Rechtsprechung
BGH, 17.09.2008 - XII ZR 61/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB auf Mietverhältnisse mit jährlich zu entrichtender Miete; Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Verzug hinsichtlich der Entrichtung der Miete; Sonderkündigungsrecht eines Grundstückseigentümers gegenüber einem aufgrund eines vor ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fehlende Gründe für außerordentliche Kündigung eines dem SchuldRAnpG unterliegenden Mietverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erholungsgrundstück; Datschen; Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug mit Jahresmiete; Sonderkündigungsrecht des Eigentümers bei Tod des Nutzers
- Judicialis
BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3; ; SchuldRAnpG § 4; ; SchuldRAnpG § 16
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3; SchuldRAnpG § 4 § 16
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug bei jährlicher Entrichtung des Mietzinses; Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers gegenüber einem nutzenden Erben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristlose Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung wegen Mietverzug - auch bei jährlicher Zahlung muss der mehr als ein Termin verstrichen sein!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Langfristiger Zahlungstermin birgt Risiken bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs! (IMR 2008, 409)
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 19.07.2006 - 20 C 257/06
- LG Potsdam, 30.03.2007 - 6 S 21/06
- BGH, 17.09.2008 - XII ZR 61/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 21
- MDR 2009, 18
- NZM 2009, 30
- ZMR 2009, 106
- NJ 2009, 43
- FamRZ 2008, 2270
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf einen im Anschluss an einen vor …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - XII ZR 61/07
Der Umstand, dass der somit von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin ihrer Eltern fortgesetzte Vertrag nach dem Beitritt geändert worden ist, indem die Vertragsparteien den bisherigen monatlichen Mietzins durch die Vereinbarung eines Jahresentgelts ersetzt haben, steht der Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht entgegen (Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 113/05 - NJW-RR 2008, 97). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - XII ZR 61/07
Die Entscheidung beruht, unbeschadet der Säumnis der Beklagten, auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
- OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20
Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung …
In § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB ist sogar - wohl infolge eines redaktionellen Versehens - der konkrete Zeitabschnitt des Monats genannt, was aber dahin zu verstehen ist, dass der im Mietvertrag vereinbarte Zeitabschnitt gemeint ist (…vgl. Alberts in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl., § 543 BGB Rn. 57 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 17.09.2008, XII ZR 61/07, NZM 2009, 30 Rn. 15). - OLG Dresden, 15.02.2021 - 5 U 1782/20
Ansprüche aus einem Mietvertrag über ein Objekt zum Betrieb eines …
In § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b BGB ist sogar - wohl infolge eines redaktionellen Versehens - der konkrete Zeitabschnitt des Monats genannt, was aber dahin zu verstehen ist, dass der im Mietvertrag vereinbarte Zeitabschnitt gemeint ist (…vgl. Alberts in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl., § 543 BGB Rn. 57 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 17.09.2008, XII ZR 61/07, NZM 2009, 30 Rn. 15).