Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1579
BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05 (https://dejure.org/2005,1579)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - XII ZR 73/05 (https://dejure.org/2005,1579)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - XII ZR 73/05 (https://dejure.org/2005,1579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fortbestand eines Unterhaltsvergleichs bei Neuheirat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestand der unterhaltsrelevanten Umstände als Geschäftsgrundlage für einen Unterhaltsvergleich mit Vereinbarung eines Abfindungsvergleichs; Vereinbarung einer Ratenzahlung im Fall eines Unterhaltsvergleichs und die Wirkung einer Neuverheiratung vor der Zahlung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltszahlungsvereinbarung - Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    BGB § 1585 c; ; BGB § 1586 Abs. 1; ; ZPO § 769 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585c § 1586 Abs. 1; ZPO § 769 Abs. 1
    Geschäftsgrundlage der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages in einem Unterhaltsvergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Die Vereinbarung eines Abfindungsbetrages im Rahmen eines Unterhaltsvergleichs hat abschließende Wirkung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt per Abfindung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidungsfolgenvergleich: Auch bei erneuter Heirat des Expartners bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3282
  • MDR 2006, 154
  • DNotZ 2006, 58
  • FamRZ 2005, 1662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 09.03.2001 - 12 UF 117/00
    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 1253 ff. mit Anm. Bergschneider veröffentlicht ist, die Klage abgewiesen und die Revision wegen der Abweichung von einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (FamRZ 2002, 234 ff.) zugelassen.

    Soweit das Oberlandesgericht Hamburg in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil (FamRZ 2002, 234) zu dem abweichenden Ergebnis gelangt ist, dass ein beim Tode des Unterhaltsberechtigten noch nicht erfüllter Anspruch auf Abfindung für künftigen Unterhalt erloschen und daher auch nicht vererbbar ist, beruht dies auf einer Auslegung des dortigen Einzelfalles, der neben dem nachehelichen Ehegattenunterhalt auch Ansprüche auf Trennungsunterhalt umfasste, auf die gemäß §§ 1360 a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB ohnehin nicht endgültig verzichtet werden konnte.

  • OLG Koblenz, 01.10.2001 - 13 UF 97/01

    Anwendung der Wiederverheiratungsregel des § 1586 BGB auf eine ehevertraglich

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Entsprechend geht auch die weit überwiegende Auffassung in der Literatur davon aus, dass bei einer Abfindungsvereinbarung eine Anpassung an veränderte Umstände, z.B. an eine Wiederverheiratung der Unterhaltsberechtigten, ausscheidet (Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 614; Göppinger/Wax/Hoffmann Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1378 f.; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 4. Aufl. § 1585 Rdn. 12; Luthin Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 2264; MünchKomm/Maurer 4. Aufl. § 1586 Rdn. 7; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. 6 Rdn. 470; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2002, 1040).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Dann wird durch die Unterhaltsvereinbarung lediglich der gesetzliche Unterhaltsanspruch konkretisiert (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 28. November 1984 - IVb ZB 782/81 - FamRZ 1985, 263), während im Falle einer endgültigen, abschließenden Regelung an die Stelle des durch den Unterhaltsverzicht abbedungenen gesetzlichen Unterhalts eine eigenständige vertragliche Unterhaltsvereinbarung tritt (BGHZ aaO, 386).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Soweit eine Vollstreckung aus der Kostenentscheidung des Berufungsurteils möglich ist, scheidet eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO aus, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einstellung nicht in Betracht kommt, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hat, in der Berufungsinstanz einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen (Senatsbeschluss vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99 - NJW-RR 2000, 746 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Auch für ihn bestehende Unsicherheiten der künftigen Entwicklung sind regelmäßig in die Berechnung der Abfindungssumme eingeflossen (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1981 - VI ZR 128/79 - NJW 1981, 818, 820 = BGHZ 79, 187, 192 f.).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50

    Abfindung eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    a) Wenn die Parteien eines Unterhaltsvergleichs mit der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages eine restlose und endgültige Regelung wollten, liegt darin regelmäßig auch ein Ausschluss weiterer Ansprüche für nicht vorhersehbare Veränderungen (BGHZ 2, 379, 385 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 1 UF 237/04

    Ehegattenunterhalt: Anspruch auf Abfindungszahlung für nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 1253 ff. mit Anm. Bergschneider veröffentlicht ist, die Klage abgewiesen und die Revision wegen der Abweichung von einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (FamRZ 2002, 234 ff.) zugelassen.
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Parteien mit der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages eine abschließende Regelung ihres Unterhaltsrechtsverhältnisses herbeiführen wollen, auch wenn der Betrag in künftigen Raten zu zahlen ist (Senatsurteil vom 10. August 2005 - XII ZR 73/05 - FamRZ 2005, 1662 f.).
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12

    Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren

    Umstände, die unterhaltsrechtlich grundsätzlich von Bedeutung sind, wie Änderungen von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit, die Wiederheirat des Berechtigten oder dessen Tod (vgl. § 1586 Abs. 1 BGB), wirken sich nicht mehr aus (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 73/05 - FamRZ 2005, 1662, 1663).
  • OLG Hamm, 04.11.2016 - 13 UF 34/15

    Vergleich; Abänderung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Auslegung

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung (BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - XII ZR 73/05 - FamRZ 2005, 1662) betrifft eine Kapitalabfindung und ist mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 311/18

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Schuldanerkenntnis

    Der Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem notariellen Schuldanerkenntnis einstweilen einzustellen, ist als ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 769 ZPO auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - XII ZR 73/05, NJW 2005, 3282, 3283; vom 22. November 2006 - XII ZR 58/04, GuT 2007, 156 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht