Rechtsprechung
BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB § 1610 Abs. 2
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt; Gewährung der Kosten einer weiteren Ausbildung; Merkmal der Einheitlichkeit des Ausbildungsganges; Sachlicher Zusammenhang zwischen einer Maurerlehre und einem Studium der Architektur; Beruhen der ersten Ausbildung auf einer ...
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Ausbildungsunterhalt nur bei "einheitlicher" Berufsausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltspflicht der Eltern und Ausbildung des Kindes
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausbildungsunterhalt - Vater muss trotz Ausbildungsverzögerung Studium finanzieren
- streifler.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt: Voraussetzungen der Unterhaltspflicht für eine zweite Berufsausbildung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ausbildungsunterhalt - Kindesunterhalt bei sukzessiven Ausbildungsgängen
Verfahrensgang
- AG Kassel, 27.08.2003 - 511 F 291/03
- OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 2 UF 309/03
- BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2984
- MDR 2006, 1171 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1100
- FamRZ 2007, 424
Wird zitiert von ... (50)
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen - hier: anästhesietechnische Assistentin - Medizinstudium (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 192/16, NJW 2017, 1478; Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 12 und Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN).
Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht bei Ausbildungsbeginn, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird (…Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 12 mwN; Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Da es zu den schützenswerten Belangen des Unterhaltspflichtigen gehört, sich in der eigenen Lebensplanung darauf einstellen zu können, wie lange die Unterhaltslast dauern wird, wird eine Unterhaltspflicht mithin umso weniger in Betracht kommen, je älter der Auszubildende bei Abschluss seiner praktischen Berufsausbildung ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 f.; vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672 und vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416, 417).
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten …
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen (hier: Banklehre - Lehramtsstudium; im Anschluss an Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN).
Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht von vornherein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird, weil es gerade der Eigenart des vom herkömmlichen Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist (Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Die Eltern müssen sich in ihrer eigenen Lebensplanung in etwa darauf einstellen können, wie lange sie mit einer Unterhaltslast zu rechnen haben (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 f. mwN).
Nichts anderes gilt, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1102 mwN;… vgl. auch Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 92 ff.).
Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1102 mwN).
Dann aber wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass die Orientierungsphase, binnen derer auch ein auf solche inneren Widerstände gestützter Ausbildungswechsel zu akzeptieren sein kann, ebenfalls längst beendet war (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1103).
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12
Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des …
Zur Höhe dieses Wohnwertes, der beim Kindesunterhalt grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen ist (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1104; vgl. allerdings auch Senatsurteil BGHZ 154, 247, 252 ff. = FamRZ 2003, 1179, 1180 f.), hat der für die Einkommensverhältnisse seines Vaters darlegungs- und beweisbelastete Antragsteller bislang keinen Vortrag gehalten.
- OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die …
Dabei ist die Abgrenzung zwischen einer Zweitausbildung und einer Weiterbildung fließend, wie auch die Rechtsprechung zu den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen zeigt (vgl. BGH FamRZ 2006, 1100, 1102).Ob dabei ähnlich dem Ausbildungsweg Haupt(Real-)schule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule (dazu BGH FamRZ 2006, 1100, 1101) für die Bachelor-Master-Studiengangfolge eine von vorn herein bestehende Absicht auf Fortsetzung der Ausbildung oder eine Abstimmung mit den Eltern gegeben sein muss (vgl. OVG Hamburg FamRZ 2006, 1615 zum Studiengang Sozialökonomie mit den Abschlüssen Diplom I und Diplom II;… so wohl Wohlgemuth in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Rn. 463), mag wegen des regelmäßig gegebenen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Studiengänge fraglich erscheinen.
- OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor …
Der Senat hat diesen Anspruch in seinem Urteil vom 10.7.2007 unter Zugrundelegung der ständigen BGH-Rechtsprechung zu den "Abitur-Lehre-Studium-Fällen" (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 2006, 1100) bejaht.Nach erfolgreichem Abschluss einer angemessenen Ausbildung hat das Kind grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zweite Ausbildung (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100).
Auf deren Beruf und gesellschaftliche Stellung kommt es dabei nicht an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100; FamRZ 2000, 420).
- BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06
Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an …
Wesentliche Gesichtspunkte sind auch, wie lange eine Ausbildung dauert und inwieweit die Eltern hierfür aufzukommen hatten (Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1103 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671). - BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05
Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen …
Im Ansatz zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Kläger dem Beklagten dem Grunde nach Ausbildungsunterhalt schuldet, weil dieser noch die allgemeine Schulausbildung absolviert (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2006 XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, 1101). - AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Lehre und einem Studium ist in der …
Wenn das Kind bereits einen Beruf erlernt hat und insbesondere, wenn die Eltern ihrem Kind diese finanziert haben, sind sie grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen ( vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2006 - XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 ff. ). - OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener …
Insbesondere in der hier vorliegenden Konstellation des Ausbildungsweges Abitur-Lehre-Studium entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, dass in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ein einheitlicher Ausbildungsweg dann vorliegt, wenn die einzelnen Abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH FamRZ 2006, 1100; FamRZ 1995, 416). - OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel …
BGH (FamRZ 2006, 1100) habe ein Unterhaltsschuldner auch eine nicht unerhebliche Verzögerung in der Ausbildung des Kindes hinzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller Umstände nur auf ein leichteres, vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sei.Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, dass sich das Kind nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet (…BGH, a.a.O.; FamRZ 2006, 1100).
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
- AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11
Ausbildungsunterhalt: Sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor-Abschluss in …
- OLG München, 31.07.2012 - 30 UF 220/12
Kindesunterhalt: Vorrang des Ausbildungsinteresses des Unterhaltspflichtigen vor …
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
- OLG Oldenburg, 02.01.2018 - 4 UF 135/17
Haben volljährige Kinder auch nach Abschluss einer Ausbildung noch einen Anspruch …
- OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
- OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08
Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums; …
- OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Abbruch eines Studiums, anschließend …
- OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs
- OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18
Ausbildungsunterhalt: Ausbildungsgang "Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium"
- OLG Hamm, 12.03.2012 - 4 UF 232/11
Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt für ein fünf Jahre nach dem Abitur …
- OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12
Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt …
- OLG Celle, 18.04.2013 - 17 UF 17/13
Ausbildungsunterhalt: Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs bei gestufter …
- OLG Koblenz, 28.03.2012 - 13 UF 1081/11
Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss …
- VG Stuttgart, 03.04.2009 - 11 K 4610/08
Ausbildungsförderung: Anrechnung eines Angehörigendarlehens; Voraussetzungen
- OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen …
- OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
Nachehelichenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts wegen der Betreuung …
- OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15
Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
- OLG Koblenz, 06.04.2011 - 13 UF 88/11
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei mehrjähriger Unterbrechung einer …
- OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern
- OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 9 WF 159/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Verzögerung der allgemeinen und/oder …
- OLG Brandenburg, 04.04.2017 - 10 WF 19/16
Ausbildungsunterhalt: Anspruch eines volljährigen Kindes auf Finanzierung einer …
- OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14
Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch …
- OLG Brandenburg, 17.06.2009 - 9 WF 90/09
Ausbildungsunterhalt: Erfolgsaussicht des Anspruchs bei dem Ausbildungsweg …
- OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06
Befristung nachehelichen Unterhalts
- OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium …
- LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
- OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 9 UF 108/07
Volljährigenunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs für einem im Haushalt …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
- OLG Köln, 20.04.2010 - 9 U 163/09
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für volljährige Kinder des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 E 5/17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 8 AL 132/13
Berufsausbildung - Elternunterhalt - Zweitausbildung
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Prozesskostenhilfe für Rechtsstreit wegen Zulassung zum Studium
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 K 296.12
- AG Dortmund, 03.01.2018 - 116 F 5862/16
Unterhaltsanspruch der Tochter auf Finanzierung des Studiums durch die Eltern bei …
- OLG Hamm, 26.03.2012 - 3 WF 114/11
Unterhaltspflicht der Eltern für die Nachholung der Fachoberschulreife und ein …
- AG Köln, 14.12.2011 - 71 IK 189/11
Voraussetzungen für eine Zustimmungsersetzung gem. § 309 Abs. 1 InsO i.R.v. …
- AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht …