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   BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13   

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https://dejure.org/2014,15227
BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,15227)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2014 - XII ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,15227)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 (https://dejure.org/2014,15227)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 S 2 BGB, § 556 Abs 3 S 3 BGB, § 556 Abs 3 S 5 BGB, § 556 Abs 3 S 6 BGB, § 782 BGB
    Gewerbemietvertrag: Nachträgliche Korrektur der bereits bezahlten Betriebskostenabrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch den Mieter bei vorbehaltloser Begleichung einer Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebskostenabrechnung des Vermieters stellt kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar; §§ 556 Abs. 3 Satz 2 u. 3, 556 Abs. 3 Satz 5 u. 6, 782 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehaltloser Ausgleich eines Saldos aus Betriebskostenabrechnung kein eine Korrektur ausschließendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis hinsichtlich Betriebskostenabrechnung bei Zahlung der Nachforderung durch den gewerblichen Mieter

  • Betriebs-Berater

    Gewerbliches Mietverhältnis - Betriebskostenabrechnung und Zahlung des Saldos ist für sich genommen noch kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • rewis.io

    Gewerbemietvertrag: Nachträgliche Korrektur der bereits bezahlten Betriebskostenabrechnung

  • ra.de
  • haerlein.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietverhältnis über Gewerberaum - Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis allein durch den vorbehaltlosen Ausgleich einer Nebenkostenabrechnung

  • RA Kotz

    Korrektur einer bereits bezahlten Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3; BGB § 782
    Voraussetzungen für die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch den Mieter bei vorbehaltloser Begleichung einer Nachforderung zur Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Ausgleich einer Nachforderung kein Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachträgliche Korrektur der bereits bezahlten Betriebskostenabrechnung im Gewerbemietverhältnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Korrektur der Betriebskostenabrechnung bei Gewerbemiete

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und vorbehaltloser Ausgleich einer Nachforderung allein rechtfertigen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vorbehaltloser Erfüllung einer Betriebskostennachforderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbliches Mietverhältnis - Betriebskostenabrechnung und Zahlung des Saldos ist für sich genommen noch kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Korrektur der Betriebskostenabrechnung trotz Ausgleich einer Nachforderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vorbehaltloser Erfüllung einer Betriebskostennachforderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Korrektur von Betriebskostenabrechnung bei der Gewerbemiete

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Korrektur von Betriebskostenabrechnung bei der Gewerbemiete

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaum: Verbindlichkeit der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Auch bei Ausgleich einer Nachforderung kein Anerkenntnis! (IMR 2014, 331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2780
  • MDR 2014, 1068
  • NZM 2014, 641
  • ZMR 2014, 705
  • BB 2014, 1666
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZR 62/12

    Gewerberaummiete: Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach Erstattung eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil vom 10. Juli 2013, XII ZR 62/12, NJW 2013, 2885).

    a) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils entschieden, dass bei einem Mietverhältnis über Gewerberäume allein durch die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und den vorbehaltlosen Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter zwischen den Mietvertragsparteien für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zustande kommt, das einer späteren Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 12).

    Ebenso wenig gilt die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB für die Möglichkeit des Mieters, Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu erheben, weil diese Vorschrift nur auf die Wohnraummiete anwendbar ist (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 13 mwN).

    Allerdings setzt die Wertung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung als Angebot zum Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses regelmäßig voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und sich dahingehend einigen wollen (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 15 mwN).

    Auch der Mieter, der eine Betriebskostennachforderung vorbehaltlos erfüllt, erbringt damit eine reine Erfüllungshandlung, ohne dass daraus geschlossen werden kann, er erkenne den Abrechnungssaldo endgültig für verbindlich an (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 16).

    Ein entsprechender Wille des Vermieters kann jedoch ohne weitere Umstände nicht angenommen werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 17).

    Diese Wertung kann bei der Prüfung, ob der vorbehaltlose Ausgleich des Betriebskostensaldos zu einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis führt, nicht unberücksichtigt bleiben (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 18).

    Die Vereinbarung eines deklaratorischen Schuldverhältnisses kann danach in Betracht kommen, wenn die Parteien zunächst über einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung gestritten haben und dann der Saldo von einer der beiden Vertragsparteien ausgeglichen wurde oder wenn die Parteien eine Ratenzahlungs- bzw. Stundungsvereinbarung getroffen haben (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - XII ZR 62/12 - NJW 2013, 2885 Rn. 20).

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist der Vermieter von Gewerberäumen zwar entsprechend der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB enthaltenen Regelung verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zu erstellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat (Senatsurteil BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 Rn. 38).

    Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB findet dagegen bei der Gewerberaummiete keine Anwendung (Senatsurteile BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 Rn. 17 ff. und vom 17. November 2010 - XII ZR 124/09 - NJW 2011, 445 Rn. 12).

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Ein anderes Ergebnis folge auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2011 (VIII ZR 296/09 - NJW 2011, 843).

    b) Zwar lässt sich dies - anders als bei der Wohnraummiete - nicht damit begründen, dass seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 kein Bedürfnis mehr für die Annahme bestehe, in der vorbehaltlosen Zahlung einer sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Nachforderung allein oder in der bloßen vorbehaltlosen Auszahlung oder Gutschrift eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen (vgl. BGH Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09 - NJW 2011, 843 Rn. 18).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    aa) Die Auslegung von Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und unterliegt der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts lediglich darauf, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze und Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer Acht gelassen wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 19 mwN).
  • OLG Koblenz, 13.12.2012 - 6 U 618/12

    Recht des Vermieters auf Nachforderung von Betriebskosten aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in ZMR 2014, 121 ff. veröffentlichten Entscheidung ausgeführt:.
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB findet dagegen bei der Gewerberaummiete keine Anwendung (Senatsurteile BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 Rn. 17 ff. und vom 17. November 2010 - XII ZR 124/09 - NJW 2011, 445 Rn. 12).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - XII ZR 6/13
    Die Betriebskostenabrechnung ist eine reine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen (BGH Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09 - NJW 2010, 1965 Rn. 8 mwN).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis stellte das Schreiben der Beklagten vom 4. Januar 2011 nur dann dar, wenn seine Auslegung ergäbe, dass die Parteien das Versorgungsverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und es endgültig festlegen wollten (vgl. BGH 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - Rn. 26; 12. März 2009 - IX ZB 157/08 - Rn. 2; 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8 mwN; vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 40; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16

    Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der in der Zusatzvereinbarung zu dem Mietvertrag vom 5. Juni 2008 enthaltenen Regelung, auf die sich der Beklagte in diesem Zusammenhang beruft, verstößt weder gegen gesetzliche Auslegungsregeln noch gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze noch hat das Berufungsgericht wesentliche für die Auslegung relevante Umstände unberücksichtigt gelassen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - NJW 2014, 2780 Rn. 33 mwN).
  • LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16

    Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten

    Sie stellt lediglich einen Rechenvorgang i.S.d. § 259 BGB bzw. eine reine Wissenserklärung dar (BGH, Urteil vom 28.04.2013, VIII ZR 263/09, juris Rn. 8 zur Wohnraummiete; BGH, Urteil vom 28.05.2014, XII ZR 6/13, juris Rn. 27 zur Gewerbemiete; aA Palandt/ Ellenberger , 76. Auflage 2016, § 130 Rn. 3, wonach sie eine geschäftsähnliche Handlung darstellen soll; Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage 2017, § 556 Rn. 157, wonach die Abrechnung bei Wohnraummiete eine geschäftsähnliche Handlung darstellen sollen, da aus ihr, anders als bei Gewerbemiete, nach Ablauf der Fristen des § 556 Abs. 3 S. 5-6 BGB ein Anspruch und mithin rechtliche Wirkung folge).
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Wie der Senat bereits in der einen Sturmschaden des Klägers betreffenden Parallelangelegenheit ausgeführt hat, setzt die Wertung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung als Angebot zum Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses regelmäßig voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und sich dahingehend einigen wollen (Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 58/17, VersR 2019, 91; vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13, NJW 2014, 2780).
  • OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14

    Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von

    a) Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt regelmäßig allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und deren vorbehaltloser Ausgleich durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zwischen den Mietvertragsparteien, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

    Diese Wertung ist auch bei Prüfung, ob der vorbehaltlose Ausgleich des Betriebskostensaldos zu einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis führt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2780; NJW 2013, 2885).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Wie der Senat in seinen beiden vorerwähnten Urteilen ausgeführt hat, setzt die Wertung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung als Angebot zum Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses regelmäßig voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und sich dahingehend einigen wollen (Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 58/17, VersR 2019, 91; vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13, NJW 2014, 2780).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer

    Ein dazu erforderliches, von ihm behauptetes Angebot des Zeugen zum Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses setzt nämlich regelmäßig voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und sich dahingehend einigen wollen (Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13, NJW 2014, 2780).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 58/17

    Anforderungen an den Nachweis eines versicherten Sturmschadens an einem Flachdach

    Die Wertung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung als Angebot zum Abschluss eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses setzt regelmäßig voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und sich dahingehend einigen wollen (BGH, Urt. v. 28.5.2014 - XII ZR 6/13 - NJW 2014, 2780).
  • OLG Hamm, 15.06.2015 - 20 U 79/15

    Bereicherungsanspruch; Abrechnung; Korrektur

    Eine Abrechnung als solche stellt vielmehr aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) regelmäßig eine reine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen dar (vgl. etwa zur Betriebskostenabrechnung im Mietrecht BGH, Urt. v. 28.05.2014, XII ZR 6/13, juris, Rn. 27, NJW 2014, 2780; Urt. v. 10.07.2013, XII ZR 62/12, juris, Rn. 16 mit weiteren Nachweisen, NJW 2013, 2885).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22

    Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag

    Es handelt sich vorliegend nicht lediglich um bloße vorbehaltlose Zahlungen, aus denen allein nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Anerkenntnis noch nicht hergeleitet werden könnte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 -, juris; BGH, Urteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07 -, juris; Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 -, juris), sondern um ausdrückliche vorbehaltlose Erklärungen, man werde seinen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nachkommen - und zwar gerade gegenüber der Arrestklägerin (vgl. Schreiben der Arrestbeklagten Ziff. 3 und 4 auf dem Briefkopf einer "m. KG" an G.., z.H. J. B. vom 27.01.2020, Bd. I, Anl. ASt 41).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2022 - 3 U 384/20

    Nachweis der Voraussetzungen der erhöhten Einspeisevergütung

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