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   BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20   

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https://dejure.org/2021,7459
BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20 (https://dejure.org/2021,7459)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - XII ZR 54/20 (https://dejure.org/2021,7459)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 (https://dejure.org/2021,7459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Begründung einer Ausgleichspflicht durch den gesetzlichen Erben bei Tod des Zuwendungsempfängers und des nichtehelichen Ehepartners

  • rewis.io

    Gemeinschaftsbezogene Zuwendung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft: Rückgewähranspruch des Zuwendenden nach Tod des Zuwendungsempfängers; Nichtberücksichtigung relevanter Beweisantritte als Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 313, 727, 730, 812; GG Art. 103
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; gemeinschaftsbezogene Zuwendung; Ausgleichsanspruch der Erben nach dem Tod des Zuwendenden; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Feststellung der Begründung einer Ausgleichspflicht durch den gesetzlichen Erben bei Tod des Zuwendungsempfängers und des nichtehelichen Ehepartners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patchworkfamilie im Erbrecht - Was passiert nach dem Tod des nicht verheirateten Freundes / Lebenspartners

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisführung allein durch Parteianhörung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 964
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20
    Einer solchen Abrede bedarf es nach der Rechtsprechung allein zur Begründung eines Ausgleichsanspruchs im Fall des Versterbens des Zuwendungsgebers, weil dessen Tod nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führt (Senatsurteil BGHZ 183, 242 = NJW 2010, 998 Rn. 26).

    Denn in diesem Fall kann der Zuwendende nicht mehr an dem Vermögensgegenstand partizipieren (Senatsurteil BGHZ 183, 242 = NJW 2010, 998 Rn. 27).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20
    Das gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19

    Genügen der Substantiierungspflichten einer Partei bei einem von ihr zur

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20
    Die Nichtzulassungsbeschwerde rügt zu Recht, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungserheblicher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zugrunde liegt, weil es versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19 - NJW-RR 2020, 392 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZR 83/22

    Erstattung von Mehrkosten für die Anmietung einer gewerblichen Ersatzimmobilie

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 - FamRZ 2021, 964 Rn. 12 mwN und vom 12. Mai 2021 - XII ZR 152/19 - FamRZ 2021, 1297 Rn. 10 mwN).

    Das gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf einer vorweggenommenen tatrichterlichen Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 - FamRZ 2021, 964 Rn. 12 und vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZR 77/21

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen des Mietrückstands zum

    Die Nichtzulassungsbeschwerde rügt zu Recht, dass dem angefochtenen Urteil ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zugrunde liegt, weil das Oberlandesgericht versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Beklagten in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 - FamRZ 2021, 964 Rn. 9 mwN).
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