Rechtsprechung
BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung - verkehrslexikon.de
Zum Wegfall der Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung des Mieters eine Leihwagens bei unterlassener Polizeimeldung
- IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Autovermietung enthaltenen Klausel bzgl. des Entfalls einer Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei zu einem Unfall
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Haftungsreduzierung/Versicherung
- rabüro.de
Zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln einer Autovermietung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Unwirksamkeit der in den AGB eines Autovermietungsunternehmens enthaltenen Klausel über den Wegfall einer Haftungsfreistellung bei unterlassener Hinzuziehung der Polizei
- Betriebs-Berater
Unwirksame Haftungsfreistellungsklausel in AGB eines Autovermietungsunternehmens
- rewis.io
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverletzung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307; BGB § 306 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 3
Vertragslücke durch unwirksame Klausel über Wegfall der entgeltlichen Haftungsfreistellung bei Unfall ohne Polizeihinzuziehung ist durch § 28 VVG zu schließen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Autovermietung enthaltenen Klausel bzgl. des Entfalls einer Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei zu einem Unfall
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksame AGB-Klauseln in KfZ Mietverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfall nur mit der Polizei - zur Haftungsfreistellung bei der Autovermietung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Polizeiklausel - Unwirksame Haftungsfreistellungsklausel in AGB
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige AGB-Klausel eines Autovermieters: - Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er bei einem Unfall nicht die Polizei hinzuzieht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unwirksame Haftungsfreistellungsklausel in AGB eines Autovermietungsunternehmens
- vogel.de (Kurzinformation)
Polizeiklausel in Kfz-Mietvertragsbedingungen - Kein völliger Wegfall der Haftungsfreistellung
- kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)
Pflicht die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen als Obliegenheit bei Mietfahrzeugen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietwagen - Muss bei Unfall immer die Polizei gerufen werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietwagen - Ärger bei der Schadensmeldung - Polizei-Klausel
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 17.03.2009 - 409 C 378/08
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 331 S 57/09
- BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10
- BGH, 16.05.2012 - XII ZR 44/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2501
- MDR 2012, 628
- NZV 2012, 432 (Ls.)
- NJ 2012, 341
- VersR 2012, 1573
- WM 2012, 1101
- BB 2012, 1166
- BB 2012, 1248
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13
Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger …
Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08, VersR 2010, 260 Rn. 18 f.;… vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10, VersR 2012, 1573 Rn. 27). - BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit …
Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Er ist weder verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern, berührt (Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 16 mwN).
Deshalb hat sich die Freistellungszusage auch hinsichtlich der Rechtsfolge der Obliegenheitsverletzung am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 17 - 19).
Gleiches gilt für eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die bei einer Obliegenheitsverletzung, durch die die Interessen des Vermieters nicht beeinträchtigt werden, zu einem vollständigen Wegfall der Haftungsreduzierung führen würde (Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 21).
Der Senat hat - nach dem Erlass des Berufungsurteils - für eine vergleichbare Klausel in den Allgemeinen Miet- und Vertragsbedingungen eines Mietwagenunternehmens entschieden, dass die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstandene Vertragslücke durch den Rückgriff auf § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 24 ff.).
Obwohl diese Vorschriften im Verhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten keine unmittelbare Anwendung findet, ist es sachgerecht, auf die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zurückzugreifen, um die Lücke zu schließen, die durch die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel entstanden ist (Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 27).
b) Ein Rückgriff auf § 28 Abs. 2 und 3 VVG, um die durch die Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Vertragsbestimmung entstandene Lücke zu schließen, führt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht zu einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 29 ff.).
- BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13
Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur …
c) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senats -, wonach in Fällen, in denen die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsbegrenzung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbaren, dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen darf, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde (…vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2012 - XII ZR 40/11 - NZM 2013, 165 Rn. 15 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 19;… BGHZ 191, 150 = NJW 2012, 222 Rn. 11; vgl. auch BGHZ 22, 109).
- BGH, 07.10.2020 - XII ZR 145/19
Unwirksamkeit einer Klausel über die Mindestlaufzeit eines …
Gemäß § 306 Abs. 2 BGB sind deshalb vorrangig die gesetzlichen Vorschriften als eine konkrete Ersatzregelung in Betracht zu ziehen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 25), was hier dazu führt, dass sich die Kündigungsfrist nach § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB richtet.Denn eine ergänzende Vertragsauslegung wird erst relevant, wenn die durch die Unwirksamkeit einer Klausel entstandene Vertragslücke nicht - wie im vorliegenden Fall - gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch den Rückgriff auf gesetzliche Regelungen geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501 Rn. 31 mwN).
- LG Berlin, 02.12.2016 - 42 O 199/16
Kaskoversicherung: Wirksamkeit einer Sanktionsklausel
Aufgrund der Unwirksamkeit der hier maßgeblichen Sanktionsklausel fehlt es an der erforderlichen vertraglichen Vereinbarung (…s. zum Ganzen etwa BGH a.a.O. Rn. 23 und BGH [IV. ZS], NJW 2012, 217 Rn. 33f. = VersR 2011, 1550 Rn. 33f.; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1691, 1693 = VersR 2010, 1592, 1594; OLG Rostock, r+s 2012, 533, 534f.;… LG Berlin a.a.O.; Maier, r+s 2013, 14, 15;… Wandt, in: Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, 5. Aufl., 1. Kap. Rn. 569a;… ders. in: MünchKomm-VVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 214; a.A. - allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem entgegenstehenden Wortlaut des § 28 II VVG - BGH [XII. ZS], NJW 2012, 2501 Rn. 24ff. = VersR 2012, 1573 Rn. 24ff.;… BGH [XII. ZS], VersR 2013, 197 Rn. 19ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 28.03.2014 - 10 U 5/13 - BeckRS 2014, 15043). - OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 164/18
Mietwagen, Haftungsausschluss
Auch für den die Obliegenheiten und den Folgen bei deren Verletzung regelnden § 28 VVG habe der BGH eine entsprechende Anwendung bestätigt (vgl. BGH, NJW 2012, 2501 und NJW 2012, 222).Die hier in Rede stehenden Regelungen in den AGB der Klägerin stünden mit dieser Rechtsprechung in Einklang und enthielten Regelungen, die dem wesentlichen Leitbild der Vollkaskoversicherung, insbesondere den §§ 28, 81 Abs. 2 VVG, entsprächen.Deshalb hat sich die Freistellungszusage auch hinsichtlich der Rechtsfolge der Obliegenheitsverletzung am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2012, 2501, dort Rn. 18 ff. bei juris;… BGH, MDR 2013, 78, dort Rn. 14 f. bei juris, jeweils m. w. Nachw.).
- LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14
Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf …
Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 -, Rn. 22, zitiert nach juris).Ferner unterlag der Beklagte insoweit keinem Irrtum, als er die Wirksamkeit der Klausel im Ergebnis zutreffend beurteilte, obgleich die Obliegenheit keine Verpflichtung zur Selbstbelastung gegenüber der Polizei zum Gegenstand hat (BGH, Urteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 -, Rn. 16, zitiert nach juris) und der Beklagte den Unfall nach eigenem Vorbringen auch tatsächlich verursacht hat.
- OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit …
Rechtsbedenkenfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, hat das Landgericht wegen der von ihm - unangefochten und zu Recht - festgestellten Unwirksamkeit der unter Ziffer 10. c. Absatz 1 der allgemeinen Vermietungsbedingungen getroffenen Regelungen als Prüfungsmaßstab § 28 Abs. 2 und 3 VVG herangezogen (…vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2012, XII ZR 40/11, RuS 2013, 12; Urt. v. 14.3.2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Vereinbaren nämlich die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages - wie hier - gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so darf dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. - OLG Hamburg, 16.10.2012 - 9 U 48/12
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Warenkreditversicherungen: Wirksamkeit …
Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteile vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10; vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10;… vom 08.12.2011 - VII ZR 111/11, NJW-RR 2012, 626 Rdnr. 14 m.w.N.;… Präve, Versicherungsbedingungen und AGB-Gesetz 1998 Rn. 407; Römer, NVersZ 1999, 97, 102 m.w.N.).Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss seiner aus dem Grundsatz von Treu und Glauben erwachsenen Verpflichtung genügen, schon bei der Festlegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Interessen künftiger Vertragspartner angemessen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10 m.w.N.).
Hierdurch soll vermieden werden, dass ein Klauselverwender risikolos seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig in seinem Interesse ausgestalten und dabei davon ausgehen kann, dass eine Klausel, die der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nicht stand hält, zumindest teilweise erhalten bleibt (BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10 m.w.N.).
Dies würde dem Zweck des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertragspartner des Verwenders vor ungültigen Klauseln zu schützen, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten und auf einen den Interessen beider Seiten gerecht werdenden Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen hinzuwirken, zuwiderlaufen (BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10 m.w.N.).
- LG Essen, 15.05.2012 - 15 S 341/11
Unterlassen der Hundehaltung in einer vermieteten Wohnung
Dies würde dem Zweck des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertragspartner des Verwenders vor ungültigen Klauseln zu schützen, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten und auf einen den Interessen beider Seiten gerecht werdenden Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen hinzuwirken, zuwiderlaufen [zu allem Vorstehenden vgl. zuletzt noch BGH Urteil vom 14.03.2012 -XII ZR 44/10 - NSW BGB § 307 Bb (BGH-intern) - m.w.N.]. - LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
Mietwagenvermittlung und Übernahme der Selbstbeteiligung
- OLG Brandenburg, 30.04.2019 - 11 U 157/18
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen
- OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
Zur Einbeziehung von AGBs in einen Kraftfahrzeugmietvertrag
- OLG Nürnberg, 03.03.2021 - 13 U 2366/20
Nichteinbeziehung drucktechnisch nahezu unlesbarer allgemeiner …
- LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines …
- KG, 28.11.2016 - 25 U 99/16
- LG Dortmund, 30.09.2016 - 25 O 53/16
Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz für die Beschädigung eines gemieteten …
- OLG Köln, 09.01.2017 - 15 W 81/16
- OLG Köln, 27.09.2012 - 12 U 10/12
Haftung des Mieters eines Pkw für durch einen dritten Nutzer verursachte …
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17
- LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
Rechtsprechung
BGH, 16.05.2012 - XII ZR 44/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Senatsurteils wegen offensichtlichen Schreibfehlers
- ra.de
- rechtsportal.de
Berichtigung eines Senatsurteils wegen offensichtlichen Schreibfehlers
- ibr-online
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
AGB - Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 17.03.2009 - 409 C 378/08
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 331 S 57/09
- BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10
- BGH, 16.05.2012 - XII ZR 44/10