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   BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19   

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https://dejure.org/2020,5510
BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,5510)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2020 - XII ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,5510)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - XII ZR 61/19 (https://dejure.org/2020,5510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 695 BGB, § ... 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 696 BGB, § 699 Abs. 2 BGB, § 688 BGB, § 305 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 695 Satz 1 BGB, § 696 Satz 1 BGB, §§ 467 ff. HGB, § 473 Abs. 1 HGB, § 473 Abs. 2 HGB, § 422 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    AGB-rechtliche Kontrolle einer vorformulierten Vertragsbestimmung in einem Pferdepensionsvertrag hinsichtlich einer beiderseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende

  • rewis.io

    Zulässige Kündigungsfristklausel in formularmäßigem Pferdepensionsvertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Klausel zu beiderseitiger Kündigungsfrist eines Pferdepensionsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Bm, Ci; BGB § 695

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BGB § 695
    AGB-rechtliche Kontrolle einer vorformulierten Vertragsbestimmung in einem Pferdepensionsvertrag hinsichtlich einer beiderseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dreimonatige Kündigungsfrist in Pferdepensionsvertrag zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zulässige Kündigungsfristklausel in formularmäßigem Pferdepensionsvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigungsfristklausel in einem Pferdepensionsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist beim Pferdepensionsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19

    Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19
    In einem sogenannten Pferdepensionsvertrag hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine beiderseitige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vorsieht, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle am Maßstab von § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB noch stand (Fortführung von Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19, NJW 2020, 328 zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Eine solche rechtliche Einordnung schließt es freilich nicht aus, auch Bestimmungen des Vertragsrechts heranzuziehen, bei dem der Schwerpunkt des Vertrags nicht liegt, wenn allein hierdurch die Eigenart des Vertrags richtig gewürdigt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 12 mwN zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Ob diese rechtliche Zuordnung zutreffend ist, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 14 f.), und diese Frage bedarf auch im vorliegenden Fall keiner näheren Erörterung.

    Im Einzelfall kann der Verwahrer - beispielsweise weil er die hinterlegte Sache für eigene Zwecke benutzen darf - ein dem Dispositionsinteresse des Hinterlegers widerstreitendes eigenes Interesse daran haben, die Sache bis zum Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist in seinem Besitz behalten zu dürfen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 19).

    Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass eine vorzeitige Beendigung der Aufbewahrung den Vergütungsanspruch des Verwahrers nicht schmälern soll, und zwar sowohl durch Individualvereinbarung als auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 20).

    Das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel ist also mit dem Interesse des Vertragspartners am Wegfall der Klausel und deren Ersetzung durch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen abzuwägen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 21).

    Es ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass der Einsteller des Pferdes bei der Geltendmachung eines nicht fristgebundenen Rücknahmeanspruchs durch den Reitstallbetreiber vor erhebliche Probleme bei der kurzfristigen Suche nach einem neuen Einstellplatz für das Pferd gestellt werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 22).

    Dies hat der Senat bei einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende bereits bejaht (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2019 - XII ZR 8/19 - NJW 2020, 328 Rn. 23).

  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19
    (1) Es ist für die Vertragsparteien zwar grundsätzlich möglich, Vertragsbedingungen auch noch nach Vertragsbeginn im Sinne des § 305 BGB auszuhandeln, so dass die betroffenen Klauseln einen ursprünglich vorhandenen AGB-Charakter nachträglich verlieren (vgl. BGH Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12 - NJW 2013, 856 Rn. 14 f.).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19
    Das bloße Einverständnis des Vertragspartners mit den vom Verwender vorformulierten Vertragsbedingungen reicht aber für sich genommen noch nicht aus, um von einem Aushandeln auszugehen (vgl. BGH Urteil vom 25. Juni 1992 - VII ZR 128/91 - NJW 1992, 2759, 2760).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19
    Der gekündigte Vertrag bleibt damit, wenn und soweit keine Veränderungen einzelner Vertragsbedingungen vereinbart wurden, zu den bisherigen Bedingungen unverändert in Kraft (vgl. Senatsurteil BGHZ 139, 123, 128 = NJW 1998, 2664, 2666).
  • AG Eschweiler, 19.01.2021 - 25 C 134/19

    Pferdeeinstellvertrag; AGB-Prüfung; Kündigungsfrist, anrechenbare Aufwendungen

    In späteren Entscheidungen ließ der Bundesgerichtshof die Frage offen (so etwa BGH, Urteil vom 12.01.2017,III ZR 4/16, NJW-RR 2017, 622; BGH, Urteil vom 12.02.2020, XII ZR 61/19, MDR 2020, 550).

    Auch erscheint eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten als nicht zu lang bemessen (BGH, Urteil vom 12.02.2020, XII ZR 61/19, MDR 2020, 550).

    Gleichzeitig sollen auch die Interessen des Stallinhabers geschützt werden, da dieser regelmäßig langfristige Verbindlichkeiten (z. B. Liefer-, Arbeits- oder Pachtverträge) eingehen muss, um eine Versorgung der Tiere sicherzustellen (so auch BGH, Urteil vom 12.02.2020, XII ZR 61/19, MDR 2020, 550).

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