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BGH, 18.07.2001 - XII ZR 66/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteilstenors - Nichtannahme der Revision
- Judicialis
ZPO § 319 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 18.07.2001 - XII ZR 66/99
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). - BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90
Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der …
Auszug aus BGH, 18.07.2001 - XII ZR 66/99
Daß ein entsprechender Ausspruch im Tenor des Berufungsurteils fehlt, stellt bei dieser Sachlage eine offenbare Unrichtigkeit dar, die vom Gericht - auch von dem mit der Sache befaßten Rechtsmittelgericht - jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - IV ZR 155/90 - BGHR ZPO § 319 Abs. 1 Urteilsformel 3 m.N.).
- BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16
Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen …
Diese kann auch von dem mit der Sache befassten Rechtmittelgericht korrigiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2001 - XII ZR 66/99, juris). - OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
Voraussetzungen einer Nichtleistungskondiktion Vermögensverschiebung infolge …
Dass ein entsprechender Ausspruch im Tenor des angefochtenen Urteils fehlt, stellt bei dieser Sachlage eine offenbare Unrichtigkeit dar, die - wie in der mündlichen Verhandlung vom 05.08.2020 angekündigt und mit gesondertem Beschluss des Senats vom 14.10.2020 erfolgt - jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (vgl. dazu nur: BGH, Beschluss vom 18.07.2001 - XII ZR 66/99;… Zöller-Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 319 Rn. 25). - OLG Braunschweig, 12.05.2005 - 8 U 121/03
Berechnung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Rückabwicklung
Die Berichtigung war - wie nachfolgend ausgeführt vom Senat als Rechtsmittelgericht selbst gem. § 319 ZPO vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2001 - XII ZR 66/99; BGH NJW 1964, 1858; BGHZ 106, 370, 373; BGH NJW-RR 1991, 1278, 1279):.