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   BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90   

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https://dejure.org/1991,667
BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90 (https://dejure.org/1991,667)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - XII ZR 79/90 (https://dejure.org/1991,667)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - XII ZR 79/90 (https://dejure.org/1991,667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliches Güterrecht - Zugewinngemeinschaft - Vermögen im Ganzen - Größere Vermögen

  • RA Kotz

    Zugewinngemeinschaft: Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte bei größerem Vermögen

  • Universität des Saarlandes

    Gesetzliches Ehegüterrecht: Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte bei größerem Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365
    Übertragung größerer Vermögen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1365
    Verfügung des Ehegatten über sein Vermögen im ganzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugewinngemeinschaft und größeres Vermögen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens Zustimmung des anderen Ehegatten - Bei Verbleib von weniger als 10 % Restvermögen greift Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1739
  • NJW-RR 1991, 1157 (Ls.)
  • MDR 1991, 1067
  • DNotZ 1992, 239
  • FamRZ 1991, 669
  • DB 1991, 1015
  • Rpfleger 1991, 309
  • Rpfleger 1991, 457
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
    Bei größeren Vermögen ist der Tatbestand des § 1365 BGB grundsätzlich nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 10 % seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (Ergänzung zum Senat, BGHZ 77, 293 = NJW 1980, 2350 = LM § 1366 BGB Nr. 1).

    Der Bundesgerichtshof habe zwar bei kleineren Vermögen die Grenze bei 15% angesetzt (BGHZ 77, 293, 299).

    a) Der Senat hat in seinem bereits vom Berufungsgericht angezogenen Urteil vom 25. Juni 1980 (BGHZ 77, 293) dargelegt, daß es das Bedürfnis nach Rechtssicherheit gebietet, Kriterien zu finden, die eine möglichst sichere Unterscheidung zwischen nach § 1365 BGB zustimmungspflichtigen und anderen Verfügungen erlauben.

    Es kommt insoweit allein auf die objektiven Wertverhältnisse an, nicht auf einen besonderen individuellen Wert, den Vermögensgegenstände gerade für den jeweiligen Eigentümer oder für das Leben seiner Familie haben (vgl. BGHZ 77, 293, 298; MünchKomm/Gernhuber aaO. § 1365 Rdn. 15; Tiedtke aaO.).

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
    Wird § 1365 BGB - schon in erweiternder Auslegung der Vorschrift - auf Geschäfte angewandt, die nicht das Vermögen im ganzen, sondern einzelne Vermögensgegenstände betreffen, kann dem Familienschutz kein Vorrang gegenüber dem Schutz des Rechtsverkehrs eingeräumt werden (vgl. BGHZ 43, 174, 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 106, 253, 257).
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
    Wird § 1365 BGB - schon in erweiternder Auslegung der Vorschrift - auf Geschäfte angewandt, die nicht das Vermögen im ganzen, sondern einzelne Vermögensgegenstände betreffen, kann dem Familienschutz kein Vorrang gegenüber dem Schutz des Rechtsverkehrs eingeräumt werden (vgl. BGHZ 43, 174, 177 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 106, 253, 257).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte - bei kleineren Vermögen - mit einem oder mehreren Einzelgegenständen mehr als 85 % seines Vermögens überträgt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 299 = FamRZ 1980, 765, 767; zu größeren Vermögen vgl. Senatsurteil vom 13. März 1991 - XII ZR 79/90 - FamRZ 1991, 669).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Letzteres ist bei größeren Vermögen in der Regel anzunehmen, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von weniger als 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (Senat, Urteil vom 7. Oktober 2011 - V ZR 78/11, NJW 2011, 3783, 3784; BGH, Urteil vom 13. März 1991 - XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739).
  • BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11

    Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei

    Denn auch wenn zugunsten der Beklagten davon ausgegangen wird, dass das Bankguthaben von 10.179 EUR allein dem Vermögen des Klägers zuzurechnen ist, und wenn darüber hinaus das im erstinstanzlichen Urteil erwähnte (ursprüngliche) Guthaben von 8.000 EUR bei der LBS Berücksichtigung findet, entspricht das dem Kläger verbleibende Vermögen weniger als 5 % des ursprünglichen Vermögens und liegt damit deutlich unterhalb der bei größeren Vermögen maßgeblichen Grenze von 10 % (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1991, XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18

    Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit;

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte mit einem oder mehreren Einzelgegenständen bei kleineren Vermögen mehr als 85% und bei größeren Vermögen mehr als 90% seines Vermögens überträgt (BGH FamRZ 2015, 121; 2013, 607 und 948; 1991, 669).

    Die 10%-Grenze erscheint bei größeren Vermögen als solcher Anhaltspunkt geeignet; sie stellt auch einen annehmbaren Ausgleich zwischen den Belangen des Familienschutzes und der Verkehrssicherheit dar (so BGH FamRZ 1991, 669 unter Offenlassung, ob bei außergewöhnlich großen Vermögen die Grenze noch tiefer angesetzt werden kann, etwa wenn im Einzelfall dem Verfügenden nach der Verkehrsanschauung wesentliche Werte verbleiben).

  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH § 1365 BGB auch dann nicht anwendbar und bei größeren Vermögen nicht von einer Verfügung über das gesamte Vermögen auszugehen ist, wenn dem verfügenden Ehegatten 10 % verbleiben (BGH Rpfleger 1980, 423, 424 und Rpfleger 1991, 309; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3357).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines

    Bei einem großen Vermögen soll die Verfügung dann nicht zustimmungsbedürftig sein, wenn mindestens 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (vgl. Urteil des BGH vom 13.03.1991, Az.: XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    a) Bei größeren Vermögen - wie vorliegend - ist der Tatbestand des § 1365 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögen verbleiben (BGH NJW 1991, 1739, 1740).
  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Denn § 1365 BGB greift in der Regel nicht ein, wenn bei einem größeren Vermögen das verbleibende Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens ausmacht (BGH NJW 1991, 1739).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 20 W 208/11

    Entbehrlichkeit Ehegatten-Zustimmung bei Bewilligung der Auflassungsvormerkung

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Rpfleger 1980, 423, 424) ist allerdings § 1365 BGB dann nicht anwendbar und bei größeren Vermögen ist nicht von einer Verfügung über das gesamte Vermögen auszugehen, wenn dem verfügenden Ehegatten 10 % verbleiben (BGH Rpfleger 1991, 309; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3357).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Bei größeren Vermögen wird die Grenze bei etwa 10 % gezogen (BGH FamRZ 1991, 669; OLG München FamRZ 2005, 272/273).

    Denn der Bundesgerichtshof erachtet bei einem Ausgangsvermögen von etwa 500.000 DM (ca. 255.645 EUR) verbleibende Vermögenswerte von 10 % (etwa 50.000 DM oder ca. 25.564 EUR) als nicht mehr unwesentlich (FamRZ 1991, 669/670); lediglich bei kleineren Vermögen müssen dieser Rechtsprechung zufolge dem verfügenden Ehegatten wenigstens 15 % verbleiben.

  • BFH, 28.01.2009 - X R 63/06

    Haftung gemäß § 419 BGB a.F. - Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der

  • BGH, 03.06.1992 - VIII ZR 138/91

    Vermögensübernahme in zeitlich folgenden Einzelakten bei Leasing

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2013 - 5 UF 288/11

    Zugewinnausgleich: Anwendbarkeit der Neuregelung über die Höhe der

  • OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 181/11

    Anspruch eines Ehegatten auf Rückgewähr eines durch den anderen Ehegatten unter

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

  • OLG Celle, 20.10.2000 - 15 UF 81/00

    Scheidung; Ehegattenverfügungsmacht; Verfügungsbeschränkung; Zugewinnausgleich;

  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des

  • OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02

    Zu den Voraussetzungen für eine Vermögensübernahme im Sinne des § 419 Abs. 1 BGB

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils, das nahezu das ganze Vermögen

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 214/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20

    Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei getrenntlebenden

  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

  • OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14

    Grundbuchsache: Amtswegige Prüfung der Erforderlichkeit einer Zustimmung des

  • OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02

    Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars bei möglicher Veräußerung des

  • BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99

    Vermögensübernahme gem. § 419 BGB; mangelhafte Sachaufklärung

  • LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen

  • LG Kiel, 30.07.2004 - 24 T 6/04

    Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde im Zusammenhang mit einer

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 5 UF 96/94
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