Rechtsprechung
BGH, 04.03.2015 - XII ZR 61/13 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- IWW
Art. 111 Abs. 1 FGG-RG, § 426 Abs. 2 BGB, § 670 BGB, § 671 Abs. 1 BGB, § 671 Abs. 3 BGB, § 257 BGB, § 242 BGB, § 671 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 670 BGB, § 671 BGB, § 1353 Abs 1 S 2 BGB
Anwendbarkeit der Regelungen des Auftragsrechts nach Scheitern einer Ehe: Anspruch eines Ehegatten auf Befreiung von Verbindlichkeiten aus der Bestellung dinglicher Sicherheiten für einen Kredit des anderen Ehegatten und/oder auf Vorlage eines Tilgungsplans nach ... - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 670, 671, 1353 Abs. 1 S. 2
Einräumung von dinglichen Sicherheiten während der Ehe für Kredite des anderen Ehegatten; Anspruch des sicherungsgebenden Ehegatten auf Befreiung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Geschiedenen auf Befreiung von den durch die Einräumung von dinglichen Sicherheiten während der Ehe entstandenen Verbindlichkeiten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch des einen Ehegatten auf Befreiung von Verbindlichkeiten (Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten) nach Ehescheidung; nachwirkende Treuepflichten; Schulden nach Scheidung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zum Anspruch des Ehegatten, der dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht hat, nach Scheitern der Ehe von solchen Verbindlichkeiten befreit zu werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 670; BGB § 671; BGB § 1353 Abs. 1 S. 2
Anspruch eines Geschiedenen auf Befreiung von den durch die Einräumung von dinglichen Sicherheiten während der Ehe entstandenen Verbindlichkeiten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bankverbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ehe gescheitert: Befreiung von Verbindlichkeiten nach Regeln des Auftragsrechts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ehegatte kann unter Umständen nach Scheitern der Ehe Befreiung von Bankverbindlichkeiten verlangen
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Zur Befreiung von Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Befreiung von Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befreiung von Verbindlichkeiten nach Scheitern der Ehe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch des Ehegatten, nach einer Scheidung von Schulden des anderen Ehegatten befreit zu werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befreiung von während der Ehe gegebenen Sicherheiten nach dem Scheitern der Ehe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung für die Schulden des anderen Ehegatten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehegatte kann nach Scheitern der Ehe anhand der Regeln zum Auftragsrecht Befreiung von einer Grundschuld verlangen - Ehegatte muss jedoch wirtschaftliche Interessen des anderen Ehegatten angemessen berücksichtigen
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 11,50 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nach Scheitern der Ehe Sicherheitenfreistellung gemäß Auftragsrecht
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach Scheitern der Ehe
Verfahrensgang
- LG Marburg, 12.09.2011 - 7 O 161/09
- OLG Frankfurt, 21.11.2012 - 15 U 205/11
- BGH, 04.03.2015 - XII ZR 61/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 641
- MDR 2015, 466
- DNotZ 2015, 530
- FamRZ 2015, 818
- FamRZ 2015, 996
- WM 2015, 772
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.09.2015 - XII ZB 211/15
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines geminderten Zugangsfaktors bei …
Unabhängig von der gesondert zu beantwortenden Frage, ob dem Ehemann insoweit Aufwendungsersatzansprüche nach §§ 670, 774 BGB zustehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. März 2015 - XII ZR 61/13 - FamRZ 2015, 818 Rn. 20 ff.), entsprach die Bürgschaftsübernahme hier jedenfalls einer gemeinsamen ehelichen Lebensplanung, so dass die spätere Inanspruchnahme durch Gläubiger für sich genommen keinen Umstand darstellt, der die Durchführung des Versorgungsausgleichs als grob unbillig erscheinen ließe. - OLG Hamm, 15.02.2018 - 2 UF 183/17
Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich der Beiträge für eine …
Ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen Eheleuten begründet worden, muss das der beauftragte Ehegatte nach einer durch das Scheitern der Ehe veranlassten Kündigung auch bei der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 2015, 818, Tz. 22 f., zit. nach juris).Vielmehr war der Antragsteller kraft ergänzender Vertragsauslegung sowie aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsverhältnis der Beteiligten in der ehelichen Lebensgemeinschaft wurzelte, welche auch nach dem Scheitern der Ehe noch nachwirkte (vgl. BGH, FamRZ 2015, 818, Tz. 22 f., zit. nach juris), verpflichtet, die Fortführung der Rentenversicherung bis zum Auslaufen der Zinsbindung der besicherten Darlehen zu dulden, um dann eine für alle Beteiligten wirtschaftlich möglichst günstige Gesamtlösung - einerseits seine endgültige Freistellung auch im Außenverhältnis, andererseits die Freigabe der Rentenversicherung mit anschließender interessengerechter Aufteilung des angesparten Kapitals - zu erzielen.
- OLG Hamm, 19.11.2015 - 3 WF 211/15
Pflicht eines Ehegatten zur Freistellung des anderen von während der Ehezeit …
Auch wenn zu den näheren Umständen der Darlehensaufnahme bereits nichts vorgetragen ist, ist bei der naheliegenden Annahme eines familienrechtlich begründeten besonderen Schuldverhältnisses zwischen den Beteiligten dieses unter Heranziehung der Regeln des Auftragsrechts abzuwickeln (vgl. BGH, FamRZ 2015, 818 ff und FamRZ 1989, 835 - 838 f.; OLG Hamm, FamRZ 2003, 97 ff; jeweils auch juris). - AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16
Freistellung, Außenverhältnis, Gesamtschuldnerschaft
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 04.03.2015, FamRZ 2015, 818ff) kann ein Ehegatte, der dem Anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, nach dem Scheitern der Ehe die Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen.
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