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   BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03   

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https://dejure.org/2005,1569
BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03 (https://dejure.org/2005,1569)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - XII ZR 70/03 (https://dejure.org/2005,1569)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - XII ZR 70/03 (https://dejure.org/2005,1569)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1600 Abs. 4 n. F.
    Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung bei Zeugung mittels heterologer Insemination vor Inkrafttreten der Neuregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Anfechtung der Vaterschaft in Fällen der heterologen Insemination; Anwendbarkeit von § 1600 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Anfechtungsfälle, über die im Zeitpunkt ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mittels Samenspende

  • Judicialis

    BGB § 1600 Abs. 4 (= BGB Stand 12. April 2002 § 1600 Abs. 2)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Anfechtung der Vaterschaft durch Änderung des §1600 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1600 Abs. 4 n. F.
    Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung bei Zeugung mittels heterologer Insemination vor Inkrafttreten der Neuregelung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Vaterschaftsanfechtung - Vereinbarte künstliche Befruchtung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1428
  • MDR 2005, 755
  • DNotZ 2005, 707
  • FamRZ 2005, 612
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfGE 101, 239, 263 f.; 88, 384, 404; 13, 261, 272).

    Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 101, 239, 263).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfGE 95, 64, 86 f.).

    Demgegenüber ist eine unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86; 30, 392, 402 f.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Demgegenüber ist eine unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64, 86; 30, 392, 402 f.).

    Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 30, 392, 402 f.; 95, 64, 86; 101, 239, 263).

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Dem steht auch nicht entgegen, daß die gesetzliche Neuregelung erst im Lauf des Berufungsverfahrens nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils in Kraft getreten ist (Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 780).

    Entsprechend enthält auch die mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz eingeführte einheitliche zweijährige Anfechtungsfrist keine verfassungsrechtlich bedenkliche echte Rückwirkung, weil zwischen der Entstehung des Abstammungsverhältnisses als abgeschlossener Sachverhalt und der Anfechtung der Vaterschaft zu unterscheiden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1999 aaO, 779 f.).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Sie liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f.).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Wegen des unterschiedlichen Vertrauensschutzes verlaufen dabei die Grenzen der Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung anders als diejenigen einer echten Rückwirkung (BVerfGE 31, 222, 226 f.).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94

    Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Allerdings ließ die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes nicht entfallen, weil die Vereinbarung der Ehegatten zur Durchführung einer heterologen Insemination regelmäßig einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus dieser Zeugung hervorgegangenen Kindes enthält, aus dem sich für den Ehemann eine Unterhaltspflicht wie gegenüber einem ehelichen Kind ergibt (Senatsurteile vom 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861 und - XII ZR 89/94 - FamRZ 1995, 865).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94

    Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Danach erstreckte sich das Anfechtungsrecht der Eltern auch auf Fälle der heterologen Insemination; die spätere Anfechtung der Ehelichkeit war nicht allein wegen der Zustimmung zu dieser Art der Zeugung rechtsmißbräuchlich (Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - XII ZR 128/94 - FamRZ 1995, 1272).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Allerdings ließ die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes nicht entfallen, weil die Vereinbarung der Ehegatten zur Durchführung einer heterologen Insemination regelmäßig einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus dieser Zeugung hervorgegangenen Kindes enthält, aus dem sich für den Ehemann eine Unterhaltspflicht wie gegenüber einem ehelichen Kind ergibt (Senatsurteile vom 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861 und - XII ZR 89/94 - FamRZ 1995, 865).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfGE 101, 239, 263 f.; 88, 384, 404; 13, 261, 272).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZR 99/14

    In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines

    Daraus folgt aber nicht, dass dem aus einer heterologen Befruchtung hervorgegangenen Kind, das den Status nicht erlangt hat, nicht der gleiche Schutz zukommen soll wie vor der Gesetzesänderung, zumal das Kinderrechteverbesserungsgesetz die Rechtsstellung des Kindes nur verbessern, nicht aber verschlechtern sollte (vgl. auch Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - XII ZR 70/03 - FamRZ 2005, 612, 614).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZR 49/11

    Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall

    In diesem Sinne eingeschränkt sind auch die - die damalige Entscheidung nicht tragenden - Ausführungen im Senatsurteil vom 26. Januar 2005 (FamRZ 2005, 612, 614) zu verstehen, die sich ausdrücklich auf den bloßen Samenspender beziehen.
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Zum einen handelt es sich in § 245 AktG - anders als in dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2005 (XII ZR 70/03, NJW 2005, 1428 zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung) -um Formalregelungen in zeitlicher Hinsicht.
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für

    Eine grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung liegt dann vor, wenn ein Gesetz nachträglich in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f; BGH, Urt. v. 26. Januar 2005 - XII ZR 70/03, NJW 2005, 1428).

    Eine unechte Rückwirkung ist hingegen dann gegeben, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirkt und damit Rechtspositionen für die Zukunft entwertet (BVerfGE 101, 239, 263; BGH, Urt. v. 26. Januar 2005, aaO).

    Grenzen der Zulässigkeit können sich aber auch hier aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes ergeben; diese sind etwa dann überschritten, wenn die Bestandsinteressen des Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 101, 239, 263; BGH, Urt. v. 26. Januar 2005, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17

    Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der

    Der Gesetzgeber wollte durch diese - im Zeitpunkt ihrer Einführung durch das KindRVerbG vom 9. April 2002 (BGBl. 2002 I, S. 1239) in § 1600 Abs. 2 BGB angesiedelte - Norm dem Kind in diesen Fällen eine rechtlich gesicherte Position verschaffen (BGH FamRZ 2005, 612; BT-Drucks. 14/2096, S. 1, 7; vgl. auch BT-Drucks. 14/8131, S. 7 f.).

    Durch den Anfechtungsausschluss könnten die dem Wohl der auf diese Weise gezeugten Kinder widersprechenden Konsequenzen vermieden werden, die nach erfolgreicher Anfechtung durch den Mann oder die Mutter zu einem Verlust der Unterhaltsansprüche und des Erbrechts, aber auch zum Verlust persönlicher Beziehungen dieser Kinder führen (BGH FamRZ 2005, 612; BT-Drucks. 14/2096, S. 7; vgl. auch schon BT-Drucks. 13/4899, S. 148).

    Wenn sich Eheleute und nicht miteinander verheiratete Paare bewusst für die Zeugung eines Kindes durch künstliche Fremdsamenübertragung entschieden, könne im Hinblick auf die Verantwortung der beteiligten Eltern für das auf diese Weise gezeugte Kind eine Aufkündigung der hierdurch rechtlich begründeten Vaterschaft durch nachträgliche Anfechtung nicht zugelassen werden (BGH FamRZ 2005, 612; BT-Drucks. 14/2096, S. 7, 10).

    Hinzu kommt in diesen Fällen, dass das Kind im Falle anonymer heterologer Insemination nach einer Anfechtung nicht nur den ihm zugeordneten rechtlichen Vater verliert, sondern auch ohne leiblichen Vater dasteht (vgl. OLG Hamm JAmt 2003, 32); das Gesetz aber will dem Kind aus Gründen des Kindeswohls grundsätzlich stets einen rechtlichen Vater erhalten (BGH FamRZ 2005, 612).

    Sofern sich zukünftig Streitigkeiten der Eltern - oder manche Verhaltensweisen des Vaters - nachteilig auf M.' Wohl auswirkten - worauf die Mutter zuletzt in ihrem Schriftsatz vom 4. Dezember 2017 erneut abhebt -, bieten die Vorschriften der §§ 1671 und 1684 BGB zudem hinreichend Möglichkeiten, dem zu begegnen (BGH FamRZ 2005, 612).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

    Nach Auffassung des Senats ist die am 1. November 2005 in Kraft getretene (Art. 3 UMAG) Neuregelung des § 245 AktG mangels Übergangsregelung auf das anhängige, von ihm zu entscheidende Freigabeverfahren anzuwenden, auch wenn es bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung rechtshängig geworden ist, denn das Berufungs- oder Beschwerdegericht hat das im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden (Zöller/Vollkommer, 25. Auflage, § 300 ZPO RN 3; BGH, NJW 2005, 1428 - 1429 zitiert nach JURIS RN 7 m.w.N.; hierzu auch OLG Hamm, NJW-Spezial 2005, 511-512; Leuering, NZG 2005, 999, 1000 m.w.N. in FN 7 und 8; Simon/Leuering, NJW-Spezial, 2005, 315, 316).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Die echte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig, wenn auch Ausnahmen denkbar sind (BVerfGE 30, 392; BGH NJW 2005, 1428 f.).
  • OLG Hamm, 02.02.2007 - 9 UF 19/06

    Durchführung einer künstlichen Befruchtung nach § 1600 Abs. 4 BGB in

    Eventuelle Rückwirkungsprobleme bezüglich des am 12.4.2002 durch das KindRVerbG eingefügten § 1600 Abs. 4 BGB (Staudinger/Rauscher, BGB (2004), § 1600 Rdnr. 72 gegen BGH NJW 2005, 1428 und MüKo/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Aufl., § 1600 b Rdnr. 16 e), bestehen nicht, da die am 19.10.2004 geborene Beklagte nach dem 12.4.2002 gezeugt wurde.
  • VG Aachen, 28.03.2014 - 7 K 181/12

    Duldungsbescheid; grundstücksbezogene Benutzungsgebühren; gesetzliche

    vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139, 145 f.; BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - XII ZR 70/03 -, NJW 2005, 1428.
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Denn eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfGE 95, 64/86; 30, 392/402 f.; BGH FamRZ 2005, 612 ff.).
  • OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10

    Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender

  • OLG Hamburg, 19.01.2007 - 11 Wx 33/06

    Aktiengesellschaft: Austausch des besonderen Vertreters der Aktionärsminderheit

  • LG Berlin, 11.03.2009 - 100 O 17/07

    Form der Stimmrechtsvollmacht in der Hauptversammlungseinladung - weitere

  • LG Kleve, 21.01.2009 - 4 T 240/08
  • AG Köln, 11.08.2010 - 315 F 226/09

    Recht eines Samenspenders auf Vaterschaftsanfechtung nach Durchführung einer

  • LG Braunschweig, 11.04.2006 - 21 O 3496/05

    Klagebefugnis von Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse aufgrund

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