gemachten Anspruch grundsätzlich nur im beantragten Umfang umfasst mit der Folge, dass nachträgliche Mehrforderungen zwar möglich, verjährungsrechtlich aber gesondert zu beurteilen sind (BGHZ 151, 1, 3; BGHZ 135, 178; zustimmend MünchKomm/Grothe BGB 5. Aufl. § 204 Rdn. 15 mit dem Hinweis, dass der Schuldner ein schutzwürdiges Interesse daran hat, nicht aufgrund einer Verjährungshemmung mit Nachforderungen rechnen zu müssen).

    Soweit sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatzrecht die für einen bezifferten Zahlungsantrag eingetretene Hemmung der Verjährung ausnahmsweise auch auf einen weitergehenden und vom bisherigen prozessualen Leistungsantrag noch nicht erfassten Anspruchsteil erstreckt, setzt dies nämlich - wie dargelegt - voraus, dass mit der Klage bereits ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch in vollem Umfang - wenn auch in seiner Bezifferung nicht erschöpfend - geltend gemacht wird und sich Umfang und Ausprägung des Klaganspruchs ändern, nicht aber der Anspruchsgrund (BGHZ 151, 1, 3 m.w.N.).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Die vom Berufungsgericht ausgesprochene Beschränkung der Zulassung auf die Frage der Verjährung ist unwirksam, da sie auf eine einzelne Rechtsfrage abzielt (BGH Urteile vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94 - NJW 1995, 3380 und vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 - FamRZ 2007, 39; vgl. auch BGHZ 101, 276, 278).

    Fehlt es an einer wirksamen Beschränkung der Revision, so ist allein die Beschränkung, nicht aber die Zulassung der Revision unwirksam (BGH Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 - FamRZ 2007, 39 m.w.N.).

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Gleichwohl ist über die Revision des klagenden Ehemannes nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. etwa Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91 - FamRZ 1993, 788 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Die vom Berufungsgericht ausgesprochene Beschränkung der Zulassung auf die Frage der Verjährung ist unwirksam, da sie auf eine einzelne Rechtsfrage abzielt (BGH Urteile vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94 - NJW 1995, 3380 und vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 - FamRZ 2007, 39; vgl. auch BGHZ 101, 276, 278).
  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Zwar gilt auch hier, dass die Rechtskraft des Urteils den geltend gemachten Anspruch grundsätzlich nur im beantragten Umfang umfasst mit der Folge, dass nachträgliche Mehrforderungen zwar möglich, verjährungsrechtlich aber gesondert zu beurteilen sind (BGHZ 151, 1, 3; BGHZ 135, 178; zustimmend MünchKomm/Grothe BGB 5. Aufl. § 204 Rdn. 15 mit dem Hinweis, dass der Schuldner ein schutzwürdiges Interesse daran hat, nicht aufgrund einer Verjährungshemmung mit Nachforderungen rechnen zu müssen).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Die vom Berufungsgericht ausgesprochene Beschränkung der Zulassung auf die Frage der Verjährung ist unwirksam, da sie auf eine einzelne Rechtsfrage abzielt (BGH Urteile vom 27. September 1995 - VIII ZR 257/94 - NJW 1995, 3380 und vom 21. September 2006 - I ZR 2/04 - FamRZ 2007, 39; vgl. auch BGHZ 101, 276, 278).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06
    Im Falle der Beendigung des Güterstandes durch Scheidung muss der ausgleichsberechtigte Ehegatte also von der Scheidung als der den Güterstand beendenden Tatsache einschließlich der Rechtskraft des Scheidungsurteils positiv gewusst haben (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1997 - XII ZR 287/95 - FamRZ 1997, 804).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Der Güterstand endete im Fall der Scheidung mit der formellen Rechtskraft des Scheidungsausspruchs (BGH, Urteil vom 22. April 1998 - XII ZR 281/96, NJW 1998, 2679; vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06, FamRZ 2008, 675 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Die Hemmung der Verjährung wird grundsätzlich - auch im Falle einer Teilklage - durch den prozessualen Leistungsantrag begrenzt; im Wege der Klageerweiterung geltend gemachte Nachforderungen unterliegen gesondert der Verjährung (BGH, Urteil vom 09.01.2008, XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521; BGH, Urteil vom 10.10.2002, III ZR 205/01, NJW 2002, 3769).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Schadensersatzbetrag zwar beziffert wird, der bezifferte Leistungsantrag aber - im Sinne einer "verdeckten Teilklage" dahin ausgelegt werden kann, dass in Wahrheit der gesamte Geldbetrag gefordert wird, der entsprechend einem Sachverständigengutachten zur Wiederherstellung einer beschädigten Sache erforderlich ist (BGH, Urteil vom 09.01.2008, a.a.O.; BGH, Urteil vom 02.05.2002, III ZR 135/01, NJW 2002, 2167).

    Die Hemmung der Verjährung wird grundsätzlich - auch im Falle einer Teilklage - durch den prozessualen Leistungsantrag begrenzt; im Wege der Klageerweiterung geltend gemachte Nachforderungen unterliegen gesondert der Verjährung (BGH, Urteil vom 09.01.2008, XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521; BGH, Urteil vom 10.10.2002, III ZR 205/01, NJW 2002, 3769).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Schadensersatzbetrag zwar beziffert wird, der bezifferte Leistungsantrag aber - im Sinne einer "verdeckten Teilklage" dahin ausgelegt werden kann, dass in Wahrheit der gesamte Geldbetrag gefordert wird, der entsprechend einem Sachverständigengutachten zur Wiederherstellung einer beschädigten Sache erforderlich ist (BGH, Urteil vom 09.01.2008, a.a.O.; BGH, Urteil vom 02.05.2002, III ZR 135/01, NJW 2002, 2167).

  • OLG Frankfurt, 09.06.2017 - 8 U 233/16

    Neubeginn der Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses, das den Anspruch in

    Die tatsächlich erhobene Teilklage war von vornherein ungeeignet, hinsichtlich des nicht anhängigen Forderungsteils eine Verjährungshemmung zu bewirken (vgl. etwa BGH, Urteil vom 09.01.2008 - XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521, 522).
  • BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17

    Liquidationswert (Zerschlagungswert) als unterste Grenze des Unternehmenswerts;

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass sich die verjährungshemmende Wirkung des von der Ehefrau in Höhe von 5.000 EUR rechtshängig gemachten Teilantrags nicht auf den im Verfahren noch nicht geltend gemachten Teil ihres Zugewinnausgleichsanspruchs erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Rn. 14 ff.).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass sich die verjährungshemmende Wirkung des von der Ehefrau in Höhe von 5.000 EUR rechtshängig gemachten Teilantrags nicht auf den im Verfahren noch nicht geltend gemachten Teil ihres Zugewinnausgleichsanspruchs erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Rn. 14 ff.).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass sich die verjährungshemmende Wirkung des von der Ehefrau in Höhe von 5.000 EUR rechtshängig gemachten Teilantrags nicht auf den im Verfahren noch nicht geltend gemachten Teil ihres Zugewinnausgleichsanspruchs erstreckt (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. § 209 Abs. 1 BGB a.F.) als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent (vgl. BGHZ 132, 240, 243 ; 151, 1, 2 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - FamRZ 2008, 675 Tz. 15 ff.).

    Von diesen Grundsätzen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen zugelassen worden (vgl. BGHZ 151, 1, 3 f. ; BGH, Urteile vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 16; vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - NJW 1994, 3165 unter I 2 a).

    Wollte man anders entscheiden, würde dem Gläubiger einer Forderung die Möglichkeit eröffnet, die mit der Verjährung bezweckte Rechtssicherheit für den Schuldner und den damit angestrebten Rechtsfrieden durch Erhebung einer kostengünstigen Klage über einen geringen Anspruchsteil zu unterlaufen, ohne damit zugleich eigene Risiken für die künftige rechtliche Realisierbarkeit eines weitergehenden Anspruchs in Kauf zu nehmen; das kann nicht richtig sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 a.a.O. Tz. 18).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2014 - 2 U 245/12

    Zulässige Wertsicherungsklauseln im Pachtvertrag

    Die Erhebung einer Teilforderung unterbricht die Verjährung nur in geltend gemachter Höhe (BGH Urt. v. 11.3.2009, IV ZR 224/07, Rn. 16 zitiert nach Juris; BGH Urt. v. 9.1.2008, XII ZR 33/06, Rn. 13 ff. zitiert nach Juris; für § 852 BGB a.F.: BGH Urt. v. 2.5.2002, III ZR 135/01, Rn. 5 ff. zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Eine Teilklage hemmt die Verjährung nur in Höhe des eingeklagten Betrages (BGH NJW-RR 2008, 521).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 2 U 13/08

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    Der von der Klägerin im Schriftsatz vom 12.03.2012 unter Rn. 21 zitierte Aspekt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 09.01.2008, Az. XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521, 522 a. E.) ist hier nicht anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich die Hemmung der Verjährung durch die Klageerhebung in einem solchen Fall gerade nicht auf den mit der Klage nicht geltend gemachten Teil eines Anspruchs (vgl. BGH a. a. O.; NJW-RR 2008, 521, 523; NJW 2002, 2167 f.).

  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - NJW-RR 2008, 521, juris Rn. 15 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 161/10 - juris Rn. 22, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11 - juris Rn. 2).

    (1) So rechtfertigt es - anders als etwa im Falle einer unbezifferten Schmerzensgeldklage (BGH, Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 - NJW 1974, 1551, juris Rn. 59 ff.), einer Feststellungsklage, einer Vorschussklage (s.o.), einer Schadensersatzklage gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auf eine zur Naturalrestitution erforderlichen Geldleistung (BGH, Urteil vom 9. Januar 2008, a.a.O., juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 13) oder einer nachträglichen Erhöhung des Klageantrages zum Zwecke der Anpassung an eine Veränderung des Preisgefüges oder eine fortschreitende Schadensentwicklung ohne Veränderung des Streitgegenstandes (BGH, Urteil vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - MDR 1985, 132, juris Rn. 23) - allein die Ungewissheit oder Unsicherheit des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Anspruchsbegründung, wie hoch sein Schaden letztlich sein wird, nicht, seine Verpflichtung zu lockern, den Streitgegenstand einer Leistungsklage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch einen zu beziffernden Klageantrag zu bestimmen.

  • OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Aberkennung der

    Der von der Klägerin im Schriftsatz vom 12.03.2012 unter Rn. 21 zitierte Aspekt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 09.01.2008, Az. XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521, 522 a. E.) ist hier nicht anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich die Hemmung der Verjährung durch die Klageerhebung in einem solchen Fall gerade nicht auf den mit der Klage nicht geltend gemachten Teil eines Anspruchs (vgl. BGH a. a. O.; NJW-RR 2008, 521, 523; NJW 2002, 2167 f.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 161/10

    Regressklage gegen Rechtsanwalt: Umfang der Hemmung der Verjährung bei Erhebung

  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11

    Verjährungshemmung: Selbstständige Beurteilung nachgeschobener Mehrforderungen

  • OLG Rostock, 10.05.2022 - 5 U 173/19

    Folgen der Erhebung einer negativen Feststellungsklage für Verjährung

  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 11 WF 330/09
  • BGH, 11.02.2020 - VIII ZR 193/19

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Vereitelung einer

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

  • LG Münster, 12.03.2015 - 114 O 87/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10

    Arzthaftung in der ehemaligen DDR: Ansprüche der Eltern bei Schädigung eines

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 1 U 62/08

    Rückforderung gezahlter überhöhter Stromnetznutzungsentgelte: Darlegungs- und

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