Rechtsprechung
BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Wolters Kluwer
Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts als Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Kündigung in einem Anwaltsprozess; Postulationsfähigkeit eines neu bestellten Rechtsanwalts als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Bestellung des Rechtsanwalts; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wirksamwerden eines Anwaltswechsels; Zustellungsvollmacht für bisherigen Anwalt bis Postulationsfähigkeit des neuen
- Judicialis
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht im Anwaltsprozess
- RA Kotz
Anwaltsprozess - Kündigung der Vollmacht und Zustellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 87 Abs. 1 § 172 Abs. 1
Erlöschen der Vollmacht des Prozessbevollmächtigten im Anwaltsprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - § 87 ZPO erst wirksam nach Bestellung eines neuen Anwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Rechtliche Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht setzt Postulationsfähigkeit des neuen Anwalts voraus
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 87 ZPO, § 172 ZPO
Pflichten des früheren Verfahrensbevollmächtigten bei Zustellung - brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fortwirkung der Prozessvollmacht auch bei Kündigung
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de , S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fortwirkung der Prozessvollmacht auch bei Kündigung
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 23.12.2004 - 28 F 91/04
- OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 8 UF 30/05
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2124
- MDR 2007, 1033
- FamRZ 2007, 1087
- BB 2007, 1302
- AnwBl 2007, 628
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1984 - III ZB 31/83
Vertretung der Parteien in Baulandsachen
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Der neu bestellte Verfahrensbevollmächtigte muss mithin für das betreffende Verfahren postulationsfähig sein (BAG AP Nr. 36 zu § 11 ArbGG 1953; BGH, Beschluss vom 22. Mai 1984 III ZB 31/83 MDR 1985, 30). - BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04
Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Diese Postulationsfähigkeit des neu bevollmächtigten Rechtsanwalts ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss deswegen schon im Zeitpunkt der Zustellung des Versäumnisurteils gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 XI ZR 398/04 NJW 2005, 3773).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Im Anwaltsprozess - wie hier nach § 11 Abs. 4 ArbGG vor dem Landesarbeitsgericht - erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO entgegen der Auffassung der Klägerin erst dann rechtliche Wirksamkeit, wenn die Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten angezeigt wird (vgl. BGH 1. Februar 2018 - I ZB 73/17 - Rn. 9; 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - Rn. 11) . - BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21
Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
- BGH, 02.08.2022 - II ZR 94/21
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Erinnerungsverfahren
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist ihr, wie bereits im Beschluss des Senats vom 4. Juli 2022 ausgeführt (…Rn. 4), der Beschluss des Senats vom 18. Januar 2022 wirksam zu Händen ihres früheren Prozessbevollmächtigten zugestellt worden, obwohl dieser das Mandat niedergelegt hatte (§ 172 Abs. 1 Satz 1, § 87 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06, NJW 2007, 2124 Rn. 10 f.).
- BGH, 18.07.2007 - XII ZB 162/06
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anhörung des Rechtsmittelführers …
Weil das Berufungsverfahren nach § 78 Abs. 1 Satz 2 ZPO als Anwaltsprozess zu führen war, blieb die Vollmacht des früheren Prozessbevollmächtigten im Außenverhältnis bestehen, bis die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts wirksam angezeigt wurde (§ 87 Abs. 1 ZPO; vgl. insoweit Senatsurteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - FamRZ 2007, 1087, 1088). - BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12
Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung …
Vielmehr kommt es hier allein darauf an, dass die Kündigung des Prozessvertretungsvertrages gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m § 87 Abs. 1 ZPO im - wie hier - Anwaltsprozess dem Prozessgegner und auch dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung einer anderen gemäß § 67 Abs. 4 VwGO zur Prozessvertretung befugten Person rechtliche Wirksamkeit erlangt (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 3 C 83.76 - BVerwGE 55, 193; Beschluss vom 30. November 1977 - BVerwG 7 CB 61.76 - BayVBl 1978, 123 ; BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124 ). - BAG, 10.01.2017 - 10 AZN 938/16
Beiordnung eines Notanwalts
Im vorliegenden Anwaltsprozess endet die erteilte Prozessvollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts (vgl. BGH 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - Rn. 11; 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 - Rn. 7) . - BGH, 04.07.2022 - II ZR 94/21
Auslegung der Eingabe als Erinnerung gegen den Kostenansatz
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist ihr der Beschluss des Senats vom 18. Januar 2022 wirksam zu Händen ihres früheren Prozessbevollmächtigten zugestellt worden, obwohl dieser das Mandat niedergelegt hatte (§ 172 Abs. 1 Satz 1, § 87 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06, NJW 2007, 2124 Rn. 10 f.). - BGH, 11.07.2017 - IV ZR 391/16
Ablauf der Zweiwochenfrist im Zeitpunkt der Einlegung der Anhörungsrüge
Da das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO als Anwaltsprozess zu führen ist, bleibt die Vollmacht des früheren Prozessbevollmächtigten gemäß § 87 Abs. 1 ZPO im Außenverhältnis bestehen, bis die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts wirksam angezeigt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06, NJW-RR 2008, 78 Rn. 7; Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06, NJW 2007, 2124 Rn. 11;… Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Aufl. § 87 Rn. 4). - BSG, 01.06.2015 - B 10 ÜG 2/15 C
Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren - Beiordnung eines …
Für die Kündigung einer Vollmacht aufgrund eines nicht mehr bestehenden Vertrauensverhältnisses wird vertreten, dass der in § 73 Abs. 6 S 7 SGG nicht explizit genannte § 87 Abs. 1 2. Halbs ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend Anwendung findet, sodass ein Prozessbevollmächtigter weiter zustellungsbevollmächtigt bleibt, solange kein neuer postulationsfähiger Bevollmächtigter bestellt ist (…vgl Leitherer, aaO, § 73 RdNr 74 mwN; verneinend BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 41/98 R - USK 99113;… offengelassen in BSG vom 7.12.2000 - B 8 KN 11/00 U B - SozR 3-1500 § 73 Nr. 8; vgl auch BGH vom 25.4.2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124) . - BGH, 02.12.2009 - IV ZB 13/09
Annahme eines unverschuldeten Säumnisses aufgrund von Problemen bei der …
Unbeschadet dessen ist die Vorschrift, der zufolge in Anwaltsprozessen die Kündigung eines Vollmachtsvertrages erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit erhält, hier anwendbar, weil sich bis zum Einspruchstermin kein neuer Prozessbevollmächtigter für den Beklagten bestellt hat (BGH, Urteil vom 25. April 2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124 Tz. 11). - OLG Rostock, 08.02.2021 - 2 U 6/19
Erlöschen der Prozessvollmacht bei einvernehmlicher Mandatsbeendigung durch …
- BGH, 29.04.2010 - III ZR 18/10
Wirksamkeit der Rücknahme einer Rechtsbeschwerde und einer …
- BGH, 31.01.2013 - V ZR 280/11
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss …
- OLG Koblenz, 06.03.2008 - 2 U 1582/07
Nicheinhaltung der Frist zur Berufungsbegründung
- OLG Bamberg, 09.06.2022 - 3 U 50/22
Versäumte Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil und erfolgloser …
Rechtsprechung
BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einstellung einer Zwangsvollstreckung (hilfsweise gegen Sicherheitsleistung) wegen der Folge eines nicht zu ersetzenden Nachteils; Anforderungen an die wirksame Bestellung eines Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
ZPO § 87 Abs. 1; ; ZPO § 172; ; ZPO § 712; ; ZPO § 714; ; ZPO § 719 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 719 Abs. 2 § 712 § 714
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Familienrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 23.12.2004 - 28 F 91/04
- OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 8 UF 30/05
- BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1263
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06
Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung aber nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).Einen solchen Antrag, bei dem es sich um einen Sachantrag handelt, der in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 aaO), hat der Antragsteller weder angekündigt noch in der mündlichen Verhandlung gestellt.
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04
Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des …
Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
Denn die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (BGH Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - NJW 2005, 3773, 3774). - BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung aber nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 22.05.1984 - III ZB 31/83
Vertretung der Parteien in Baulandsachen
Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
Die wirksame Bestellung eines Prozessbevollmächtigten i.S. von § 172 ZPO, die nach § 87 Abs. 1 ZPO im Anwaltsprozess auch Voraussetzung eines Erlöschens der Vollmacht ist, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass er auch rechtlich in der Lage ist, die die Partei rechtswirksam zu vertreten (BGH Beschluss vom 22. Mai 1984 - III ZB 31/83 - MDR 1985, 30 zur früheren Fassung des § 176 ZPO).