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   BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19   

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https://dejure.org/2020,920
BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19 (https://dejure.org/2020,920)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - XII ZR 46/19 (https://dejure.org/2020,920)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - XII ZR 46/19 (https://dejure.org/2020,920)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 563 BGB, §§ 578, 567 BGB, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 1004 BGB, §§ 580, 571 Abs. 1 BGB, 566 Abs. 1 BGB, §§ 566, § 578 BGB, 550 BGB, § 580 a BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 578, 550
    Formnichtiger konkludenter Mietvertrag

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Wahrung der Schriftform nach § 550 S. 1 BGB bei Abschluss eines Stellplatzmietvertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 578, 550
    Ordentliche Kündigung eines konkludent geschlossenen Stellplatzmietvertrags durch sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer

  • rewis.io

    Formnichtigkeit eines konkludent abgeschlossenen Mietvertrags ohne unterzeichnete Mietvertragsurkunde

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Zur Wahrung der Schriftform bei Stellplatzmietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 578 ; BGB § 550

  • rechtsportal.de

    BGB § 550 S. 1; BGB § 578
    Rechtsstreit um die Wahrung der Schriftform nach § 550 S. 1 BGB bei Abschluss eines Stellplatzmietvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Schriftform bei einem Stellplatzmietvertrag gewahrt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsurteil - und die Wiedergabe der Berufungsanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Veräußerung eines vermieteten Stellplatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Stellplatzmietvertrag - und die Schriftform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Stellplatzmietvertrag Teil des eigentlichen Mietvertrages?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform bei konkludent abgeschlossenem (Stellplatz-)Mietvertrag (IMR 2020, 93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 279
  • NZM 2020, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB bei einem Stellplatzmietvertrag (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Juni 2015 - XII ZR 98/13, NJW 2015, 2648).

    Anders als die Revision meint, wahrte der mit der Beklagten neu geschlossene Mietvertrag auch nicht etwa deswegen die Schriftform der §§ 578, 550 BGB, weil er inhaltsgleich mit den in der äußeren Form niedergelegten Vertragsbedingungen konkludent abgeschlossen worden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Juni 2015 - XII ZR 98/13 - NJW 2015, 2648 Rn. 33).

  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Denn für den Fall, dass der Eigentümer, der zugleich Vermieter einer Wohnung und eines Stellplatzes im Rahmen eines einheitlichen Mietvertrags ist, einen Teil des Mietobjekts abtrennt und veräußert, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Erwerber des Stellplatzes gemäß §§ 580, 571 Abs. 1 BGB a.F. (jetzt: §§ 578, 566 Abs. 1 BGB) in den Mietvertrag eintritt (BGH Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 399/03 - NJW 2005, 3781 Rn. 8 f. mwN).

    Dabei kann dahinstehen, ob das Sondernutzungsrecht im Ergebnis genauso wie Sondereigentum zu behandeln ist (so im Ergebnis BGH Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 399/03 - NJW 2005, 3781 Rn. 8 f. mwN) oder dem umstrittenen Rechtscharakter des Sondernutzungsrechts als dingliches oder bloß schuldrechtliches Rechtsinstitut (zu den in der Literatur vertretenen Auffassungen vgl. Schmidt-Futterer/Streyl Mietrecht 14. Aufl. § 566 BGB Rn. 83 mwN) Rechnung getragen werden muss.

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Danach muss ein Berufungsurteil zwar keinen Tatbestand enthalten, grundsätzlich ist aber eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen erforderlich, wozu zumindest auch die sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge gehört (vgl. etwa BGH Urteile vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04 - FamRZ 2005, 701; BGHZ 156, 216, 218 = FamRZ 2004, 265 und BGHZ 154, 99, 100 f. = FamRZ 2003, 747).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Daraus ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass die Klägerin ihr ursprüngliches Begehren im Berufungsverfahren weiterverfolgt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. August 2010 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2010, 1637 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04

    Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Danach muss ein Berufungsurteil zwar keinen Tatbestand enthalten, grundsätzlich ist aber eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen erforderlich, wozu zumindest auch die sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge gehört (vgl. etwa BGH Urteile vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04 - FamRZ 2005, 701; BGHZ 156, 216, 218 = FamRZ 2004, 265 und BGHZ 154, 99, 100 f. = FamRZ 2003, 747).
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    b) Zu Recht haben weder das Amts- noch das Berufungsgericht die Prozessführungsbefugnis der Klägerin in Frage gestellt, da die Klägerin hinsichtlich des in der Teilungserklärung mit der Nummer 4 bezeichneten oberirdischen PKW-Stellplatzes in der Hauptsache ausschließlich Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB geltend macht (vgl. BGH Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17 - NJW-RR 2018, 333 Rn. 5 ff. mwN).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - XII ZR 46/19
    Danach muss ein Berufungsurteil zwar keinen Tatbestand enthalten, grundsätzlich ist aber eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil mit einer Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen erforderlich, wozu zumindest auch die sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge gehört (vgl. etwa BGH Urteile vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04 - FamRZ 2005, 701; BGHZ 156, 216, 218 = FamRZ 2004, 265 und BGHZ 154, 99, 100 f. = FamRZ 2003, 747).
  • LG München I, 23.11.2022 - 14 S 11196/22

    Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung bei Personenmehrheit auf

    Denn nach einhelliger Auffassung tritt auch der Erwerber des Sondernutzungsrechts nach §§ 566, 567 BGB direkt oder analog i.V.m. § 578 BGB als Vermieter in den Vertrag ein (BGH NZM 2020, 503 [503 f.] Rn. 12).
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